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Gast
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Meine Mutter ist vor 8 Jahren durch Scheidung von ihrem betrügerischen zweiten Mann mit Schuldenhaftung und Aufkündigung der gemeinsamen PKV aus der KV rausgefallen. Durch alle Maschen sozusagen, war kurzzeitig sogar ohne Wohnung und musste 4 Monate bei mir schlafen bis die ganze Situation geklärt war. Ist heute nach 38 Jahren Arbeit fast ein Sozialfall, aber nicht arm genug für Sozialamt und deren Behandlungsschein. Klassisch zwischen den Stühlen, so wie viele kleine Selbständige es auch kennen dürften. Das macht mir natürlich große Sorgen, denn so langsam kommt sie in ein Alter wo die Zipperlein mehr und ernster werden. Sie würde ja auch den Mindestsatz zahlen aber es scheint aussichtslos, alle Kassen sagen nein.
Ich habe neulich gelesen, dass es einen Paragraph gibt der in solchen Fällen angewendet werden kann um doch wieder in die AOK zu kommen oder zumindest so eine Behandlungskarte zu bekommen. Das ist wohl der Fall der derzeit angewendet wird um den Asylbewerbern und EU-Staatsbürgern Zugang zu Kassenleistungen auf Gesundheitskarte zu geben.
Frage: um welche Regelung handelt es sich dabei? Wenn ich den Paragraphen kennen würde könnte ich mal sehen ob das auch für meine Mutter infrage käme. Habe leider nichts genaueres im Netz finden können.
Ich habe neulich gelesen, dass es einen Paragraph gibt der in solchen Fällen angewendet werden kann um doch wieder in die AOK zu kommen oder zumindest so eine Behandlungskarte zu bekommen. Das ist wohl der Fall der derzeit angewendet wird um den Asylbewerbern und EU-Staatsbürgern Zugang zu Kassenleistungen auf Gesundheitskarte zu geben.
Frage: um welche Regelung handelt es sich dabei? Wenn ich den Paragraphen kennen würde könnte ich mal sehen ob das auch für meine Mutter infrage käme. Habe leider nichts genaueres im Netz finden können.