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Ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Sehnsüchtige

Aktives Mitglied
Hallo,

kann mir jemand Links nennen, die kostenlos sind oder evtl. selber dabei helfen, wenn ich beim Arbeitgeber fristgerecht kündigen möchte? Also, was ich z.B. alles beachten muss, damit die Kündigung auch wirksam ist?

Liebe Grüße,
Sehnsüchtige
 
F

freches Biest

Gast
die Kündigungsfristen müssten in deinem Arbeitsvertrag stehen

ansonsten ist es eigentlich ein normales Schreiben


Deine Adresse Ort+Datum

Fa.Adresse

Kündigung meines Arbeitsvertrages vom ....

Sehr geehrten Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Stelle fristgemäß zum ..... . Den mir zustehenden Resturlaub von .... Tagen beantrage ich hiermit .

MfG

Unterschrift


so kenne ich die Schreiben aus dem Büroalltag ;)

hab hier nochwas gefunden http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article4112677.html

als Seite könnte ich dir noch Download Sonstiges - Zeitblüten empfehlen , da kannst du dir z.B. eine Kündigung downloaden aber leider nur nach kostenloser Registrierung ! Aber eben ohne Angabe deiner Adresse !

oder hier so ein ähnliches Schreiben Willkommen bei www.RalfB.de / www.Boppel.info - Ralfs Homepage
 

Sehnsüchtige

Aktives Mitglied
Vielen Dank für deine Antwort.

Wie ist es denn nun mit dem Resturlaub? Ich habe einen Jahresurlaub von 8 Tagen ab dem 1. Januar (Minijob). Demnach würden sich doch bis zum 31. August 5,3333 Tage ergeben - ist das so richtig? Schreibt man das dann auch so, oder muss ich abrunden? Also 8 Tage zu je 4 Stunden.
 
F

freches Biest

Gast
bei Minijob kenn ich mich nicht wirklich aus , aber die 8 Tage auf 12 Monate gesehen kommen mir doch arg wenig vor :confused:

dann würde ich die Kommastellen weglassen und nur von 8 Tagen schreiben
 

Sehnsüchtige

Aktives Mitglied
8 Tage sind schon in Ordnung für eine 8-Stunden-Woche. Ich habe mal gerade nachgelesen. Wie es aussieht steht mir noch der volle Urlaub zu, weil ich erst in der 2. Jahreshälfte kündige - ist das richtig?
Also, nicht 5,33 Tage für 8 Monate, sondern 8 Tage Jahresurlaub. Ich habe bisher noch keinen Tag Urlaub genommen.

Voller Jahresurlaubanspruch - kann das sein?
 
G

Gast

Gast
He, schau mal ins Arbeitsrecht, auch f. Nebenjobs gelten Fristen, die sich nach dauer des Arbeitsverhältnisses bemessen. Ebenso ist im Bundesurlaubsgesetz das mit dem Urlaub geregelt.
 

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