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OEG und das Thema Krankenkasse, Zuzahlungen zur Krankenbeförderung

Shadowgirl76

Mitglied
Hallo liebes Forum ;)
ich habe mal eine Frage die mich nachdenklich und auch total sauer macht.
Ich habe das OEG Anerkenntnis in dem steht das die Krankenbeförderung frei ist und der Arzt sagte mir er schreibt mir Verordnungen zur Krankenbeförderungen. Das Problem ist, die Krankenkasse will aber pro Fahrt 10, 00 Euro Zuzahlung von mir!! Ich denke es ist frei?
Worauf kann ich mich berufen? das Taxiunternehmen sagt, nachdem Sie in meinem Namen :( (was ich nicht wusste!) einfach mit der Krankenkasse telefoniert hatte, das der Wisch vom Versorgungsamt total wertlos sei und Sie mit der Krankenkasse abrechnen müsste und die sagt halt Zuzahlen!
Wie würdet Ihr vorgehen? Erstmal Zahlen und sich dann die Zuzahlungen von der Krankenkasse zurückholen? Wie auch immer? Dauernd sind da andere Ansprechpartner😒. Am besten einen Widerspruch aufsetzen? Vielleicht bin ich auch total auf dem Holzweg und die Krankenfahrt ist doch nicht frei und das Versorgungsamt hat mich veralbert?
Normalerweise würde ich auch mit dem Auto fahren, aber Auto ist gerade sowieso kaputt .
vielen Dank für eure Ratschläge
Shadow
 

Portion Control

Urgestein
Hallo,
du schreibst von einer Krankenbeförderung aber dann von einem Taxiunternehmen das dies durchführt. Das verstehe ich nicht so ganz. Wenn es ein Taxi ist, besteht ja kein medizinisch notwendiger Krankentransport. Von daher ist mir eine solche Befreiung ein Rätsel, wenn du normalerweise ohnehin mit dem Auto fahren würdest. Je nachdem was jetzt wirklich gezahlt wird, hättest du dich ja mitunter besser gestanden, von der Werkstatt einen Leihwagen zu haben.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Shaddow,
ersteinmal musst du in Vorkasse gehen. Dann forderst du die dir entstandenen Fahrtkosten von der Krankenkasse zurück. Formulieren kannst du das so:
Ich habe Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Der Anspruch umfasst die in § 10 – 24a BVG genannten Leistungen, die gem. § 18 Abs. 1 BVG als Sachleistung ohne Beteiligung an den Kosten zu erbringen sind. Dementsprechend entfallen Zuzahlung für Medikamente sowie Fahrtkosten und sind rückwirkend von der Krankenkasse auszuzahlen!
Als Beleg kopierst du dein Schreiben vom Versorgungsamt und fügst das bei.
In der Regel lehnen die erst einmal ab, weil viele Sachbearbeiter schlicht und ergreifend keine Ahnung vom BVG haben. Dann musst du in den Widerspruch gehen.
Ich lasse mir immer alle Arztbesuche bestätigen.. Diese Bestätigungen sammel ich dann übers Jahr und reiche die dann bei der Krankenkasse zusammen ein. Dabei ist es egal, wie du zum Arzt oder zur Therapie oder so gekommen bist. Die suchen sich die gefahrene Strecke raus und berechnen diese dann. Ob du mit Taxi, Öffentlichen, Auto, Fahrrad oder zu fuß ans Ziel gekommen bist, ist dabei egal. Du musst nur nachweisen, dass du da gewesen bist.
Übrigens kannst du solche Kosten bis zu 4 Jahre rückwirkend auszahlen lassen. Also wenn dein Bescheid ab 2016 gilt, dann hin zu Ärzten und Therapeuten und lass dir die Besuche bescheinigen. Das lohnt sich, Fahrtkosten und auch zuzahlungen läppern sich schnell.
Liebe Grüße
Silan
 
Zuletzt bearbeitet:

logig

Mitglied
Hallo,

jetzt nur kurz gelesen, hoffe das was sage hier nicht schon steht.

Dein Arzt muss auf der krankenbeförderungsverordnung ein Kreuz bei BVG machen, soweit die krankenbeförderung wegen der Anerkannten Schädigungsfolgen oder Gesundheitsstörung welche durch anerkannte entstanden, am besten auch gleich ein Kreuz bei Zuzahlungsfrei. Dann brauchst du auch nicht die € 10,-- zahlen, welche du nur zahlen musst wenn du eben nicht befreit bist. Es gibt da zwei Varianten, einmal Zuzahlungsbefreiung von der Krankenversicherung wenn du 1% bzw. 2% deines Bruttojahresverdienstes überschritten hast oder eben gesamte befreiung nach dem BVG. Ich habe mir da extra ein Schreiben vom Amt besorgt, wo auch draufsteht, das bei BVG Schädiungsfolgen keine Zuzahlungen zu leisten sind, sprich wenn die KK Zuzahlung haben will, zeige ich einfach dies Schreiben. Wichtig ist halt, das der Arzt auch BVG angekreuzt hat oder du ggf. Zuordnung bekommen hast (Die du nur bekommst, wenn du vor BVG privat Versichert warst), weil sonst weiß die KK ja nicht, dass es Schädigungsfolgen sind und sie das Geld vom BVG erstattet bekommen können.

Grade für die Ärzte ist so ein Schreiben vom Amt meist wichtig, weil viele Sorge haben ansonsten ein Kreuz zu machen.

Aber der Weg wie von Silan beschrieben sollte auch gehen.

Dazu kommt, dass Krankenbeförderung von der Krankenkasse nur unter gewissen Voraussetzungen bezahlt werden, beim BVG allerdings immer. Aber dies scheint bei dir ja nciht das Problem zu sein. Sprich du kannst über BVG auch alle Fahrtkosten für ambulante Schädigungsbedingte Fahrten bekommen, auch wenn du öffentliche Verkehrsmittel nutzten kannst und die anderen Voraussetzungen laut Krankenkasse nicht erfühlt sind. Denke da wird der Weg wie von Silan der Zielführendere sein.

VG logig
 

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