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Gast
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Ich bin etwas ratlos. Mein Vermieter hat auf von Eigenbedarf geklagt. Es kam relativ schnell zur Verhandlung und ich muss bis 31. Januar aus der Wohnung raus. Derzeit bekomme ich noch ALG II vom kommunalen Träger. Ich soll jedoch bald eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Der Grund: Psychische Probleme. Vor rund zwei Wochen ging ich mit dem Schreiben vom Gericht zu der für mich zuständigen Sachbearbeiterin. Sie machte sich eine Kopie hiervon. Des weiteren teilte ich ihr mit, dass ich schon seit Monaten nach einer neuen Wohnung suche, aber nichts im vom Jobcenter angegebenen Mietspiegel finde. Daraufhin bekam ich zu hören, dass ich mich definitiv in diesem Mietspiegel bewegen muss. Trotz Hinweis auf die drohende Obdachlosigkeit, sagte die Sachbearbeiterin, dass ich den Mietspiegel nicht überschreiten dürfe und notfalls ins Obdachlosenheim gehen muss. Meine psychische Verfassung lässt das nicht zu. Ich ertrage die Anwesenheit fremder Menschen nicht und habe ein Aggressionsproblem, welches das Zusammenleben in solch einer Unterkunft unmöglich machen würde.
Ein ehemaliger Kamerad von der Bundeswehr aus meiner aktiven Dienstzeit als Soldat auf Zeit hat angeboten mich aufzunehmen. Eigentlich wollte er mich am 20. Januar abholen. Sein Auto musste jedoch kurzfristig in die Werkstatt und das Ersatzteil kommt erst in ein paar Wochen und lange Strecken darf er damit dann trotzdem erst einmal nicht fahren. Es wäre dann nämlich ein Umzug von Nordrhein Westfalen nach Rheinland Pfalz. Keine Kleinigkeit.
Wie gesagt: Ich war vor rund zwei Wochen bei der Sachbearbeiterin und bislang habe ich kein Schreiben vom Jobcenter erhalten, dass die Zahlung des ALG II eingestellt wird. Das ich beabsichtige bei einem Kameraden in Rheinland Pfalz zu wohnen, habe ich ebenso mitgeteilt. Eine Adresse
habe ich jedoch nicht angegeben.
Da morgen der letzte Werktag des Monats ist und ich bislang kein Schreiben hinsichtlich Versagung der Leistungen habe, wollte ich einfach mal nachfragen, ob das Jobcenter mich über solch eine Versagung schriftlich informieren muss, oder ob die die Zahlung einfach einstellen ?
Um nach Rheinland Pfalz zu kommen, muss ich nämlich mit dem Zug fahren und da Ende des Monats ist, habe ich kein Geld mehr für ein Zugticket.
Die Leistungsabteilung hat morgen keine Sprechzeiten. Meint ihr, dass morgen das Geld (zumindest der Regelsatz von 404€) drauf ist oder muss ich mir weiterhin Sorgen machen ?
Meine Leistungen wurden bis einschließlich Juni 2016 bewilligt.
Ein ehemaliger Kamerad von der Bundeswehr aus meiner aktiven Dienstzeit als Soldat auf Zeit hat angeboten mich aufzunehmen. Eigentlich wollte er mich am 20. Januar abholen. Sein Auto musste jedoch kurzfristig in die Werkstatt und das Ersatzteil kommt erst in ein paar Wochen und lange Strecken darf er damit dann trotzdem erst einmal nicht fahren. Es wäre dann nämlich ein Umzug von Nordrhein Westfalen nach Rheinland Pfalz. Keine Kleinigkeit.
Wie gesagt: Ich war vor rund zwei Wochen bei der Sachbearbeiterin und bislang habe ich kein Schreiben vom Jobcenter erhalten, dass die Zahlung des ALG II eingestellt wird. Das ich beabsichtige bei einem Kameraden in Rheinland Pfalz zu wohnen, habe ich ebenso mitgeteilt. Eine Adresse
habe ich jedoch nicht angegeben.
Da morgen der letzte Werktag des Monats ist und ich bislang kein Schreiben hinsichtlich Versagung der Leistungen habe, wollte ich einfach mal nachfragen, ob das Jobcenter mich über solch eine Versagung schriftlich informieren muss, oder ob die die Zahlung einfach einstellen ?
Um nach Rheinland Pfalz zu kommen, muss ich nämlich mit dem Zug fahren und da Ende des Monats ist, habe ich kein Geld mehr für ein Zugticket.
Die Leistungsabteilung hat morgen keine Sprechzeiten. Meint ihr, dass morgen das Geld (zumindest der Regelsatz von 404€) drauf ist oder muss ich mir weiterhin Sorgen machen ?
Meine Leistungen wurden bis einschließlich Juni 2016 bewilligt.