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Nötigung?

Ich verzichte gerne in Zukunft auf deine Meinung.

Was sollte ich davon haben, einen Thread zu eröffnen und dann hier eine geschönte Wahrheit zu erzählen oder gar lügen, was du mir auch noch unterstellt hast.
Deine Intention für solche Beiträge will ich garnicht wissen, aber ich bitte dich, meinem Thread in Zukunft einfach fernzubleiben. Danke
 
Hallo Anonym..,

schau mal hier: Nötigung?. Hier findest du was du suchst.
Ich habe jetzt nochmal genau die Vorladung durchgelesen. Da ist das dann doch ein bisschen relativiert, die Nötigung.

Der genaue Wortlaut:
Sehr geehrte Frau...,
in der Ermittlungssache
"Nötigung im Strassenverkehr (Versuch) u.a. am ......... um ... Uhr in ..... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich.

Den "Versuch" hatte ich nicht gelesen gehabt. Also war es nicht so schlimm wie eine Nötigung, das verstehe ich daraus.
 
S

SoNicht

Gast
Nur auf dem Begriff von "Ordnung" kann jener der "Freiheit" ruhen.
Die Freiheit des Einzelnen braucht Grenzen, damit die Freiheit Aller erhalten bleibt.
Grenzenlose Freiheit beinhaltet die Freiheit, elend zu verrecken, weil niemand sich berufen fühlt, den Freiheiten anderer Grenzen zu setzen.
Wahre Freiheit macht edelmütig und bescheiden und nicht unverschämt.
Das sag ich meinem Anwalt ist die Erwachsenen Version von: " Das sag ich meiner Mama! "
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Ich habe jetzt nochmal genau die Vorladung durchgelesen. Da ist das dann doch ein bisschen relativiert, die Nötigung.

Der genaue Wortlaut:
Sehr geehrte Frau...,
in der Ermittlungssache
"Nötigung im Strassenverkehr (Versuch) u.a. am ......... um ... Uhr in ..... ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich.

Den "Versuch" hatte ich nicht gelesen gehabt. Also war es nicht so schlimm wie eine Nötigung, das verstehe ich daraus.
Jetzt atme erstmal ganz tief durch und trink einen Tee, bei der Wärme am besten Eistee ;)
Und mach aus einer Mücke jetzt keinen Elefanten. Es ist dumm gelaufen, aber zeig mir den, der noch niemals so reagiert hat oder es zu gerne hätte, sind sicher nicht nur ganz brav und gesittete Autofahrer alle hier, also ich versteh Deinen Reflex, dass Du auf die Hupe gedrückt hast durchaus und es ist kein Vergehen und ich meine auch nicht, dass Du einen Anwalt dafür brauchst. Und der FS war nicht mit dabei, das bleibt unbestritten.
Ich würde versuchen, so ruhig es geht, zur Anhörung bei der Polizei zu gehen mit dem Vorsatz, nichts zu sagen, wenn es nicht sein muss.
Die Polizei muss Dir den Vorwurf eröffnen, Du brauchst nur Angaben zur Person machen, mehr nicht.
Nach dem Vorwurf kannst Du sagen, ich sage nichts dazu. Fertig und Punkt. Ich würde wahrscheinlich eher die andere Schiene fahren und Asche auf mein Haupt streuen, dass ich reflexmäßig, weil ich unter Druck wegen meinem Job war, gehupt hatte und aus Versehen den Führerschein in einer anderen Tasche vergessen hatte oder so. Das ist keine große Sache. Wenn er mich nach dem vermeintlichen Vogel fragen würde, würde ich ganz unschuldig sagen, also sowas würde ich nie tun, da kann nur eine Geste falsch gesehen worden sein, sowas gehört überhaupt nicht zu meinem Gebaren.

Du wirst ja sehen, wie der Vernehmende zu Dir ist, davon würde ich jetzt meine bzw. überhaupt eine Aussage abhängig machen. Und nichts unterschreiben, was Du nicht gesagt hast, falls Du was sagst.

Ehe es überhaupt zu einer Anklage kommt, was ich überhaupt nicht für möglich halte, geht die Sache an die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt lädt Dich dann zur Aussage vor. Wegen sowas ne Anklage, ehrlich, würde mich übelst wundern, eher dass es nach § 170 oder 153 eingestellt wird. Er kann Dir auch anbieten, dass Du eine Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlst und die Sache ist aus der Welt.

Versuche am besten jetzt, Ruhe zu bewahren, es war kein Riesending, es war blöd, ohne FS zu fahren und zu hupen, aber wir sind alle Menschen und sowas könnte uns durchaus selber schnell passieren, deshalb hier auch keine Unterstellungen an den Threadersteller bzw. Threaderstellerin (scheint ja eine Frau zu sein lt. dem Schreiben), ich beobachte das täglich, wie niedrig die Geduldsschwelle ist, wenn nach 2 Minuten an einer Kasse jemand durch den Laden röhrt "Jibts hier bald ma ne zweite Kasse" ... Kopf hoch an Dich, es wird nicht so heiß gegessen, wie es jetzt hochgekocht ist.
 

Eisherz

Sehr aktives Mitglied
Ach ich hab vergessen, dass die Sache ganz sicher mit einem Bußgeld abgeschlossen wird und erst gar nicht zur StA geht. Und selbst wenn das Ordnungs- oder Bußgeld festgelegt wird, kannst Du immer noch in Einspruch gehen.
Wie gesagt, ich würde mich sehr nett und kooperativ zeigen, vorher mal vorm Spiegel üben ... und vor allem die Ruhe bewahren und den kühlen Kopf. Falls etwas Dich unangenehm bewegt bei dieser Vernehmung, Du hast das Recht zu schweigen und nix zu sagen. Hör auf Dein Bauchgefühl, nicht vergessen!
 

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