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Ohne Krankenvers., wie bekommt man trotzdem Karte?

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Gast

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Meine Mutter ist vor 8 Jahren durch Scheidung von ihrem betrügerischen zweiten Mann mit Schuldenhaftung und Aufkündigung der gemeinsamen PKV aus der KV rausgefallen. Durch alle Maschen sozusagen, war kurzzeitig sogar ohne Wohnung und musste 4 Monate bei mir schlafen bis die ganze Situation geklärt war. Ist heute nach 38 Jahren Arbeit fast ein Sozialfall, aber nicht arm genug für Sozialamt und deren Behandlungsschein. Klassisch zwischen den Stühlen, so wie viele kleine Selbständige es auch kennen dürften. :( Das macht mir natürlich große Sorgen, denn so langsam kommt sie in ein Alter wo die Zipperlein mehr und ernster werden. Sie würde ja auch den Mindestsatz zahlen aber es scheint aussichtslos, alle Kassen sagen nein.

Ich habe neulich gelesen, dass es einen Paragraph gibt der in solchen Fällen angewendet werden kann um doch wieder in die AOK zu kommen oder zumindest so eine Behandlungskarte zu bekommen. Das ist wohl der Fall der derzeit angewendet wird um den Asylbewerbern und EU-Staatsbürgern Zugang zu Kassenleistungen auf Gesundheitskarte zu geben.

Frage: um welche Regelung handelt es sich dabei? Wenn ich den Paragraphen kennen würde könnte ich mal sehen ob das auch für meine Mutter infrage käme. Habe leider nichts genaueres im Netz finden können.
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Ich kenne den Paragraphen nicht, den Du meinst. Ich hoffe, ein anderer user weiß Bescheid. Ansonsten vielleicht mal bei der Stadt oder Wohlfahrtsverbänden nachfragen. Da gibt es doch Trennungs- und Scheidungsberatung, die wissen das vielleicht.

Ich wollte Dir aber doch eben antworten, weil meine Mutter in einer ganz ähnlichen Situation war. Damals war dir Rechtslage noch so, daß es so gut wie gar keine Chance zurück in die gesetzliche KK mehr gab. Da hat sich ja inzwischen einiges zum Guten verändert. Die privaten KK hatten meine Mutter aufgrund von Alter oder Gesundheitszustand auch abgelehnt oder waren so teuer, daß sie es nicht bezahlen konnte.

Meine Mutter ist den Weg gegangen, einige Zeit als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zu arbeiten, um wieder in die gesetzliche KK zu kommen. Wenn man eine bestimmte Zeit (damals war das glaube ich 1 Jahr) ununterbrochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann man sich anschließend innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses freiwillig weiterversichern. Das hat prima geklappt.
 
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Gast

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Ich lese da heraus dass die Mutter des TE vorher in der PKV war und dort rausgeflogen ist. Ich nehme an im Zusammenhang mit den finanziellen Schwierigkeiten. In dem Falle, wenn man sich also einmal für die PKV entschieden hatte, sieht es bei starker finanzieller Einschränkung leider duster aus. Betrifft viel mehr Menschen als man denkt.

Die Regelung die derzeit angeblich in den Flüchtlingsheimen angewendet wird würde mich allerdings auch interessieren. Irgendeine Prozedur muss es dafür ja geben wenn es tatsächlich praktiziert wird, nichtversicherten eine AOK Karte auszustellen. Ist jemandem näheres bekannt?
 
G

Gast

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Habe mal den Onkel meiner Frau gefragt, der war Abteilungsleiter bei einer PKV und kennt sich aus.

Er meint, falls man wen kennt der besonders guten Draht hat zu seiner KK, mit dieser Person persönlich hin und eine Kulanzregelung besprechen. Kommt immer mal wieder vor.

Zu der "versicherungslosen Karte", meinte er, das ist eine Sonderregelung für Leute auf die drei Dinge zutreffen müssen, Ausländer, keine gesicherte Aufenthaltsgenehmigung und kein Bezug zum deutschen Sozialstaat also nie als Beitragszahler in Erscheinung getreten weil das ja immer irgendeinen normalen Versicherungsstatus mit sich führt. Die AOK bekommt dafür irgendwie versicherungsfremde Mittel (Steuern) um das teilweise zu decken, den Rest müssen sie aus Beiträgen / Eigenmitteln aufbringen. Das ist also eine Lösung die für Deine Mutter nicht infrage kommen wird, allein schon weil sie ja Deutsche ist und schon berufstätig war.

Ich würde mal diese Kulanzgeschichte angehen, manchmal hilft es auch wenn man da den Sozialen Dienst der Stadt mitnimmt oder sowas. Bedenke das sie ja sonst auf Sozialschein behandelt werden muss wenn mal etwas passiert. Und der wird glaube ich von den Grundsicherungsämtern der Stadt bezahlt. Die Stadt hat also streng genommen ein Interesse daran dass sie wieder in die KK kommt! Nicht locker lassen.
 
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Gast

Gast
....Sonderregelung für Leute auf die drei Dinge zutreffen müssen, Ausländer, keine gesicherte Aufenthaltsgenehmigung und kein Bezug zum deutschen Sozialstaat also nie als Beitragszahler in Erscheinung getreten ....

...Das ist also eine Lösung die für Deine Mutter nicht infrage kommen wird, allein schon weil sie ja Deutsche ist und schon berufstätig war.
Super.
 

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