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OEG Klageverfahren TW

M

Märzglöckchen

Gast
Hallo Zusammen,

ich bin an einem Punkt, an dem ich nicht weiß, ob es richtig wäre weiter zu machen.
Missbrauch, mehrere Kinder und Täter... Es gab Zeugen und Fotos usw.
Der OEG Antrag wurde nach Jahren und einer Begutachtung anerkannt mit PTBS und 30% GDS.
Steht in keinem Verhältnis und es geht mir auch nicht darum mich daran zu bereichern. Ich will Ausgleich und Gerechtigkeit, die es schon in diesem ganzen Schmierverfahren nicht gab.

Widerspruch eingereicht, dieser wurde abgelehnt. Trotz Gutachten einer Klinik, Schreiben von Psychiater und Therapeut versucht sie mir jetzt Borderline an zu dichten , stellt alle anderen Diagnosen in Frage (DIS) und erklärt ich hätte einen komische Beziehung zur Wahrheit , die nicht schädigungsbedingt sind. Die Begutachtung war nach Aktenlage..... 20 weitere Tatbestände wurden anerkannt, die aber nichts an den GDS ändern.....

Macht eine Klage Sinn? Wenn ja, wie? Es gibt noch genug Zeugen, die bisher aber nicht gehört wurden......

Nachdem ich Jahre später alles Aussagen konnte, schmetterte die Staatsanwaltschaft mit unterschiedlichen Gründen ab. U.a. das Dinge die mich betreffen dort schon abgehandelt wurden und er ja für die Ewigkeit in der Forensik sitzt........

Ich habe einen Anwalt und kann nicht einschätzen ob der gut ist oder nicht......

Kann es sein, dass auch ein PKH Antrag schon vor de Klage abgelehnt wird, weil die sagen ich hätte keine Chance?
 
G

Gelöscht 77252

Gast
Ich blicke nicht ganz durch.
Trotz Gutachten einer Klinik, Schreiben von Psychiater und Therapeut versucht sie mir jetzt Borderline an zu dichten , stellt alle anderen Diagnosen in Frage (DIS) und erklärt ich hätte einen komische Beziehung zur Wahrheit , die nicht schädigungsbedingt sind.

U.a. das Dinge die mich betreffen dort schon abgehandelt wurden und er ja für die Ewigkeit in der Forensik sitzt........

Kann es sein, dass auch ein PKH Antrag schon vor de Klage abgelehnt wird, weil die sagen ich hätte keine Chance?
Bist du männlich oder weiblich? Wer ist "sie"? Wer ist "er"?
PKH ist immer Mist. Für wenig Geld geben Anwälte sich auch nur wenig Mühe.
 

TraurigeWelt

Mitglied
Mein OEG Antrag läuft jetzt seit zwölf Jahren, trotz Gutachten, Gerichtsverfahren bin ich immer noch einem Punkt wo ich jetzt die nächste Klage einreichen muss, weil es nach zwölf Jahren nicht immer alles abgelehnt wird.

ich habe 2015 mit meinem Anwalt Klage eingereicht wegen GDS und Schädigungsfolgen, Berufschadenausgleicj und Heilkosten.
2018 hat dann das Gericht entscheiden das es ein Gesamtgutachten möchte, wieder zwei Jahre gedauert bis ich einen Termin hatte. November 2021 dann Termin vor Gericht.

alle Schädigungen anerkannt worden.
Also von Klage bis verfahren Ende fast 7 Jahre , du musst dich entscheiden ob du das durch machen willst.
Bei mir steht jetzt die nächste Klage an, weil das Landratsamt die BSA ablehnt ( bin in E-Rente )
 
M

Märzglöckchen

Gast
Hallo TraurigeWelt (wie wahr....)

Danke für deine Rückmeldung.

Heftig! Ich weiß das der Weg lang ist, ich habe nur keine Idee, wie sehr man mich trotz aller Umstände versuchen will zu zerpflücken, zumindest der Landschaftsverband..... Ich bin jetzt im 6 Jahr...... Und habe nach dem Antrag und einer Begutachtung 30% bekommen ...

Therapiekostenübernahme wurde auch abgelehnt.... Mit welchem GDS bist du aus dem Verfahren gegangen? Ging es auch um sMB?

Die wenigen, die wirklich alles kennen und wissen,sagen mir würden volle 100% zustehen, möchte ich gar nicht, ich finde 50-60% angemessen+ Übernahme der Therapiekosten....

Vielleicht auch einfach meine Angst die Ungerechtigkeit wieder wie ein Schlag ins Gesicht zu bekommen...

Wie war es vor Gericht für dich?
 

TraurigeWelt

Mitglied
Nach einem fragwürdigen Gutachten bei einem Psychologen , der andere Gutachten mit einbezogen hat (die nicht in seiner Fachrichtung ist) und mit der Aussage zu mir das Landratsamt fordert nach 5 Jahren das alles gut ist 30 grad.

nach dem Gerichtsverfahren 50 grad (war ein Vergleich ) mehr wollte ich ja nicht / brauche ich ja nickt wegen der BSA und etc. Weil ja bei Rente eh 10 grad drauf kommen , was aber das Landratsamt ablehnt da ich laut denen erst eine Trauma Reha machen muss (die ich über die RV 2021 erfolgreich gemacht habe)
 

logig

Mitglied
Hallo Märzglöckchen,

wenn du bereits mit den beantragten Taten anerkannt bist, geht es in der Klage um den GdS und um die Schädigungsfolgen. Wobei in einer Klage vollumfänglich geprüft werden soll.

War bei mir ähnlich. Das Problem bei DIS ist, dass sich nur sehr wenige Gutachter damit auskennen. Allerdings reicht bei den Schädigungsfolgen, wenn diese nach wissenschaftlich Medizinischer Meinung wahrscheinlich zu den Taten führen können. Sprich wenn bei dir schwerste komplexe Traumatisierung anerkannt sind und eine DIS vorliegt, wird es schwer sein vom Amt etwas zu finden, was ansonsten zu der DIS geführt hat. Bei dir scheint allerdings vom Arzt des Versorgungsamtes nach Aktenlage eine Borderliner zu sehen und diese auf Schädigungsunabhängige Folgen zu schieben. Macht das Versorgungsamt gerne.

Soweit du dich für eine Klage entscheidest, welche leider noch mal mehrere Jahre dauert, begründet dein Anwalt alles. Sprich er sollte klarlegen, warum bei dir Schädigungsbedingt eine DIS und komplexe PTBS (durch den ICD 11 ist diese auch dort aufgenommen) vorliegt und der GdS höher als 30 ist. Häufig wird bei einer "einfachen" PTBS paushal nur ein GdS von 30 genommen, sprich ohne das überhaupt anhand der Krederien gerpüft wird. Da werden die unmöglichst Dinge als Schädigungsunabhängig für die jetzigen Problematiken hingestellt.

Es ist ein schwerer zermürbener Weg, aber insbesondere wenn bei dir eine DIS vorliegt und selbst wenn nur eine komplexe PTBS gesehen wird, sollte der GdS höher bewertet werden. Die Bewertung des GdS ergibt sich aus den Auswirkung welche du wegen der Schädigungsfolgen hast. Hast du bereits einen GdB und wie hoch ist dieser? Bei einer schweren Störung, wie es bei einer kompexen PTBS und erst recht DIS sein sollte, müsste wenn es als Schädigungsfolge anerkannt wird, auch bei mindestens 50 liegen. Je nachdem wie bei dir die sozialen Anpassungsschwirigkeiten und anderen Umstände vorliegen auch bei 100. Da gibt es Krederien die aussagen, wenn mittlere soziale Anpassungsschwirgkeiten (50 - 70) oder schwere soziale Anpassungsschwirigkeiten (80 - 100) liegen. Wie dann in der Spanne bewertet wird, ist Auslegungssache bzw. es wird gesehen was sonst noch Auswirkungen hat.

Soweit du dich für eine Klage entscheidest, müsste diese innerhalb von einem Monat eingereicht werden. Du kannst jederzeit von der Klage zurück tretten. Eine Klage dauert nochmal mehrere Jahre.
Wenn du dich für eine Klage entscheidest wird es zu einem Gerichtsgutachten, soweit dir möglich persönlich, kommen. Leider wird über einen PKH Antrag erst nach Klageeinreichung entschieden, dass kann auch ein Jahr dauern. Sprich dein Anwalt muss davor bereits tätig werden. Ich habe mir deshalb eine Kostendeckung vom Weißen Ring geben lassen, falls PKH nicht zahlt. Beide übernehmen wenn Erfolgsaussichten gesehen werden. Soweit dein Anwalt mit dem Weißen Ring zusammenarbeitet, sollte er wissen wie es läuft und wird entsprechend dem Weißen Ring schreiben. Vom Weißen Ring kannst du auch, soweit noch nicht geschehen einen Erstberatungsschein bekommen. Dann kann dein Anwalt dich erstmal beraten und durchsehen wie die Erfolgsaussichten sind. Leider gibt es nur wenige Anwälte die sich im OEG auskennen. Gut wäre wenn dein/e Anwalt/in auch Sozialrecht macht. Hast du dich bereits im Widerspruchsverfahren vertretten lassen?

Es geht beim OEG um weit mehr als nur um "Geld", wie es von den Behörden gerne hingestellt wird. Auch diese Überelgung solltest du bei der Klage überlegung mit einfließen lassen. Es geht um dich und du kannst am besten sagen, was du brauchst damit du mit den Schädigungsfolgen besser leben kannst.
 
M

Märzglöckchen

Gast
@Traurige Welt

Es ist echt ein Kampf und ich drücke Dir die Daumen! Leider kenne ich mich zu wenig mit dem ganzen aus... Ich weiß was BSA ist, aber viel Wissen darum habe ich leider nicht.
Ein Vergleich mit 50 GDS ist/ wäre für mich auch in Ordnung, wie gesagt, es geht mir da um Gerechtigkeit und Ausgleich.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du Recht bekommst!

@logig - Danke für deine hilfreiche und ausführlich Antwort

Die Gutachterin hat ja mehrere Ärzte/Gutachten in Frage gestellt und die Diagnosen geändert. Laut dem letzten Gutachten nach Aktenlage BL und wahrscheinlich DIS.... Anerkannt im GDS vom LV aber "nur" PTBS als Folgen...
Das man die Diagnose BL nutzt um einen Geschädigten unglaubwürdig zu machen, hatte ich mir schon gedacht... Es tut mir für die Menschen mit BL leid, die als Lügner vorgeführt werden. Nur weil Jemand einen Tumor hat, heißt es nicht immer, dass er schon Metastasen hat. Seltsame Grundannahmen..... Macht mich sauer für alle die solche Schicksale trifft.

Ich habe eine GDB - 100%, seit letztem Jahr unbefristet. Ich versuche jeden Tag mich durchs Leben zu kämpfen.

Ich habe eigentlich - so glaube ich - einen guten Anwalt gefunden, deren Steckenpferd u.a. OEG ist. Ich glaube ich kann seine Geduld und Ruhe nur schwer aushalten. Entweder liegt das an der PKH, oder er ist so entspannt, weil er die Aussichten kennt? Manchmal wirkt es dann so als würde er nichts tun.....

Macht es Sinn, wenn ich das Gutachten zerpflücken und mit den Unwahrheiten die dort stehen, aufräume? Das sind Dinge, die ganz leicht nachzuweisen sind, dass diese Ärztin sich das zurecht gebastelt hat, wie sie es brauchte. Sie hat einige Dinge angeführt, aber überhaupt nicht wahrheitsgemäß abgeschlossen. U.a. das es seit xy keinen Klinikaufenthalt mehr gab. Nur ein Bsp. von vielen.

Es ist gut zu wissen, jederzeit von der Klage zurück treten zu können....

Die letzte Gutachterin (nach Aktenlage) übte schon fast Kritik daran, dass ich Kinder habe und mich um diese gut kümmern kann (Trotz Nachweis das die Kinder sicher gebunden sind, wird es immer wieder in Frage gestellt)
Ich kümmere mich gerne um die Kinder, weil es das einzige ist, warum ich noch da bin. Sie sind meine Schätze im Leben, aber mehr schaffe ich im Alltag nicht. Ich kann und will so oft nicht mehr, aber da sind die 2 Menschlein, denen ich schuldig bin zu leben und es für sie gut zu machen. Hätte ich das alles früher gewusst, ich hätte keine Kinder bekommen. Sie sind da, es ist gut das sie da sind, aber niemand kennt oder fühlt meine Diskrepanz. Aber welches Trauma löst es aus, würde ich gehen?

Der Ausgleich ist für meine Kinder, dass was ich nicht erwirtschaften kann, so gerne ich wollen würde, weil ich so kaputt bin.

Ich bin der Klage gegenüber sehr ambivalent, weil ich meine Wunden Punkte kenne auf der anderen Seite denke, ich will nicht auf dem halben Weg aufgeben und wieder Unrecht einfach so hinnehmen.

Ich hoffe ich habe nichts übersehen.
Leider haut das Ganze emotional so rein........ Kennt sicherlich jeder aus diesem Verfahren.
 

logig

Mitglied
Bei einer DIS wirt auch schnell unglaubwürtigkeit ausgelegt. Ich denke da tut es sich nicht viel ob jetzt Borderliner oder DIS. Wie kommst du auf Tumor bei Borderline? oder habe ich etwas falsch verstanden?

Die Gutachter vom Versorgungsamt sind hervorragend in den unmöglichsten Hypothesen, die allerdings bei dem Kausalzusammenhang ob Schädigungsabhängig oder Schädigungsunabhängig nichts zu suchen haben. Bei mir standen auch die Abendteuerlichsten Begründung warum Dissoziative Störung Schädigungsunabhängig wäre. Hatte dann allerdings sehr gute Gerichtsgutachterin, die alles genau erläutert hat, weshalb Schädigungsfolge. Auch darauf kam von der Versorgungsärztin eine Abendteuerliche Stellungsnahmen. Was allerdings gut mit dem Gutachten zu entkräften war.

Hast du den GdBvon 100 aufgrund der psychischen Gesundheitsstörungen? Weil ja beim GdS ein Kausaler Zusammenhang zu der Schädigung vorliegen muss. Welcher gerade bei DIS häufig auch vorliegt, wenn sehr viele Jahre zwischen den Bekanntwerden der DIS und den Schädigtenden Taten liegt. DIS sagt nichts darüber aus, ob du dich um deine Kinder gut kümmern kannst. Ich denke sogar, es ist bei einer DIS durch die verschiedenen Perönlichkeitsanteile eher möglich, als evtl. mit einer anderen Psychischen Erkrankung. Gerade bei DIS können die Funktionieren Anteilen sehr gut verschiedene Dinge hinbekommen, über die Diagnose sagt es kaum etwas aus. Dafür gibt es andere Kriederien und gerade eine DIS kann nciht mal eben Diagnostisiert werden. Allerdings kann für die Bewertung der sozialen Anpassungsschwirgkeiten und damit bei der Höhe des GdS die Beziehung zu deinen Kinder miteinfließen. Dies wäre dann allerdings wie beim GdB. Einziger Unterschied ist beim GdB sind auch Schädigungsunabhängige Gesundheitsstörungen enthalten.

Deine Kinder sind dein Lebenshalt und deshalb kannst du auch gut für sie sorgen.

Es ist schwer zu sagen, was der richtige Weg für dich ist. Für mich habe ich entschieden, darum zu kämpfen, dass anerkannt und gesehen wird, was die Taten ausgelöst haben. Vielleicht auch um mit für andere zu kämpfen, welche die Kraft nicht haben. Doch ich weiß auch wie eine OEG Klage zermürbt, wie leicht damit Retraumatisierungen ausgelöst werden können. Du bist jetzt schon weit gekommen, vielleicht kannst du dich darauf einlassen, es zu versuchen. Spreche alles mit deinem Anwalt durch, welche Erfolgsaussichten er sieht. Wichtig denke ich wäre auch, wie weit dich deine Therapeutin unterstützt.

Soweit es für dich hilfreich ist, kannst du das Gutachten vom Amt auseinanderflücken. Vielleicht bringt es auch deinem Anwalt etwas um besser zu sehen, an welchen Punkten das Gutachten vom Amt verkehrt ist. Frage deinen Anwalt, ob es zum jetzigen Zeitpunkt schon etwas bringt. Gerade wenn es dich zu sehr belastet, solltest du überlegen ob es lohnt. In der Klage denke ich werden auch alle Ärzte, Kliniken, Therapeutin noch mal aufgefordert Berichte einzureichen. Da wäre denke ich gut, wenn sie noch mal auf gewissen Dinge eingehen. Da kannst du auch deinen Anwalt fragen, was sie u.a. im Bericht ausführen sollten.

Entscheidend wird allerdings sein, was später ein Gerichtsgutachter sieht. Ein guter Gutachter sieht sich alle Unterlagen genau an und überprüft auch Gutachten vom Amt genausten. Bei der Begutachtung könnstest du wahrscheinlich auch auf unstimmigkeiten bei Gutachten vom Amt hinweisen. Bis dahin werden wahrscheinlich noch ein paar Jahre ins Land ziehen.

Erstmal wird die Klagebegründet und vom Amt kommt eine Stellungsnahme dazu. Bei mir war sie meist recht kurz und sagte nichts aus, außer das sie bei ihrer Meinung bleiben, egal was eingereicht wurde. Versuche dir die Schreiben vom Amt nicht zu nahe kommen zu lassen. Es dauert alles und häufig geschieht zwischendurch eine längere Zeit gar nichts.
 

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