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Nutzungsrechte am Foto

Merlin200

Mitglied
Folgender Fall:


Ein Internet-User lädt sich ein Bild von einer GB-Seite für seine PRIVATE Homepage herunter. Dies ist lt. dem Hinweistext auf der entsprechenden Website ausdrücklich erlaubt. Der User nimmt diese Versicherung als korrekt an und forscht nicht nach, ob hier wirklich keine Rechte Dritter bestehen.


Nach GENAU einem Monat erhält er von einem Fotografen, der Urheberrechte an besagtem Foto anmeldet, eine Abmahnung und später eine Forderung über einen Monat unerlaubte Nutzung im Internet. Eine Forderung auf Löschung des Fotos wird NICHT ausgesporchen. Allerdings gibt der Fotograf in dieser Rechnung an, dass er das Foto bereits genau vor diesem Monat entdeckt hat.


Seine Schreiben erwecken den Eindruck, dass er diese Abmahnungen mit großer Routine betreibt und es demzufolge nur darauf angelegt hat, den Monat abzuwarten um ihn berechnen zu können.


Frage: Hätte er eine Schadenminderungspflicht gehabt, d.h. hätte er gleich nach dem Entdecken des Fotos abmahnen MÜSSEN?


Kann er seine Forderung so durchsetzen? - Zumal o.a. Internet-User das Foto SOFORT nach der Abmahnung von der Website genommen hat.


Ist man überhaupt verpflichtet, jede Erklärung, dass eine Fotoseite frei von den Rechten Dritter ist, anzuzweifeln und selbst Recherchen nach Urheberrechten anzustellen - und wenn ja, wie denn überhaupt?????
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Das Urheberrecht ist eine komplizierte Sache, gerade bei der Fotografie (bin selbst Fotografin). Natürlich wird damit auch viel Schindluder betrieben, means es gibt viele Leute, die sich nur mit Abmahnungen finanzieren wollen.

Ganz ehrlich? Ich würde diese Fragen einem Fachanwalt stellen. Solltest Du kein Geld für sowas haben, geh zum Amtsgericht und prüfe, ob Du Prozesskostenhilfe beantragen kannst, dann musst Du (glaub ich) nur 10 EUR beim Anwalt zahlen.

Und nochmal ganz ehrlich? Ich würde keinem Portal glauben, dass ich irgendwelche Bilder kostenfrei nutzen darf. Am besten ist es wirklich, eigene Bilder zu verwenden oder sie käuflich zu erwerben oder Fotografen fragen, ob gewisse Bilder kostenfrei genutzt werden dürfen.

LG tulpi
 

Nordfalke

Aktives Mitglied
In der Regel ist die kostenfreie Nutzung solcher Bilder damit verbunden das man das Copyright des Urhebers daran schreibt oder im Impressum darauf hinweist. Bietet eine Seite dies Bilder umsonst an und besitzt de Rechte nicht daran, so wäre zu prüfen ob dies Seite haftbar ist. Hat er sie selber dort umsonst eingestellt , kann es der versuch einer Abzocke sein. Ich finde es schon merkwürdig das er dich da so schnell ausgemacht hat, das klingt mehr nach System. Also , als erstes entferne mal das Bild. Und dann prüfe mal ob d bestimmte Bedingungen daran geknüpft waren. Und Wenn du Rechtsschutz hast rufe die mal an. Ich meine, derjenige der da behauptet der Urheber zu sein, kann er seine Urheberschaft überhaupt belegen? Ich kann auch viel behaupten.
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Nach GENAU einem Monat erhält er von einem Fotografen, der Urheberrechte an besagtem Foto anmeldet, eine Abmahnung und später eine Forderung über einen Monat unerlaubte Nutzung im Internet.
naja, vielleicht geht es gar nicht um die Urheberrechte und auch nicht um die Zahlung oder nicht Zahlung von irgendwelchen Nutzungsgebühren.

Mit Geben Sie doch mal "nur" ihre email an, kann man zwar mehr Leute locken, hat aber nur diese Adresse.

Mit Zahlen Sie diese Gebühr oder wehren Sie sich per Einschreiben mit Rückschein (wird gerne verbraucherschutzmässig empfohlen) kriegt man zwar viel weniger Leute rum, aber dafür hat man viel mehr Daten von diesen aufgeschreckten Usern.

Die Wegelagerer waren früher an den Handelswegen und heute lagern sie halt an der Internet-Autobahn.

Ich würde es drauf ankommen lassen. UND SELBST WENN das Copyright verletzt wurde, dann ist das Risiko immer noch überschaubar. Ich meine, genau davor haben doch die Leute Angst, dass ihre Welt untergehen würde, wenn ihnen vom Gericht eine tatsächliche Copyrightverletzung nachgewiesen werden würde.

Das ist das einträgliche Geschaäft der Abzocker und/oder ADressensammler.
 
Zuletzt bearbeitet:

Merlin200

Mitglied
ja, die ganze Sache erscheint mir auch sehr dubios ...

Denn der Fotograf führt gerade den Tag als Beginn seiner Nutzungsentschädigung an, an dem die Site online gegangen ist - zu der Zeit war sie bei Suchmaschinen noch gar nicht gelistet ...

Könnte doch auch sein, daß er über eines dieser "Fangprogramme" verfügt, die neue Websites mit bestimmten Inhalten sofort finden, auch ohne Suchmaschineneintrag.

Mögliches Vorgehen: Bild selbst zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung gestellt, dann mit dem Fangprogramm nach Websites suchen lassen, auf denen genau das Bild erscheint ... und schon ist wieder ein User in die Falle getappt ...

Stimmt, früher lauerten die Raubritter an Wegen und Straßen - heute u.a. im Internet ...

Schätze auch, man sollte es einfach drauf ankommen lassen - seine Schreiben sind nämlich von der Formuierung her teilweise auf Drohung und Einschüchterung ausgelegt ...
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Ich weiss nicht, ich könnte mir vorstellen, "die" mal wegen Belästigung und/oder Beleiditung der menschlichen Vernunft medienwirksam an den Pranger zu stellen.

Auch wenns juristisch nicht haltbar ist, ein Schlagzeilenhingucker wärs auf jeden Fall - in dieser unserer abgezockten Republik.
 
C

chrismas

Gast
Ganz ehrlich, wenn das Foto weiterhin auf dem Server liegt, wo es gefunden wurde und nur verlinkt wurde, besteht keinerlei Recht des Fotografen darauf, irgendetwas in Rechnung zu stellen, da die Rechtsverletzung weiterhin von jemand Dritten, nämlich dem Bildhoster verursacht wird.

Da in der Regel Gästebücher darauf ausgelegt sind, dass man hier nicht Bilder hochladen, sondern nur einbinden kann, per IMG Tag oder ähnlichem, würde ich der Abmahnung, sofern es sich um ein solches Gästebuch handelt, dass keine Uploadfunktion auf den eigenen Server hat, schlicht und ergreifend ignorieren und wenn, dann den Fotografen darauf hinweisen, dass die Rechtsverletzung weiterhin vom Bildhoster betrieben wird, da es sich nur um eine Verlinkung auf das Bild handelt, die du bereits bist zu entfernen, aber mehr auch nicht (vorherige Sicherung nicht vergessen und sofern möglich, den Gästebucheintrag nur deaktivieren und nicht komplett löschen, damit du bei einer eventuellen Gerichtsverhandlung das auch noch weiterhin beweisen kannst).
 

Merlin200

Mitglied
Tja ... der Fotograf hat mir doch tatsächlich jetzt eine Abmahnung über einen Anwalt geschickt - und zwar eine Spezialkanzlei in Hamburg, die darauf ausgelegt ist, sich "nach amerikanischem Vorbild", wie sie selbst in ihrer Website betonen, mit Urheberrecht, Medienrecht usw. zu befassen.

Und er hat selbst in einer Mail an mich zugegeben, dass er die Site am gleichen Tag ausgemacht hat, an dem sie online gegangen ist. Das ist meiner Meinung nach schon mehr als Zufall, so viel Zufall gibt es eigentlich gar nicht. Hier drängt sich wirklich der Verdacht auf, dass der Fotograf das Web regelmäßig mit diesen dafür ausgerichteten "Fangprogrammen" nach "seinen" Fotos durchsucht, die zur freien Nutzung auf GB-Seiten gelistet sind, damit er dann abzocken kann.

Dafür spricht auch, dass er - wie gesagt - zugibt, die Site am Tag des Online-Gehens entdeckt zu haben, aber dann in aller Seelenruhe abwartet, bis ein Monat verstrichen ist und dann genau an diesem Tag wieder eine Schadenersatzforderung über einen Monat stellt. Eine einfache Mail am Tag des Entdeckens hätte ausgereicht - und ich hätte das Foto sofort von meiner Website genommen!

Mir sieht das Ganze sehr nach Abzocke aus! Ist da nicht irgend etwas mit einer Schadensminderungspflicht gem. BGB?

Kennt sich da jemand aus bzw. hat jemand da eine Meinung oder eine Idee zu????

Dazu kommt noch, dass ich gar nicht in der Lage bin, irgendwelche Schadenersatzansprüche, egal in welcher Höhe, zu befriedigen. Ich verdiene - leider ... - so wenig, dass es gerade man eben auf Hartz-IV-Niveau ist und deutlich unterhalb der Pfändungsfreigrenze.

Weitere Frage: der Anwalt droht - natürlich ... - mit Staatsanwalt und Gericht usw. ... muss ich da mit einer strafrechtlichen Verurteilung bzw. mit einer Eintragung ins Register rechnen?????? Oder würde der Richter mir glauben, dass ich da unbeabsichtigt reingerutscht bin. Ich hatte ja nun wirkich keine Absicht dabei. Und eine Straftat bedingt doch eine Absicht, oder liege ich da falsch?

Würde mich über Antworten und neue Ideen dazu wirklich freuen.

Vielen Dank schon mal im voraus.

LG von Merlin200
 
C

chrismas

Gast
Du haftest erst ab Kenntnisnahme und nicht früher (gibt ein paar entsprechende Urteile dazu, musst nur mal suchen, Haftung Kenntnissuch mit einer Suchmaschine deiner eigenen Wahl).

Wenn der Fotograf dich nicht entsprechend darauf hingewiesen hat, dann ist sowieso jede Abmahnung hinfällig, dafür wurde extra das Teledienstgesetz außer Kraft gesetzt und das Telemediengesetz ins Leben gerufen.

Solltest dir allerdings einen Anwalt suchen, der sich auf diese Thematik spezialisiert hat, denn ansonsten wirst du dagegen nicht ankommen, insbesondere dann nicht, wenn du auf einen Richter triffst der sich mit der Materie Internet nicht auskennt.
 

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