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OEG 10a, Pflegegeld von Pflegekasse, Anrechnungsfrei?

ABC2010

Mitglied
Hallo,

bei OEG 10a wird alles (außer Wohngeld) was man an Einnahmen hat, angerechnet. Liegt man über der Stufe wird die Grundrente entsprechend gekürzt, liegt man darunter erhält man die volle Grundrente.

Meine Frage:
Normalerweise darf ja das Pflegegeld von der Pflegekasse nirgendwo angerechnet werden, ABER wie ist es mit OEG 10a, wird es da als Einkommen angerechnet?

Wenn ja, bekäme ich keine Grundrente mehr!

Danke für Infos

LG
ABC
 

logig

Mitglied
Da sich § 10a auf die einkünfte für die Ausgleichsrente nach § 33 BVG bestimmt und in der Ausgleichsverorndnung nach §2 steht, dass Pflegegleld aus der UV nicht zu den Einkünften gehört, gehe ich davoon aus das auch Pflegegeld nicht dazu gehören dürfte. Zumal Pflegegeld zweckgebundendes Geld ist und nicht dem lebenunterhalt dient. Sprich sollte es angerechnet werden, müsten diesem gegenüber genauso hohe Ausgaben stehen.

Da ich weder Erfahrungen in § 10a noch in der Ausgleichsrente habe, bin ich mir aber nicht sicher.

Spätestens mit der Gesetzänderung, dürfte es nicht mehr dazu zählen, da Einkünfte und Vermögen an das SGB XII angeglichen werden. Demnach soll das drei fache des Regelsatztes möglich sein.

Vielleicht bekommt hier ja jemand Ausgleichrente und Pflegegeld und weiß wie es dort berechnet wird.
 

ABC2010

Mitglied
Hallo Logig,

vielen Dank für deine Information.

.... Da sich § 10a auf die Einkünfte für die Ausgleichsrente nach § 33 BVG bestimmt und in der Ausgleichsverordnung nach §2 steht, dass Pflegegelld aus der UV nicht zu den Einkünften gehört, gehe ich davon aus das auch Pflegegeld nicht dazu gehören dürfte. Zumal Pflegegeld zweckgebundendes Geld ist und nicht dem Lebensunterhalt dient. .....


Genau so sehe ich das auch, ich hoffe, dass es nicht angerechnet wird.

Mein zuständiger Sachbearbeiter v. Amt gibt mir leider diesbezügl. keine Auskunft, aber das ist eine andere Baustelle, um so dankbarer bin ich dir für deine Info!


LG
ABC
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Spätestens mit der Gesetzänderung, dürfte es nicht mehr dazu zählen, da Einkünfte und Vermögen an das SGB XII angeglichen werden. Demnach soll das drei fache des Regelsatztes möglich sein.

Vielleicht bekommt hier ja jemand Ausgleichrente und Pflegegeld und weiß wie es dort berechnet wird.
Hallo was heißt das?
Wie hoch darf dann Vermögen sein? Das sgb12 ist da glaube ich bei 5000 kann das sein?
Wäre also eine totale Verschlechterung was die Freibeträge und Vermögen betrifft
 

logig

Mitglied
Es soll für das Vermögen noch eine Verordnung geben, mit Schonbeträgen/Freibeträgen neben dem SGB XII (€5.000,--). Ich gehe davon aus, dass hier ähnlich niedirge Beträge kommen werden, wie nach dem BVG.

Kenne mich mit § 10a nicht aus, verstehe es allerdings so, dass dies bis jetzt nur vom Einkommen abhängig war. Dann würde es mit dem Entwurf zu einer eindeutigen Verschlechterung kommen.

Momentan sieht es nicht so aus, dass sich beim Vermögen noch etwas ändern wird, es sein den jemand macht den Politkern klar, dass die niedrigen Vermögenswerte keine immaterille Sicherheit geben. Ob die Einkünfte mit den drei Fachen des Regelsatzes höher werden, kann ich nicht sagen.

Dagegen sind mehrere Stellungsnahmen auf den § 138 (u.a. weiterführung § 10a) eingegangen bis hin zur kompletten Streichung, so dass alle Gewalttaten egal wann diese geschehen sind, komplett entschädigt werden. Ob da allerdings weiter verfolgt wird, oder die meisten, nachdem die massiven Verschlechterungen aufgehoben worden sind (z.B. wieder BSA wie nach dem BVG), ruhig sind und/oder alles als so super Verbesserung hingenommen wird.

Für mich widersprechen die Einschränkungen nach § 138, wonach erst Schädigungen die nach dem 1.1.2024 geschehen, nach diesem Entwurf anerkannt werden sollen, der Istandbul Konvention. Aufgrund des § 138 werden, Gewalttaten die vor Inkrafttteten geschehen sind, auch nur nach dem OEG entschädigt. Damit bleiben auch die Beschränkungen nach § 10 a und die i.d.R. nicht Anerkennung von psychischer Gewalt. Für mich ist jede Gewalttat gleich schlimm und sollte entsprechend entschädigt werden.

Anders als beim BTHG, wo die Behinderten auf die Straße gegangen sind, wird hier mit den Änderungen im Regierungsentwurf in der Presse nur über Verbesserungen gesprochen. Da ist es denke ich wichtig, dass solche Verschlechterungen den Politikern oder anderen die eventuell Einfluss haben, etwas zu ändern, klar gemacht werden.

Leider fehlt es da an Betroffenen, welche die Kraft haben sich einzusetzten.
 

ABC2010

Mitglied
Es soll für das Vermögen noch eine Verordnung geben, mit Schonbeträgen/Freibeträgen neben dem SGB XII (€5.000,--). Ich gehe davon aus, dass hier ähnlich niedirge Beträge kommen werden, wie nach dem BVG.

Kenne mich mit § 10a nicht aus, verstehe es allerdings so, dass dies bis jetzt nur vom Einkommen abhängig war. Dann würde es mit dem Entwurf zu einer eindeutigen Verschlechterung kommen.

Korrekt! OEG Grundrente nach 10a bekommt man nur, wenn man sehr wenig Einkommen hat.

> Es gibt keine Freibeträge! Meine Bruttorente wird voll angerechnet, entsprechend. wird meine Grundrente gekürzt, da ich über der Einkommensstufe liege.

Sollte ich also Pflegegeld erhalten, was ja eine weitere Geldeinnahme ist, weiß ich bis heute nicht, ob das als Einkommen bei OEG 10 angerechnet wird.

Es macht ja keinen Sinn, wenn ich Pflegegeld erhalte u. dafür keine Grundrente mehr. Ein riesen Aufwand für nichts.

Leider fehlt es da an Betroffenen, welche die Kraft haben sich einzusetzten.
Leider kenne ich niemand der OEG nach 10a erhält, sollte hier jemand sein, würde ich mich zwecks Erfahrungsaustausch sehr freuen.

Grüße
ABC
 

logig

Mitglied
Wievon Silan bereits geschrieben, verstehe ich sie so das Pflegegeld bei der Ausgleichsrente nicht angerechnet wird. Da sich nach dem BVG die Einkünfte für § 10a OEG nach § 33 BVG (Grundlage für die Ausgleichsrente) berechnen dürften, nach meinem Verständniss auch nicht angerechnet werden.

Also wird bei dir beim § 10 a Verrmögen nicht angerechnet bzw. geprüft?

Im Ergebniss wird es also nach dem Entwurf zum entschädigungsrecht ab 1.1.2024 nach § 138, wo auch der jetzige § 10 a OEG geregelt ist, verändern.

Wie hoch ist bis jetzt der ungewähre Freibetrag bzw. höhe der Einkmmenstufe für § 10 a bzw. die Ausgelcihsrente? Ist ja leider eine recht umständliche Ermittlung, wo auch unterschieden wird ob Einkünfte aus Arbeit, wo mehr möglich ist und andere Einkünfte z.B. Erwerbsunfähigkeitsrente, wo ich glaube nur sehr wenig angerechnet wird.

Somit kann es bei den Einkünften zu einer gewissen Verbesserung kommen, dagegen beim Vermögen zu einer Verschlechterung, wo bis jetzt so ich es verstehe gar keine Anrechnung erfolgt.

Damit solche Verschlchterungen noch verändert werden können, ist es notwendig, dass die Leute die noch einen Einfluss auf Nachbesserungen haben, dies auch wissen. Es wäre also Hillfreich wenn Leute die hierdurch einen Nachteil erhalten würden, dieses mitteilen.

Ich selber empfinde wie bereits mitgeteilt, die gesamten Einschränkungen nach § 138 des Entwurfes für nicht angemessen bis nicht der Istandbul-Konvention entsprechend. Nur weil es damals noch nicht Gesetzt war, kann es heute rückwirkend genehmigt werden, schließlich kann keiner etwas dafür wann die Gewalttat geschehen ist oder ob derjenige in der ehmaligen DDR gelebt hat.

Vielleicht kannst du ja wegen des Problemes beim Pflegegeld nach dem BVG einfach mal die Versorgungsverwaltung fragen. Soweit die sagen, dass es angerechnet wird, kannst du immer noch weiter prüfen.
 

ABC2010

Mitglied
Hallo Logig,

erstmal Danke für deine Bemühungen u. Hilfe!

Bei Anspruch auf OEG 10a muß man u.a. bedürftig sein. Wie der Begriff "bedürftig" hinsichtlich 10a ausgelegt wird, weiß ich leider nicht, ich habe nichts, außer Schulden. Ob damit auch Vermögen, Wohneigentum, Auto, Aktien, usw. gemeint ist = ??

Das zuständige Amt hinsichtl. Pflegegeld zu fragen, würde Sinn machen, ABER! ich bekomme von denen leider keine Auskunft. Es heißt ich solle den Pflegegrad beantragen, dann wird man sehen, was angerechnet wird u. was nicht.

Ich ärgere mich seit vielen Jahren mit dem Amt rum, ich habe keine Kraft mehr,....

Beispiel: OEG 10 a, GdS 50, Grundrente = 274
Stufe 123 (sonstige Einkommen = Rente) brutto = 1113.

Wenn man über 1113 brutto hat (es gibt keine Freibeträge!) wird alles was darüber ist, von der Grundrente = 274 abgezogen!

Nachfrage bei meiner Kranken-bzw. Pflegekasse, Wei. Ring, VdK ergaben leider kein Ergebnis, es weiß einfach keiner, inwiefern das Pflegegeld bei 10 a als Einnahme angerechnet werden darf.

Grüße
ABC
 

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