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Parken oder falsch geparkt

sommervision

Aktives Mitglied
Hallo, ich hatte vor kurzem ein Thema erstellt, zwecks Parken und bedanke mich recht herzlich für eure Antworten und Ratschläge. Wir hatten Einspruch erhoben und auch Antwort bekommen, natürlich hat man die falsche Uhrzeit mit einem Defekt am Gerät erklärt und einfach eine neue eingetragen. Mein Mann ist immernoch der Meinung, dass er nicht auf dem Fußweg geparkt hat, weil der Bordstein zwecks Einfahrten zum Hafen abgesenkt ist und dann neben dem Fußweg ein gepflasterter kleiner Platz vor dem Zaun ist. Das Ordnungsamt meint, dass gehört zum Fußweg. Ich hänge mal Bilder an und uns würde interessieren, wie ihr das so seht. Wir bezahlen die Ordnungsstrafe, bevor es noch teurer wird. Aber eure Meinung wäre uns wichtig. Vielen Dank. (Bei Bild zwei könnte man denken, er steht vor der Einfahrt - war nicht so, Bild 1 zeigt die andere Bepflasterung der Einfahrt)

IMG_20210511_110950600_HDR(1)_LI.jpgIMG_20210511_111019233_HDR(1)_LI.jpg
 

weidebirke

Urgestein
Das ist eindeutig auf dem Fußweg. Die Abgrenzung zur Straße ist doch gut zu erkennen. Und nur weil der Fußweg da breit ist und zum Grundstück hin eine andere Pflasterung hat, wird daraus doch keine Straße oder ein Parkplatz.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Es sind sicherlich auch Schilder angebracht, auf die man achten sollte. Die Leute, die solche Jobs machen, die werden eingehend geschult und an die Hand genommen, bevor sie auf Euch losgelassen werden. Durch die Pflasterung könnte man natürlich darauf schließen, dass hier geparkt werden könnte, jedoch muß dann auch ein P Schild ersichtlich sein. Ich sehe keines.
 
V

von Bodenschatz

Gast
Für mich ist da nichts eindeutig, was aber auch an der Perspektive liegen kann.
Man sieht das Umfeld nicht gut.

Auf dem linken Bild meine ich - von links angefangen – Bebauung zu sehen, dann kommt Kopfsteinpflaster, und zwar von einer derartigen Tiefe vor der Bebauung, wie sie andere Häuser auch haben. Das ganz hintere Haus scheint nämlich auf der „gepflasterten Fläche“ einen Garten mit einer Hecke zu haben.
Wenn das gepflasterte Grundstück zum Haus gehört und genau so weit an den Bürgersteig ran reicht wie der Garten im Hintergrund, handelt es sich ein Privatgrundstück.
Rechts neben dem Pflaster sind quadratische Betonsteine. Noch weiter recfhts läuft – was man nicht sehen aber anhand der Kette weit hinten erahnen könnte – eine Straße.

Das Pflasterchen könnte also privat sein, wenn…denn die Stadt es nicht „umgewidmet“ hat.
Widmen heisst, eine Bestimmung für eine Fläche vorsehen. Auch Privatwege können für Verkehr „gewidmet“ sein, so dass man sie eben nicht versperren darf.
Das Widmen könnte früher mal passiert sein, steht aber nirgendwo, es steht auch nirgendwo angeschlagen, dass das Pflasterchen für Fußgänger ist.
Im Gegenteil bin ich der Meinung – einfach so – dass der Fußweg klar durch läuft. Die Strasse auch. Also müsste das Pflaster wieder eine neue Strasse sein, kein Fußweg, und dort man halt parken, wenn man niemanden behindert.
 
V

von Bodenschatz

Gast
Für die Theorie spricht übrigens, dass etwas weiter gernau Strasse - aber kein Fußweg ist; auch Kopfstein gepflastert. Dort befindet sich nämlich die Hafeneinfahrt.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ruf mal bei dem Brennstoffhandel Otto Pose in Erkner an.
Deren Grundstück reichte früher bis an die Strasse/ an den Bürgersteig und wurde in Flurstück 463/1 und 463/2 geteilt.
Das Grundstück 463/2 ist das vorgelagerte Grundstück und beinhaltet (anscheinend) auch die Zufahrt zum Gelände, weswegen ein Verkauf an die Stadt keinen Sinn ergibt.
Denn offensichtlich hat der zweit nächst hinten liegende Nachbar auf der Ecke Beustrasse/ Friedrichstrasse Büsche auf dem Grundstück der Stadt gepflanzt, zumindest, wenn man die Grundstücksgrenzen anschaut:
( https://geoportal.brandenburg.de/de/cms/portal/start/map/28 )
Zudem hat der Ersteller der Flächen hoch belastbares Kopfsteinpflaster ( für schwere Fahrzeuge) benutzt, -durchgängig benutzt- , die sich von ebenen Flächen für Fußgänger unterscheiden und der Einfahrt/ dem Verkehr durch die andere Verlegungsart /Fahrtrichtung Rechnung tragen.
Die Stadt hingegen hätte einfach weiter die billigeren Betonsteine legen können.
Insgesamt wäre hier ein Parkverstoß, der als OWI Vorsatz voraus setzt , unangemessen.
 

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