Datenschutz! Nur,wenn SIE was beantragt!
Wohnt sie DAUERHAFT bei Euch--oder nur besuchsweise,bis sie z.B. eine Wohnung mit Betreuung findet--oder wieder fit ist?
Ist sie "richtig eingezogen und angemeldet"?
Besuche müssen NICHT angegeben werden!
Besuche sind "Aufenthalte,die unterbrochen werden ..."
Wenn sie dauerhaft wohnt und "noch eigenständig" --macht wie schon
gesagt klare Verträge---Untermietvertrag, ggf."WG-Vertrag"---es ist durchaus ein "gemeinsames Kochen" möglich--studentische WGs sind ja auch keine "Bedarfsgemeinschaften", erledigen aber oft den ganzen Haushalt/Alltag in der Wohnung zusammen---aus privater freiwilliger Vereinbarung OHNE rechtl.Verpflichtung o. -bindung.
Eigene Konten,eigene Rechnungen, eigene Haftpflicht(!) ,eigenes ausreichendes Einkommen (Rente--> für sich verbraucht u.für Mietanteil) spricht für "Nicht-BG".
Niemand kann die Oma zwingen,Euch mit ihrer Rente zu sponsern,sie "in den Topf zu werfen" .
Sie wäre NUR unterhaltsverpflichtet ggü.einem leiblichen Kind,wenn sie WESENTLICH MEHR als den Freibetrag hätte.
Bei Rente von z.B. 2500 Eu müßte sie evl. das leibliche Kind
(nicht aber Enkel o.Schwiegerkind)
unterstützen,wenn dieses vom Staat Leistungen erheischt....
Selbst eine Pflegebedürftigkeit heißt NICHT,sie hat keinen "eigenen Wohnbereich". Ein eigenes Zimmer +Anteil an Küche,Flur,Bad...
Es muß KEIN abgeschlossener Bereich sein..gemeinsames Nutzen von Küche etc. ist--siehe WG--unschädlich.
Nur IHR WOHNANTEIL wird bei Euern Kosten dann abgezogen.
Ihr bekommt weniger erstattet von der Arge--gegenüber dem Vermieter habt Ihr aber durch "Nutzungsabgabe Oma" genau das selbe Geld für den Wohnraum !
Gruß!
Micky