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opferentschädigungsrente

Andy50

Neues Mitglied
hallo zusammen.

suche dringend guten rat, weiss langsam nicht mehr weiter.
meine frage wäre, hab ich ein recht auf opferentschädigungsrente? Und wenn ja, von wem?

Ich bin mal gerade 50 jahre geworden und seit diesem monat 01.01.012 durch mein phsychiches problem nur noch bis zu drei stunden arbeitsfähig und in rente, zuerst mal für zwei jahre gekommen.
ich bekomme 702,00 euro wie soll ich den rest meines lebens davon leben können.?

kurze schilderung.

im jahr 1999 wurde mein bruder durch seine ehefrau den 14 jähtigen sohn und nachbarssohn gemeinschaftlich heimtückisch getötet.

ich war in einer festen tätigkeit und musste von meinem damaligen chef eine schulung für den lkw führerschein zu machen den ich benötigte um in der firma meines ehemaligen chef alle lkw´s zu fahren.

so rief mich meine mutter morgens gegen 9:00 auf mein handy an, ich war gerade in der pause auf dem fahrschulgelände.
muter sagte verzweifelt ich solle schnell zu meinen bruder nachhause fahren da wäre was pasiert, sie wisse nicht genau was.
mutter fuhr damals selbst nicht hin weil sie damals schon sehr herz krank war.
ich fuhr dann zur wohnung meines bruder, ich kann nicht genau sagen aber es waren wohl so acht bis zehn beamten am und im haus, kripo, sanitäter und notarzt waren da gewesen. mein neffe und meine schwägerin sah ich noch vor dem haus herumlaufen.
ich lief die haustür hinein, fragte aufgeregt einen beamten, wo ist mein bruder, ein anderer beamter stand an der schlafzimmertür und hielt wache, geisteswärtig drückte ich den beamten zur seite der wache stand, riss die schlafzimmertür auf und sah meinen bruder mit eingeschlagenen schädel halb nackt auf den boden liegen.
um ihn herum eine blutlache von ca 6-7 liter, das mein bruder durch den schlag mit der axt auf den kopf erlitten hatte.
drei wochen später wurde die wohnung freigegeben und ich konnte die wohnung säubern.
ihr könnt euch sicher vorstellen wie dreckig es mir damals gegangen ist, das alles wegzuwischen.
meine arbei in der firma konnte ich kaum noch richtig erledigen, meine gedanken galten täglich und stündlich diesem erlebniss das ich gesehen habe, ständig herzschmerzen luftnot, ständige atemstillstände in der nacht wenn ich mal eingeschlafen bin, mit meinen gedanken immer weit weg, von den wo sie sein sollten, jeden morgen den kampf mit mir selbst,um noch zur arbeit zu fahren oder nicht..........
anfang 2003 arbeitslos, und habe es bis heute nicht wieder geschafft in mein arbeitsleben wieder zurück zu finden..
noch hinzufügen möchte ich, dass ich auch die pflegschaft und nachlassverwaltung meines damaligen 12 jährigen jüngsten neffen übernommen hatte.
ich habe einige psychologen gehabt und gehe auch heute noch manchmal zu einem psychologen, aber helfen könnte mir keiner.



Gr.Andy
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Andy,
die Frage nach der Rente müsste dir ein Anwalt
am Sichersten beantworten können. Wobei du
ja nicht "Opfer" im engeren Sinne bist.
Dass dir bisher niemand helfen konnte, ist traurig.
Willst du weiter daran arbeiten, wieder gesund zu
werden oder hast du aufgegeben?

Gruß, Werner
 

kiablue

Aktives Mitglied
Ich würde mich mit Deinem Problem mal an den Weißen Ring oder an die Opferhilfe wenden, die kennen sich eher mit solchen Fällen aus, vielleicht auch wenn Du nun eben kein direktes Opfer bist.

Ansonsten könntest Du mal schauen, ob Du Grundsicherung bekommen kannst und/oder Wohngeld.

LG kiablue
 
G

Gast

Gast
Hallo Andy,
Du siehst selber, es kann Dir hier im Forum niemand eine professionelle Anwort erteilen; auch ich nicht.
Ich denke, es ist nur meine persönliche Ansicht und mein angelesenes Wissen, rund um das Opferentschädigungsgesetz, das Du keinen Anspruch auf Leistungen nach dem OEG erhalten wirst.
Es ist schon schwer für diejenigen die "misshandelt" worden sind, die die Qualen hautnah, oft jahrelang erleiden und nachhaltig erdulden mussten. Deine Angelegenheit, so schrecklich wie sie sich auch anhören mag, berechtigt keine Leistungen. Um Dich nicht angreifen zu wollen, geh nochmals in therapeutischer Behandlung, es gibt verschiedene Behandlungsformen und versuche mit Deinem Schicksal umzugehen.

Alles Gute für Dich.
 
M

Meli-2009

Gast
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Schockschaden im OEG abgedeckt wäre. Bitte, lass dich vom Weißen Ring beraten, die vergeben Beratungsscheine bei Anwälten.

Das muss ein sehr traumatisches Ereignis für dich gewesen sein, es tut mir Leid, dass das passiert ist.

Es gibt für einmalig traumatisierte Menschen die Möglichkeit, mittels EMDR (einfach mal den Begriff googlen) an der Situation zu arbeiten. Für Trauma 1-Typ Opfer (einmaliges Ereignis) bietet u.a. das Alexianer Krankenhaus eine stationäre Traumatherapie.

Alles Gute für dich!
Meli
 
G

Gast

Gast
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Schockschaden im OEG abgedeckt wäre. Bitte, lass dich vom Weißen Ring beraten, die vergeben Beratungsscheine bei Anwälten.

Meli
Mag sein Meli, doch wissen wir alle, die hier schon das eine oder andere mal geschrieben haben, dass diese Situation, so schrecklich sie auch war, beinahe chancenlos verlaufen wird. Eigentlich tendiere ich ja dazu, Mut zu machen. Hier bleibe ich ausnahmslos bei einem; es lohnt sich nicht die Mühen, auf sich zu nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Versorgungsamt bemüht ist, Zahlungen zu leisten.

(nur eine rein persönliche Meinung, das soll Dich von nichts abhalten)
 
G

Gastgast

Gast
hallo

Opferentschädigungsrente ist nuhr für dierekte Opfer.Sie sind (nuhr ) Familienmitglider,ist so.
Traulig aber war.
 
M

Meli-2009

Gast
Ich bin sehr sprachlos gegenüber den Äußerungen von Gast, die mir vollkommen unverständlich sind. Schockschaden gehören selbstverständlich zu den Gründen, warum OEG gewährt wird. Man kann sich nur wundern, welche Intention dahinter steckt, ausgerechnet jemandem, der gute Chancen hätte, das ausreden zu wollen. Im besten Falle gehe ich mal von Unkenntnis der Rechtslage aus... die anderen Gedanken, die ich noch dazu hätte, lasse ich jetzt mal weg...

An den Posteröffner: geh zum Weißen Ring, hole dir einen Beratungsschein für einen Anwalt und lass dich bezüglich Schockschaden und PTBS und OEG beraten. Und lass dich nicht irritieren von den "Gast"-Postern hier:-(

LG
Meli
 
G

Gast

Gast
Es kann sein das Schockschäden anerkannt werden, doch liegt dieser Fall über ein Jahrzehnt zurück und ich würde behaupten wollen, dass das Versorgungsamt, auf diesen psychischen Schaden, nicht mehr eingehen wird. Es ist ein langer Zeitraum vergangen, denke nicht, dass das Versorgungsamt das anders sehen wird.

Die psychischen Belastungen von unserem Threadersteller können auch von einer sehr schlechten Verarbeitung des Todes seines Bruders herrühren. Man kann hier kaum differenzieren, ob nur allein, das Bild des Bruders eine langanhaltende psychische Störung hervorgerufen haben muss.
 

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