Hallo Niki...
Also ob es da beim regulären Arbeitslosengeld Unterschiede zum Arbeitslosengeld 2 gibt weiß ich nicht,kanns mir aber auch nur schwer vorstellen...
Generell ist es so,dass du als deutscher Bürger selbstverständlich die Freiheit hast dorthin zu ziehen wo du möchtest,jedoch gibts da gewisse Dinge zu beachten!
Wenn du aufgrund eines konkreten Jobangebots darauf angewiesen bist umzuziehen,dann ist es oftmals so,dass die Arbeitsagentur dir den Umzug bezahlt.
Ist das nicht der Fall musst du den Umzug selbst bezahlen.Was generell möglich ist ist dass du einfach umziehst und dich bei der zuständigen Arbeitsagentur in deiner neuen Region SOFORT anmeldest um weiterhin Leistungen zu beziehen!In der Regel wird die neue Arbeitsagentur dann deine Akten von der alten Agentur anfordern und es sollte keine Schwierigkeiten geben (eventuell musst du ein paar Tage warten bevor du Geld von der neuen Agentur bekommst wegen Leistungsbescheid!).
Das dies so möglich ist habe ich bei dem Ex-Freund meiner Schwester 2005 erlebt,da ging das auch problemlos durch...
Allerdings habe ich mich jetzt nicht nach neuestem Stand erkundigt,vieles hat sich für Arbeitslose ja zum negativen geändert,von daher bitte ich dich dies näher zu prüfen wenn du wirklich umziehen möchtest,da der konkrete Fall schon 3 Jahre her ist.
Auch solltest du dich genauer erkundigen ob eine Abmeldung bei deiner alten Agentur für Arbeit zwingend notwendig ist,um eventuelle Leistungskürzungen vorzubeugen.
Ist dies nicht zwingend erforderlich würde ich dir davon auch abraten,denn generell versuchen die Arbeitsagenturen sowas zu verhindern bzw zumindest zu erschweren.
Liebe Grüße
Chaky