Folgender Fall:
Ein Internet-User lädt sich ein Bild von einer GB-Seite für seine PRIVATE Homepage herunter. Dies ist lt. dem Hinweistext auf der entsprechenden Website ausdrücklich erlaubt. Der User nimmt diese Versicherung als korrekt an und forscht nicht nach, ob hier wirklich keine Rechte Dritter bestehen.
Nach GENAU einem Monat erhält er von einem Fotografen, der Urheberrechte an besagtem Foto anmeldet, eine Abmahnung und später eine Forderung über einen Monat unerlaubte Nutzung im Internet. Eine Forderung auf Löschung des Fotos wird NICHT ausgesporchen. Allerdings gibt der Fotograf in dieser Rechnung an, dass er das Foto bereits genau vor diesem Monat entdeckt hat.
Seine Schreiben erwecken den Eindruck, dass er diese Abmahnungen mit großer Routine betreibt und es demzufolge nur darauf angelegt hat, den Monat abzuwarten um ihn berechnen zu können.
Frage: Hätte er eine Schadenminderungspflicht gehabt, d.h. hätte er gleich nach dem Entdecken des Fotos abmahnen MÜSSEN?
Kann er seine Forderung so durchsetzen? - Zumal o.a. Internet-User das Foto SOFORT nach der Abmahnung von der Website genommen hat.
Ist man überhaupt verpflichtet, jede Erklärung, dass eine Fotoseite frei von den Rechten Dritter ist, anzuzweifeln und selbst Recherchen nach Urheberrechten anzustellen - und wenn ja, wie denn überhaupt?????
Ein Internet-User lädt sich ein Bild von einer GB-Seite für seine PRIVATE Homepage herunter. Dies ist lt. dem Hinweistext auf der entsprechenden Website ausdrücklich erlaubt. Der User nimmt diese Versicherung als korrekt an und forscht nicht nach, ob hier wirklich keine Rechte Dritter bestehen.
Nach GENAU einem Monat erhält er von einem Fotografen, der Urheberrechte an besagtem Foto anmeldet, eine Abmahnung und später eine Forderung über einen Monat unerlaubte Nutzung im Internet. Eine Forderung auf Löschung des Fotos wird NICHT ausgesporchen. Allerdings gibt der Fotograf in dieser Rechnung an, dass er das Foto bereits genau vor diesem Monat entdeckt hat.
Seine Schreiben erwecken den Eindruck, dass er diese Abmahnungen mit großer Routine betreibt und es demzufolge nur darauf angelegt hat, den Monat abzuwarten um ihn berechnen zu können.
Frage: Hätte er eine Schadenminderungspflicht gehabt, d.h. hätte er gleich nach dem Entdecken des Fotos abmahnen MÜSSEN?
Kann er seine Forderung so durchsetzen? - Zumal o.a. Internet-User das Foto SOFORT nach der Abmahnung von der Website genommen hat.
Ist man überhaupt verpflichtet, jede Erklärung, dass eine Fotoseite frei von den Rechten Dritter ist, anzuzweifeln und selbst Recherchen nach Urheberrechten anzustellen - und wenn ja, wie denn überhaupt?????