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OGS Offene Ganztagsschule / KIND GEHT NACH HAUSE; DARF NICHT MEHR IN DIE BETREUUNG

lisaundmaxi

Neues Mitglied
meine tochter ist heute nach schulschluss nach hause gegangen um mir zu sagen, dass sie in die betreuung gehen möchte. dort hat man sie nicht angenommen und nach hause geschickt, aus versicherungtechnischen gründen. die leiterin war sich nicht sicher ob meine tochter nach verlassen des schulgeländes noch in die ogs darf und hat das in anwesenheit meines kindes mit dem kollegium der schule geklärt. mein kind kam völlig verweint nach hause und weigert sich nun verständlicherweise wehement morgen in die betreuung zu gehen. darf sie einfach ausgeschlossen werden? mich hat niemand telefonisch kontaktet. das kind wurde regelrecht vor die tür gesetzt. wer kann mir helfen?
 

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