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OEG/ Opferentscheidigung Bitte um Dringende Hilfe

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Gast

Gast
celie nein mein Frau war beim Tattag kein Zeuge , das Strafverfahren ist abgeschlossen es ist bewiesen, es waren 2 ein Frau ein Mann Täter.das Straftat ist eindeutig bewisen und die haben damals Verurteilt . deswegen hat das Va mich anerkannt weil es eindeutig war vom Strafverfahren. bin erst über AOK alles bezahlt später hat nach Anerkennung hat das KV vom Versorgungsamt kosten bekommen. erst hat Krankenkasse üpbernommen,

ja PTBS , Persönlichkeitsstörung nach Trauma und pychogene Erketionsstörung einegezeit hatte ich auch Blassenentleerungstörung da ich auch damals Schläge in mein Genitalien bekomen hatte

aber diese Erektionstörung ist Pyschischbedingt verstehst du das. ? nach 2x Gutachten nun der Letzte Gutachter Sieht alles von Anfang alles nicht zu Tat zurückzufühen und mich als Vortäusche betrachtet , sie sagen nähmlich das ich 2 Kinderr bekommen habe später , ja aber es geht ja nicht um Alles erektionestörung sonder viele Pychistrische Störungen., und zwar am Schwersten. aber der Letzte Gutachter sieht nicht so, dass ich Verreisen konnte , und Überfall Datum statt 27,8.98 sagen solllte aber dass ich 12.3.1999 gesagt habe , unglauvlich ich erinere mich nicht dass ich ihn gesagt habe dass der angreife mich im 12.3 1999 überfallen haben , und das Versamt sagt im orginal Sttrafanzeige steht 27,898 ist ja auch richtig , weil ich Datum verwechselt habe , kann mann doch nicht ASlles als Vortäuschung sehen und zeugunung 2 Kinder sagt er, , es geht aber mehr PSTB, und persönlichkeitstörung ich habe sicht Atteste Klinik war ich auch .

das schlimme ist das er bzw Versorgungamt trägt vor : im Zusammenfassung das Gutachten aus dem Jahr 2005 Erstanerkennungbescheid mit 40 Gds und Folge Gutachten im Widerspruchverfahren 13.11.2006 mit 60 Gds als Erlass der Zeitpunkt auf Angaben beruhen soll die Ich vorsätzlich oder Zumindest grob Fahrlässig in wesentliche Beziehung unrichtig getätigt haben.

habe ich überhaupt möglichkeit den Vom Versorgungsamt beauftragten Gutachter zu Bestechen ? ist das nicht Lächerlich die haben Selber Vorgesdchichte Atteste bettrachtet mich befragt gutachten erstellt. aber der Letzte Gutachter hat nicht mal Mein erkranung eingegangen, deswegen bettrachtet das VA aufgrund der neuer r Erkenntnise zum damaligen erlassene Bescheide als Unrichtig.

bei der Letzte Gutachten war mein Fr.auch da er hat ihn auch einige Fragen gestellt und mich raus geschmissen,
er hat gesagt wann ich zuletz urlaub bzw vereist habe, mein Frau wuste nicht das er vorher mein Pass kopiert hat, und aus Ängste hat Sie nicht gesagt also oder vor 6-7 jahren , obwohl im Pas jedes jahr nur 3 Wochen, wegen ich mich abschalten kann wegen der ganze Geschichte aber auch das wurde von Mein Frau Begleitet die Reise meine ich. darf ich als Opfer für anerkannte Rentner nicht reisen 3-5 Wochen?ß

meine Frage an euch bitte wenn mir das VA die Laufende Leistung einstellt , sowie es aussieht das ich während Widerspruchs bzw Klageverfahren erstmal bis zu entgültige Entscheidung fortzahlung der Versorgungsbezüge fordern würde das juristisch gehen? oder das Va wird Ablehnen können die das. oder kann ich so genannte Einstweilige Verfügung erwirken bzw beantragen auch während der Widerspruchsverfahren damit erstmal weiter gezahlt wird bis zu Entscheidung, weil ich sehe nicht mich als Betrüger zu bezeichnen diese Behörde versucht mit Allen Opfern das Gleiche , wollen ganze umdrehen als Falschheit bezeichen, damit die nicht Zahlen.

ich habe Panickattacken hoöchte Masse suiziedgedanken kann nicht schlafen

mich würde auch interesieren was diese Mann in sein Gutachten noch geschrieben hat , darf ich Gutachten erstmal anfordern dann dazu Stellung nehmen, denn Frist ist nur bis 29.2 gegeben das ist knapp

und wie gesagt ob die Im widerspruchsverfahren Leistung erstmal weiter bezahlen ? wenn nicht darf ich beim Sozialgericht während der Widerspruchs einstweilige Verfügung beantragen.?

es heisst ja immer der Widerspruch hat kein aufschibende Wirkung . was das bedeutet weiss ich auch nicht diesen Satz, ich bin aufgrund der Erreinisse erwärbsunfähig vom JobCenter so begutachtet .
das Versorgungsamt wird Fest auf diese Gutachten halten mir alles Steine auf mein Weg legen, das kann ein Verfahren sein die Jahrelang dauern kann. ob ich Kraft habe aushalten kann. bin ja nicht bei VDk
da muss man Mitglied werden oder gibt es möglichkeiten das man mitglied wird und das RA übernehmen kann. ?
 
G

Gast

Gast
ja PTBS , Persönlichkeitsstörung nach Trauma und pychogene Erketionsstörung einegezeit hatte ich auch Blassenentleerungstörung da ich auch damals Schläge in mein Genitalien bekomen hatte
Hast du nach dem Zeugen deiner Kinder dem Amt diese Information zukommen lassen, da du ja offensichtlich zeugungsfähig bist. Bei zwei Kindern kommt der Gutachter natürlich da ins grübeln.

Wenn du es nicht angegeben hast, hast du das Versorgungsamt betrogen. Denn auf diese Sache hin hast du ja Bezüge bekommen. Es wäre doch deine Pflicht gewesen, deine nicht mehr vorhandene Erektionsstörung dem Versorgungsamt mitzuteilen.

Dann die Lügen von deiner Frau; ganz egal, wenn sie aus Angst die Unwahrheit gesagt hat, das kommt bei dem Gutachter überhaupt nicht gut an.

Deine Blasenentleerungsstörung fällt dann auch weg, weil du selber schreibst, du hattest einige Zeit diese Beschwerden und aktuell nicht mehr.

Es ist ein schweres Unterfangen, das man dir jetzt noch Glauben schenkt.

Das Versorgungsamt wird es so sehen. Bitte nicht böse sein und nicht falsch verstehen.

Gruss

Cellie
 
G

Gast

Gast
celli also so ist nun auch nicht ich habe mein Kinmder nicht verheimlich habe immer angegeben. im Übrigen es geht nicht darum es geht Mehr 90 % Psychische Beschwerden die nach PTBS Und Persönlichkeitstörung geht und nicht Alles Um Genitalien. es geht um das hat der Gutachter Damals gesagt sozialen Anpassungssschwierigkeiten aufgrund der Gewalttat vorliegt dies hat der Damalige Gutachter Festgestellt

Posttraumatischebelastunsstörung mit Vorwiegend depreseivvem Erscheinungsbild und Persönlichkeitsänderung, psyhogene Erektion-und Blasenstörung.

es geht um mehr das psychischestörungen Belastente Alptäume,Intrusives Widererleben Erhöhtem Masse Schreckhäftigkeiten, Ängste mit Panickattaceken, eingeengdendenken , verfolgungsänste suzidalität, dadurch erhebliche Kopfschmerzen,Herzrasen, Atemschwierigkeiten,,konzentrationstörung,, Luftnot aufgrund der Nächtliche Alpträume bezogen auf Überfälle bin ich Inkontinenz auch dies alles belegt, allein trau ich mich nie draussen, ständig Begleitung, rückzug von allem , Lebe nur mit Medikamenten.


ein -und durchschlafstörung , es sind zahlreiche Pychitrische sTörung , dies führt auch Körperliche Beschwerden, aber du hast nur einseite gesehen, finde moralisch sdehr schlecht wie du mir so geschrieben hast mich können anderen Opfer verstehen, wenn du nicht betroffen bist kannst du als aussenstehen nicht verstehen. entschuldige bitte mir kommen Jetzt Tränen wider , auch im übrigen ich habe davor 2x Gutachten die mir mein Beschwerden bestätigten auf PTBS usw.

ich werde erstmal mit hilfe der Opferhilfe meine Stellungnahme machen, es ist ein Schlag mir ins Gesicht nach sovielen Jahren

Jedenfalls vielen Dank an alle die mir hier Versuchen zu helfen mit Ihre Tat ,und Rat , schlieslich hat der Erste Gutachter nach der Ajktenlage befunde und mein Untersuchen mich Anerkennung empfohlen was soll das das nach so vielen Jahren mich als Betrüger zu bezeichen.

wenn ich Arbeiten könnte hätte ich diesen Weg damals nie gegangen

das Gesamte Famile Leidet jetzt darunter ich kann nicht mehr
 
M

Meli-2009

Gast
Gast, es tut mir sehr leid, dass dir das jetzt widerfahren ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass das ein Schlag ins Gesicht gewesen ist. Bitte, lass dich nicht entmutigen, sondern kämpfe!


Alles Gute!
Meli
 
G

Gast

Gast
Meli ich danke dir vom Ganzen herzen, ich bin total Bezweifelt , Total Jeden Tag weinend mir Fehlen hier die wöter Sätze, da ich auch mich warscheinlich nicht erklären kann. werde erstmal dazu Stellung nehmen morgen mit Hilfe der Opferhilfe e.V aber wie geht es weiter die Leistungen werden alle eingestellt, würde ich wenigsten diesen Monat noch bezahlt bekommen, damit ich Zahlungverpflichtungen überweisen kann mieter usw. weist du ob im Widerspruchverfahren die Leistung weiter bezahlt wird. ? brauche ein Dringende Anwalt der mit Pychologischen Gutachten auseinander setzt in Berlin , ob Jemand ein Guten OEG Anwalt mir raten kann aus Berlin.

keine Hilft den Opfern und das Versorgungsamt macht was die wollen, Sachbearbeiter hat mich Jahrelang am Telefon Beleidigt, Telefon ins Geschicht gelegt, Sie war immer gegen mich. das die Gutachter für mich entschiden hatten damals konnte Sie nicht ertragen so kamm mir alles vor nun hatSie jetzt geschaft was Sie immer wollte.

ich sage das Letzte Gutachter hat nie mals mit Versorgungsmedizinverordnung , Gutachten im Sozialen Entschädigung das sind Grundsätze dies wurde nie beachtet worden bin 100% , er hat ALLE vOR Gutachten als schlicht Falsch gesehen un unrichtig Vortäuschun ugw.


Ohne RA kann ich diese Verfahren nicht durchsetzen denke ich , Gott Sei Dank habe Mein Frau die auf mein Seite ist mich Überall Begleitet , aber Sie ist Überfordert mit Kinder mit mir.

bist du anerkannt Meli? ich brauche Rat Hilfe, hier deswegen bin ich hier aber einige sehen das anders und das tut mir sehr weh
 
M

Meli-2009

Gast
Nein, Gast, ich bin noch nicht anerkannt, ich kämpfe noch und das kann noch Jahre dauern.

Mach dich nicht verrückt, bitte. Du brauchst einen Anwalt, ja. Und der wird dann sicher den Widerspruch formulieren - Achte bitte darauf, dass du innerhalb einer gewissen Frist gegen den Bescheid Widerspruch einlegen musst. Es muss nicht ein Anwalt sein, der sich besonders mit dem OEG auskennt - nur einer, der engagiert ist, der sich einsetzt für seine Kunden.

Frag doch bitte mal beim Weißen Ring in Berlin nach, die kennen meist die Anwälte vor Ort und die können dir auch einen Beratungskostenschein für den Anwalt geben.

Ja, es ist Stress jetzt - aber du hilfst dir am besten, indem du versuchst, so gelassen wie möglich zu bleiben. Tue alles, was nötig ist und dann atme tief durch, bitte!

LG
Meli
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo Meli,
weißt du zufällig, wo man sich hinwenden kann,
wenn man wissen will, ob eine Berechnung vom OEG stimmt?
Derzeit geht es bei mir um das Thema, dass die Behörde nach 2 Jahren
daher kommt und meint die Berechnung wäre falsch und ich bekäme zu viel
Geld...:confused:
Wer weiß denn so etwas wie viel Geld z.B. bei einem Einkommen (Erwerbsmind.Rente)
also welche Freibeträge es gibt und welche Absetzbeträge?
Ich werde mich mal in ein H4 Forum wenden, denn HLU nach SGB XII wird dort ja auch öfters diskutiert...
Aber wo kann man sich sonst hinwenden?

@ Gast
hat dir die Opferstelle/Opferhilfe weiterhelfen können?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Hallo,

es tut mir sehr leid, was dir passiert ist, vermisst. Mh, kann das Amt nicht rechnen, naja, unfähige Sachbearb. gibt es leider überall.

Der Weiße Ring u. der VdK haben die Berechnungsgrundlagen, sowie die dazugehör. Gesetze (u.a. SGB) vorliegen. Wende dich doch dahin, die können dir helfen, müssen dir helfen,...

Alles Gute u. viel Glück
 
G

Gast

Gast
hallo was versteht ihr den folgenden Schrieben vom VA ?

Sehr geehrter hry
ich beabsichtige , folgenden Bescheid zu erlassen:
der Verschlimmerungsantrag vom 10,5.11 wird abgelehnt und erstanerkennungbescheid 12,3.2005 sowie Folgebescheide von 25,3,2007 22.8.2007 22.2 10 jeweils in der Gesatallt der Widerspruchbescheide v.1.311 werden für die Zukunft gemäß § 45 abs.1 i.Vm abs 2 SGB X teilweise zurückgenommen.


Begründung :
blabla bla und dann der Erstanerekkungbescheid vom 22,3,2005 war somit zum Zeitpunkt der Erlassen Unrichtig und KANN daher aufgrund der vorstehende Rechtvorscrift zurückgenommen werden dies Gilt auch für Alle Folgebescheide.



dann letzte Satz : IN Ausübung des Behörde eingeräumten Ermessens und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles werden ihnen die bisher aufgrund der o.g Bescheide gezahlten Versorgungsbezüge belassen und daher nicht Zurückgefordert.

was wird hier gemacht ,ich verstehe das gesamte ergebnis dass da VA von mir für die Vergangenheit Alle bezahlten Bezüge NICHT zurückfordern wird oder . ? was versteht ihtr davon es geht um Künftige Zahlung oder ?

oder wird das Versorgungsamt von mir für die Vergangenheit gezahlte Alle Nachzahlungen Fordern?

ich bin echt bezweifelt ,
 

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