Hallo EN 605,
sehe es wie Silan. Krebserkrankungen werden so weit ich gehöhrt habe nicht als Schädigungsfolgen anerkannt. Hier wäre ein Kausaler Zusammenhang, der zwingend erforderlich ist, kaum rechtssicher herzustellen.
Besonders da dein Fall aus meiner Sicht von zwei Seiten heranzuführen ist, bedarf es einen Anwalt der sehr gute Erfahrungen damit hat.
Es läuft i.d.R. alles sehr schleppend und häufig über viele Jahre. Bei mir ist bis heute die Berufliche Betroffenheit und BSA noch nicht weiter überprüft wurden. Solange noch kein Urteil wegen des gesundheitlichen GdS etc. vorlag, wurde es auf Eis gelegt.
Bei GdS bedarf es einen kausalen Zusammenhang zur anerkannten Tat.
Wenn angeblich der nicht anerkannte Missbrauch nicht geschehen ist, dürften daraus auch keine Folgen bzw. Vorschäden entstanden sein. Da die Folgen allerdings sind, müssten diese auch irgendwo herrühren.
sehe es wie Silan. Krebserkrankungen werden so weit ich gehöhrt habe nicht als Schädigungsfolgen anerkannt. Hier wäre ein Kausaler Zusammenhang, der zwingend erforderlich ist, kaum rechtssicher herzustellen.
Besonders da dein Fall aus meiner Sicht von zwei Seiten heranzuführen ist, bedarf es einen Anwalt der sehr gute Erfahrungen damit hat.
Es läuft i.d.R. alles sehr schleppend und häufig über viele Jahre. Bei mir ist bis heute die Berufliche Betroffenheit und BSA noch nicht weiter überprüft wurden. Solange noch kein Urteil wegen des gesundheitlichen GdS etc. vorlag, wurde es auf Eis gelegt.
Bei GdS bedarf es einen kausalen Zusammenhang zur anerkannten Tat.
Wenn angeblich der nicht anerkannte Missbrauch nicht geschehen ist, dürften daraus auch keine Folgen bzw. Vorschäden entstanden sein. Da die Folgen allerdings sind, müssten diese auch irgendwo herrühren.