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OEG, Krankenversicherung bei GdS 60

  • Starter*in Leopold-von-Bayern
  • Datum Start
L

Leopold-von-Bayern

Gast
Hallo,

nach 12-jährigem Kampf mit dem ZBFS bin ich nun mit 60 % GdS anerkannt worden. Leider konnte mir meine Sachbearb. v. Amt nicht weiterhelfen,....

Bin in unbefrist. EU-Rente/GdB v. 100% incl. Merkz. H, G, B, RF

Beispiel: ich gehe zum Arzt u. benötige ein Medikament

< Gehe ich da weiterhin mit der Krankenkassen-Karte hin o. gibt es eine extra Karte v. VA?
< Muß der Arzt dann oben auf dem Rezept BVG (6) ankreuzen?
> Bei 60 % GdS bin ich dann generell zuzahl.befreit über das VA?

Herzlichen Dank für eure Bemühungen!

Viele Grüße
Leopold
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo,
das mit der Krankenkasse und OEG ist so eine Sache. Als erstes musst du klären, ob du wirklich in Vertretung für das Versorgungsamt versichert bist. Das machst du über die entsprechenden Sachbearbeiter beim Versorgungsamt (ich schreib immer Versorgungsamt, weil es in jedem Bundesland anders heißt, hier in Nds. z.B Landesamt für soziales, Jugend und Familie). Solltest du in Vertretung versichert sein, bist du ganz normal weiter bei deiner Krankenkasse, hast eine Chipkarte, die dann entsprechend gekennzeichnet ist. Da steht dann z.B AOK Niedersachsen/BVG beim Arzt im PC.
Diesen Zugeteiltenstatus (so nennt sich das dann) bekommt aber nur, wer vorher nicht selber in einer Krankenkasse versichert war, außer bei freiwilliger Versicherung oder Familienversicherung.

Also, wenn du solch eine gekennzeichnete Chipkarte bekommst, dann braucht dein Arzt gar nichts weiter machen. Es wird automatisch beim Arzt im PC angekreuzt, dass du befreit bist von den Zuzahlungen und auch das BVG6 - kästchen wird automatisch angekreuzt.
Alle anderen dir entstehenden kosten kannst du direkt bei der KK anfordern. Du bekommst z.B. Fahrtkosten zu ärzten und Therapeuten ersetzt.
Ich such dr gleich noch den passenden Paragraphen raus, unter dem du das gegebenenfalls geltend machen kannst.

Lieben Gruß
Silan
 

Silan

Aktives Mitglied
So, habs mal rausgesucht:



Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Der Anspruch umfasst die in § 10 – 24a BVG genannten Leistungen, die gem. § 18 Abs. 1 BVG als Sachleistung ohne Beteiligung an den Kosten zu erbringen sind.

Dementsprechend entfallen Zuzahlung für Medikamente sowie Fahrtkosten und sind rückwirkend von der Krankenkasse auszuzahlen!

Aber wie gesagt, auch wenn drinsteht, dass man ab 50 Grad GDS Anspruch auch für nicht Schädigungsbedingte Erkrankungen hat, ist das nicht leicht, das auch durchzusetzen. Frag bei deinem Versorgungsamt nach einem Sachbearbeiter der für Heilmittelversorgung zuständig ist und bei dem forderst du eine Überprüfung auf Zuteilung ein.

Liebe Grüße
Silan
 

Silan

Aktives Mitglied
Noch ein Nachtrag, bzw Frage:
Hast du schon Anträge auf Berufsschadensausgleich, Ausgleichsrente, Ehegatten- und Kinderzuschläge und beruflicher Betroffenheit gestellt? Wenn nicht, solltest du das tun.
 
L

Leopold-von-Bayern

Gast
Hallo Silan,

ganz herzlichen Dank für deine Hilfe. Ich bekomme nur Grundrente, sonst nichts, weil ich OEG nach § 10 a bekomme.

Habe ich das richtig verstanden, dass mir meine Krankenkasse eine neue Karte ausstellen muß? Bis jetzt stand auf meinen Rezepten - Status 5 - Rentner.

Danke dir nochmal u. Grüße
Leopold
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Leopold,

deine Krankenkasse stellt dir eine neue Karte aus, wenn du die Voraussetzungen für eine Zuteilung vom Versorgungsamt erfüllst. Bei mir war das so, dass ich das erst beantragen musste. Passiert also nicht automatisch. Und meines Wissens bekommt auch nicht jeder solch eine Zuteilung, der einen GDS von 50 oder mehr hat. Dafür darf man nicht gesetzlich krankenversichert gewesen sein, soweit ich das verstanden habe. Am besten du setzt dich mit deinem Versorgungsamt in Verbindung und lässt das überprüfen.

Ob bzw. wie man ohne diese Zuteilung die Befreiungen geltend machen kann, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es hier ja noch den einen oder die andere, die da eine Antwort drauf wissen?

Lieben Gruß
Silan
 
G

Gast

Gast
Silan soll das heissen, das freiwillig Versicherte auch vom Versorgungsamt versichert werden bzw. eine Chipkarte erhalten ? Menschen die noch nicht in der Altersrente sind, müssen ja von ihrer Rente die KV zahlen / freiwillig versichern in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Haben auch diese Menschen einen Anspruch ?

Wo kann man das alles nachlesen, hast du da einen Tipp ?

DANKE !
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Gast,
wenn du einen Gds (nicht Gdb) von mindestens 50 hast und du eine OEG- Grundrente beziehst und zudem noch NIE in die gesetzliche Krankenversicherung eingezahlt hast kann es sein, dass du die Voraussetzungen erfüllst. Dann solltest du dich mit deinem Sachbearbeiter in Verbindung setzen.
Liebe Grüße
Silan
 

Jugejolou

Mitglied
Hallo Zusammen,
ich habe schonn 2015 rückwirkend ab Antrag 2010 eine GDS von 50 + 10(berufliches Betroffensein, weil schon in Rente).
Erst in diesem Jahr habe ich ernsthaft wegen der Zuzahlungsbefreiung gekämpft. Hierzu ein Link:
Beantragt wird bei der Krankenkasse. Mit dem Bescheid über den GDS also der Grundrente und der Ausgleichsrente geht man zur Krankenkasse. Gleichzeitig zeit man den Bescheid bei den Ärzten. Bei jedem roten verschreibungspflichtigen Medikament wird dan zukünftig oben bei "6 = BVG" wird dann angekreuzt. Das bedeutet für die Apotheke oder andere dann "keine Zuzahlung"
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Hallo, aber es werden z. B. Bei ptbs Anerkennung nur psycho pharma befreit. Ich benötige auch Schmerzmittel etc alles nicht befreit. Finde das unmöglich, denn durch den bsa hat man erhebliche zuzahlung zu leisten weil das Brutto immer verwendet wird und nicht das Netto. Was beim Bsa ein riesen Unterschied ausmacht.
Jede andere Rente ist der Unterschied zwischen brutto und netto nicht so weit auseinander.
 

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