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Offenlegung Finanzen der Großmutter

C

Cost

Gast
Meine Großmutter wohnt nach einem Krankenhausaufenthalt jetzt bei uns.

Die ARGE hat mir nun Zettel für sie mitgegeben, in denen meine Großmutter ihre Finanzen offen legen muss.

Hat irgendjemand damit Erfahrung? Ist das rechtens oder nicht????

Wie kann ich vorgehen?

Vielen Dank
 

weidebirke

Urgestein
Wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft darstellt, dann ist das rechtens.

Wenn Ihr das nicht wollt (also auch kein Geld für Großmutter beantragt habt), dann müsst Ihr angeben und bei Hausbesuch auch nachweisen können, dass sie einen eigenen Hausstand führt. Die anteiligen Kosten für Miete, strom etc. müsst Ihr aufschlüsseln und angeben, diese werden dann beim Alg 2 mit eingerechnet.
 
C

Cost

Gast
mmh... das Problem ist nur:
Wir sind bereits 4 Personen. Aber nur meine Tochter ( verdient) gehört zu meiner Bedarfsgemeinschaft. Ich habe gelesen das die Nutzung von Bad, Küche und Gemeinschaftsräumen nicht gleich eine Bedarfsgemeinschaft sein muss.....
 

weidebirke

Urgestein
Nein, das muss es nicht. Aber regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten z.B.

Wichtig ist hier, dass alle unvermeidlich gemeinsam anfallenden Kosten sauber aufgeschlüsselt werden und Du auch nachweisen kannst, dass Deine Oma Dir das zahlt (Kontoauszug). Sie sollte ein eigenes Zimmer haben, optimalerweise mit eigenem TV und Telefon. Sie sollte einen eigenen Bereich im Kühlschrank haben.
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Datenschutz! Nur,wenn SIE was beantragt!

Wohnt sie DAUERHAFT bei Euch--oder nur besuchsweise,bis sie z.B. eine Wohnung mit Betreuung findet--oder wieder fit ist?

Ist sie "richtig eingezogen und angemeldet"?

Besuche müssen NICHT angegeben werden!
Besuche sind "Aufenthalte,die unterbrochen werden ..."

Wenn sie dauerhaft wohnt und "noch eigenständig" --macht wie schon
gesagt klare Verträge---Untermietvertrag, ggf."WG-Vertrag"---es ist durchaus ein "gemeinsames Kochen" möglich--studentische WGs sind ja auch keine "Bedarfsgemeinschaften", erledigen aber oft den ganzen Haushalt/Alltag in der Wohnung zusammen---aus privater freiwilliger Vereinbarung OHNE rechtl.Verpflichtung o. -bindung.

Eigene Konten,eigene Rechnungen, eigene Haftpflicht(!) ,eigenes ausreichendes Einkommen (Rente--> für sich verbraucht u.für Mietanteil) spricht für "Nicht-BG".

Niemand kann die Oma zwingen,Euch mit ihrer Rente zu sponsern,sie "in den Topf zu werfen" .


Sie wäre NUR unterhaltsverpflichtet ggü.einem leiblichen Kind,wenn sie WESENTLICH MEHR als den Freibetrag hätte.
Bei Rente von z.B. 2500 Eu müßte sie evl. das leibliche Kind
(nicht aber Enkel o.Schwiegerkind)
unterstützen,wenn dieses vom Staat Leistungen erheischt....

Selbst eine Pflegebedürftigkeit heißt NICHT,sie hat keinen "eigenen Wohnbereich". Ein eigenes Zimmer +Anteil an Küche,Flur,Bad...
Es muß KEIN abgeschlossener Bereich sein..gemeinsames Nutzen von Küche etc. ist--siehe WG--unschädlich.

Nur IHR WOHNANTEIL wird bei Euern Kosten dann abgezogen.
Ihr bekommt weniger erstattet von der Arge--gegenüber dem Vermieter habt Ihr aber durch "Nutzungsabgabe Oma" genau das selbe Geld für den Wohnraum !

Gruß!
Micky
 

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