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Personalunternehmen: gute Konditionen aber 6 Monaten Kündignungsfrist

Orni

Neues Mitglied
Guten Tag,

ein Bekannter von mir kam nach Deutschland mit dem Ingenieur-Abschluss aus dem Ausland. Trotzt der Abschluss, hatte er Erfahrungsmangel und einige Jahre in Deutschland als Techniker gearbeitet hat.
Danach hat er einen Jahresprojekt (befristet) als Ingenieur in Deutschland doch gearbeitet.
Dann war er wieder Arbeitslos und konnte schon viel Zeit die Arbeit nicht finden. Er ist kurz über 40Jahre alt.

Jetzt hat er bei einem Personalunternehmen beworben, er wurde zu einem Vorstellungsgespräch (erste Runde) eingeladen.
Alles war über Firma gut: es kommt in Frage dass der Bekannter dort als Ingenieur eingestellt sein wird (falls er weitere Gesprächsrunden erfolgreich besteht), gute REflektion des Ansprechpartners (potentiellen AG), gute Feedbacks im Durchnitt im Internet für die Niederlassung, dass die Projektmitarbeiter im Durchnitt mit der Aufgaben und mit Rücksicht des Personaldisponenten zufrieden sind; man kann als AN bis 2-3 Projekten absagen ohne gekündigt zu werden (sowas tolles hat mein Bekannter bisjetzt nicht gehabt); die AN-Überlasser arbeitet ausschließlich mit Namhaften Firmen, auch druckte er Verständnis zur Einarbeitungszeit.

Es gibt nur ein Punkt, welcher meinem Bekannten Sorge gemacht hat:
mein Bekannter hat nach Kündigungsfrist gefragt (ohne das hat der AG das nicht selbst erwähnt)... und die Antwort war: Kundigungsfrist 6 Monaten...

Das könnte heissen, dass dies die starke Mitarbeiterbindung ist... Mein Bekannter wollte bei Personalunternehmen einige Zeit arbeiten, aber irgendwann wollte er vom Kundenunternehmen fest übernommen werden oder von anderen nicht AN-Überlassungfirma... und mit 6 Monatigen Kündigungsfrist ist das schwer vorstellbar. Nächste Frage meines Bekanntes war: was ist ihr Kerngeschäft: Personalvermittlung oder AN-Überlassung so dass die AN möglichst länger für Sie (als Vermittler arbeiteten)? Die Antwort war offen: unser Kerngeschäft ist, dass wir von langfristige AN-Überlassung verdienen.
Außerdem es ist bekannt, dass manchen Namhafte Unternehmen eine Übernahme nicht so oft ist: da gibt es in der Regel ein internes stamm-Team von super-Profis und dazu kommt je nach Konjunktur - mehr oder weniger ewigen oder kurzfristigen Leih-MA...

Meine Frage wäre: ist Kundigungsfrist - (nicht theoretisch, sondern praktisch) eine Verhandlungssache?

Mein Bekannter hat Eindruck, dass wenn er dem potentiellen Arbeitgeber diese Frage stellen werde - dann reduziert diese Frage die Chancen auf eine Einstellung und auf weitere Gesprächsrunde - daher hat er bisher noch nicht gestellt.
Aber bei der Firma alles sonst war gut: der Disponent war überdurchschnittlich aufmerksam zur gewünschten Aufgabenstellungen und hat über einen solchen hochen Lohn geredet, dass mein Bekannter bisher nicht gesehen hat: als bei einem qualifizierten fest angestellten Ingenieur, und so grossen Lohn wurde meinem Bekannten noch nie zum Thema.
Deswegen schätzt der Bekannter eine solche Möglichkeit.

Die Frage wäre: ist das nicht anderseits eine Falle, 6 Monaten Kündigungsfrist? Stellen wir vor: mein Bekannter hat bisschen Erfahrung gesammelt und will irgendwann nicht als Leih-MA arbeiten. Aufgrund seines Alters hat er nur bisschen Zeit dafür. Er kommt z.B. ins Gespräch mit anderen Firma und die Firma will ihn z.B. haben. Aber wer wird 6 Monaten auf einen Mitarbeiter warten?
Daher ist das nicht eine Falle, dass ein MA praktisch so niergendwochin überspringen kann?

Oder schließlich wenn mein Bekannter von externen Leih-Mitarbeit, von Projektwechsel sehr müde sein wird, kann er sich beim Unternehmen einfach kündigen in 6 Monaten? Hat er dann Anspruch auf ALG1 oder ALG2 ?
Wie lange könnte Sperrfrist sein?

Finanziell mit diesem Lohn (wenn man den einige Monaten bekommt) - ist das Aushalten von kürzen Sperrfrist vorstellbar. Nur bekommt man dann eine schlechte Beziehung vom Personalberater in Arbeitsagentur und für so einen "Disziplinverbrecher" kaum eine Umschulung/Weiterbildung bewilligt wird?


 
C

chrismas

Gast
Ich würde eher meinen, dass die lange Kündigungsfrist zu stande kommt, weil das Personalunternehmen möchte, dass die Auftraggeber, wenn sie denn interesse an einem Arbeitnehmer haben, eine Abfindung an das Personalunternehmen zahlen.

Umgekehrt bedeutet es aber auch, dass das Personalunternehmen die gleiche Kündigungsfrist einhalten muss und das wäre dann so eine Art Sicherheit für deinen Bekannten, dass er nicht von jetzt auf gleich gekündigt werden kann.

http://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/arbeitsrecht-kuendigungen-fristen
 
G

Gelöscht 64665

Gast
Also sechs Monat ist eine menge Holz.
Aber wenn ein Arbeitgeber jemanden wirklich will, dann wird er auch vor dieser Kündigungsfrist nicht zurückschrecken.

Bei einer Eigenkündigung beträgt die Sperrfrist normalerweise 12 Wochen.
Eine Umschulung mit 40 das wird kaum bewilligt.

Man kann mit einige bösen Mitteln auch die Kündigungsfrist selber verkürzen aber man sieht sich immer zweimal.
 

_cloudy_

Urgestein
Da hat Pepita eine Threadleiche wiederbelebt.


Aber zum Thema.

Ich denke, solche Verträge gelten nur für Arbeitgeber?

Für Arbeitnehmer bis 2 Jahre 1 Monat, bis 5 Jahre 2 Monate Kündigungsfrist.
 

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