Es soll für das Vermögen noch eine Verordnung geben, mit Schonbeträgen/Freibeträgen neben dem SGB XII (€5.000,--). Ich gehe davon aus, dass hier ähnlich niedirge Beträge kommen werden, wie nach dem BVG.
Kenne mich mit § 10a nicht aus, verstehe es allerdings so, dass dies bis jetzt nur vom Einkommen abhängig war. Dann würde es mit dem Entwurf zu einer eindeutigen Verschlechterung kommen.
Momentan sieht es nicht so aus, dass sich beim Vermögen noch etwas ändern wird, es sein den jemand macht den Politkern klar, dass die niedrigen Vermögenswerte keine immaterille Sicherheit geben. Ob die Einkünfte mit den drei Fachen des Regelsatzes höher werden, kann ich nicht sagen.
Dagegen sind mehrere Stellungsnahmen auf den § 138 (u.a. weiterführung § 10a) eingegangen bis hin zur kompletten Streichung, so dass alle Gewalttaten egal wann diese geschehen sind, komplett entschädigt werden. Ob da allerdings weiter verfolgt wird, oder die meisten, nachdem die massiven Verschlechterungen aufgehoben worden sind (z.B. wieder BSA wie nach dem BVG), ruhig sind und/oder alles als so super Verbesserung hingenommen wird.
Für mich widersprechen die Einschränkungen nach § 138, wonach erst Schädigungen die nach dem 1.1.2024 geschehen, nach diesem Entwurf anerkannt werden sollen, der Istandbul Konvention. Aufgrund des § 138 werden, Gewalttaten die vor Inkrafttteten geschehen sind, auch nur nach dem OEG entschädigt. Damit bleiben auch die Beschränkungen nach § 10 a und die i.d.R. nicht Anerkennung von psychischer Gewalt. Für mich ist jede Gewalttat gleich schlimm und sollte entsprechend entschädigt werden.
Anders als beim BTHG, wo die Behinderten auf die Straße gegangen sind, wird hier mit den Änderungen im Regierungsentwurf in der Presse nur über Verbesserungen gesprochen. Da ist es denke ich wichtig, dass solche Verschlechterungen den Politikern oder anderen die eventuell Einfluss haben, etwas zu ändern, klar gemacht werden.
Leider fehlt es da an Betroffenen, welche die Kraft haben sich einzusetzten.