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Nichts mehr

Gemini

Urgestein
Hallo Sternenzauber,

ja, für einen Monat rückwirkend erachte ich das als überhöht, aber nachvollziehbar.
Nur pro Blatt eines Auszugs 10 € kann doch nicht sein. Da muss was falsch laufen.

Und darauf erheben sie eine Bebühr von 10€ pro Blatt.
Bin auch bei der Sparkasse und zahle neben meiner monatlichen Pauschale aber nichts, wenn ich meine Auszüge am Automaten abhole. Lasse ich sie mir zuschicken fällt Porto an.
 
A

Aloha

Gast
Hallo Shorn,

Deine Situation ist ja wirklich heftig...:eek:

Da muss SOFORT eine Lösung her, wie willst Du sonst in den Schlaf kommen??

Ich verstehe Deine Rechnung leider überhaupt nicht.
Du bekommst Hartz IV und kannst es nicht zum Überleben nehmen??

Über die Hälfte Deines Satzes sind schon weg wegen dieser 3 Posten!?

Krankenkasse Kkh Tagegeld 1oo€
Betreuerin für Personalausweis 60€
Praxisgebühr 20€
Du kannst Dir die Krankenhaustagegeldversicherung nicht leisten, Leistungen werden eh mit der Arge verrechnet - soviel ich weiß!

Betreuerin für Perso?? Was soll das sein??

20 € für Praxisgebühr, wenn Du befreit bist??

Warum droht man Dir Haft an??

Du hast das nur Existenzminimum zum Überleben, die Situation hast Du Dir nicht ausgesucht, Jeder hier kann krank werden und früher oder später in diese Situation kommen!

Sprich bitte auch mit der Bank - so geht das nicht...und das wissen die Banker auch!!!

Suche Dir umgehend eine andere Möglichkeit, Kontoauszüge plus Gebühren für Auszüge - das ist definitiv Abzocke!!

(Die Presse wird das sicher interessieren, denn die Banken haben einen total miesen Ruf, da sie ihre Kunden wirklich abzocken!!)

Hole Dir Dein Geld zum Leben am 1.12. in bar von der Bank ab, am Besten in 5 € Scheinen!
Lege Dir ein Haushaltsbuch an, nimm nur soviel Geld mit, wie Du brauchst, um alle Artikel für den tgl. Bedarf zu kaufen. Schreibe sorgfältig alles auf und rechne nach jedem Kauf ab, ob Deine Kasse stimmt.

Von dem Wenigen, was Du zum Leben hast, darfst Du weder Versicherungen noch sonstwas kalkulieren!

Google mal nach Notfall-Terminen für Schuldnerberatung...ich weiß nicht, ob Caritas, Verbraucherzentrale oder Kirche sowas anbietet, aber es gibt sowas!

Ich wünsche Dir ganz dolle, dass Du bald wieder durchatmen kannst!

LG

Aloha
 

Vermisst

Aktives Mitglied
Ich habe einige Infos zum Thema Pfändungsschutz ab Januar...
Leistungen wie H4 oder ähnliches kann dann gepfändet werden!
Hier ein paar Infos.
Schuldnerberater warnen vor Pfändungsschutzkonto
Ab 2012 bleibt Schuldnern zur Absicherung vor Gläubigern nur noch ein Pfändungsschutzkonto. Doch die Finanzinstitute sind nicht gewappnet.


Der Ärger reißt nicht ab beim neuen Pfändungsschutzkonto: Banken und Sparkassen berechnen zum Teil horrende Gebühren für die Kontoführung, bei Bescheinigungen und Nachweisen herrscht Chaos, und Kunden, die ihr bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln wollen, werden in manchen Banken offenbar auch noch schlecht behandelt.
Verbraucherschützer und Schuldnerberater schlagen Alarm und verlangen, endlich eindeutige gesetzliche Regelungen zu schaffen. Nicht ohne Grund: Nach einer anderthalbjährigen Übergangsfrist ist das P-Konto vom ersten Januar 2012 an die einzige Möglichkeit, Pfändungsschutz zu erhalten – den Weg über das Vollstreckungsgericht gibt es dann nicht mehr. Besondere Brisanz erhält dies, wenn ab Januar 2012 kein anderer Pfändungsschutz für Schuldner mehr möglich ist.

Als einfache und unbürokratische Lösung zu Sicherung des pfändungsfreien Existenzminimums hatte der Gesetzgeber sich das neue Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, vorgestellt: Finanzschwache Bankkunden – so der lobenswerte Ansatz, den Verbraucherschützer als Meilenstein im Pfändungsschutz feierten – können seit Juli 2010 ihr Bankkonto kostenfrei in ein P-Konto umwandeln.
Damit bleibt ihnen ohne Rennerei zum Amtsgericht das pfändungsfreie Existenzminimum von derzeit 1028,89 Euro automatisch erhalten. Gläubiger können das Konto nicht mehr blockieren, und so sollten Lebensunterhalt und Miete gesichert sein.

Kunden kaum geschützt

Die Praxis zeigte jedoch schnell: Einfach mag die Lösung vielleicht sein, leicht machen es viele Banken ihren Kunden jedoch noch lange nicht. Dem gesetzlich festgelegten Auftrag, bei Bedarf jedes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, kommen die Banken nur zögerlich nach.
Teilweise werden Kunden gar öffentlich in der Schalterhalle bloßgestellt, berichtet Josephine Holzhäuser, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Zudem lassen sich viele Banken die Führung des P-Kontos teuer bezahlen.
Zahlungsverkehr

„Manche Volksbanken haben bis zu 27 Euro monatlich für die Kontoführung verlangt“, sagt Holzhäuser, „Das ist ein absolutes Unding.“ Auch andere Banken und Sparkassen erheben hohe Forderungen für die P-Konto-Führung. Zehn und 15 Euro sind keine Seltenheit.
„Das steht in keinem Verhältnis“, sagt Holzhäuser. „Heute gibt es zahlreiche Kontomodelle, die kostenfrei oder zu einem geringen Preis geführt werden.“ Mit einem erhöhten Aufwand, den die Banken geltend machen, könne dies keinesfalls gerechtfertigt werden.
„Aus unserer Sicht haben sich mit dem P-Konto auch für die Banken viele Abläufe vereinfacht“, sagt die Finanzexpertin. Manuelle Eingaben seien nicht mehr nötig, Gläubiger könnten Konten nicht mehr blockieren, Zahlungsaufträge einfach ausgeführt werden. „All das ist leichter geworden, die Banken haben weniger Arbeitsaufwand.“
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat bereits im Frühjahr zahlreiche Banken und Sparkassen abgemahnt wegen zu hoher Entgelte. Einige haben daraufhin Unterlassungserklärungen abgeben – den Großteil der Abgemahnten ficht jedoch weder Abmahnung noch Urteil an. „Die Banken sind da wenig einsichtig“, sagt Jörg Schädtler, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

Der Gesetzgeber ist gefordert

„Vermutlich warten sie wohl eine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes ab.“ Rechtsanwältin Heidrun Jakobs, die für die Schutzgemeinschaft die Klagen vor Gericht vertritt, sieht weniger die Gerichte gefordert denn den Gesetzgeber. „Der Gesetzgeber ist bei der Formulierung im Gesetz sehr nachlässig vorgegangen und hat sich darauf verlassen, dass die Banken angemessene Entgelte verlangen“, sagt Jakobs.
„Das öffnet dem Missbrauchsverhalten der Banken Tür und Tor.“ Der VZBV macht klar: „Das Gesetz muss unmissverständlich festschreiben, dass die Kunden nach der Umstellung auf ein P-Konto nicht mehr bezahlen müssen als vorher.“ Es könne nicht sein, dass Bankkunden von Staats wegen in bestimmte Kontoprodukte gedrängt würden, sagt Christina Buchmüller, Referentin Schulden und Insolvenz beim VZBV. „Da sehe ich durchaus auch verfassungsrechtliche Bedenken.“
Trotz Abmahnungen und Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Monaten bei der Preisordnung vieler Banken nicht viel getan, zeigt eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Und leider gibt es auch künftig keinen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Einrichtung eines P-Kontos“, sagt Finanzexpertin Holzhäuser. Nur ein bestehendes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden.
Doch bei privaten Banken gibt es nur eine Selbstverpflichtung für ein „Konto für jedermann“ – Realität ist das lange nicht. Nur Sparkassen sind in einigen Bundesländern verpflichtet, ein Girokonto auf Guthabenbasis zu führen, das in ein P-Konto umgewandelt werden kann. Aber da seien oftmals die Gebühren hoch. Holzhäuser: „Eine sehr unglückliche Situation.“

Im Januar droht ein Chaos

Und nicht nur die Gebühren sorgen bei Schuldnern für Verunsicherung. „Bei den Bescheinigungen, die in der Bank vorgelegt werden müssen, herrscht schlicht ganz großes Chaos“, sagt Verbraucherschützerin Holzhäuser. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stellte in einer Untersuchung „teilweise existenzbedrohende Umsetzungsprobleme“ fest: „Da werden Schuldner zur Existenzsicherung auf eine Odyssee von A nach B geschickt, und Geldinstituten reichen wasserdichte Bescheinigungen nicht aus.“
Besonders schwierig wird die Sache, wenn Pfändungsschutz benötigt wird und nicht nur eine einzelne Person betroffen ist, sondern eine ganze Familie. Denn der individuelle Pfändungsfreibetrag erhöht sich mit jedem unterhaltspflichtigen Familienmitglied.
Dazu kommen bestimmte Sozialleistungen oder Einmalzahlungen, die ebenfalls von einer Pfändung ausgenommen sind. „Es ist aber oft völlig unklar in der Bank, welche Bescheinigung dafür anerkannt wird und wer welchen Nachweis ausstellt“, sagt der Hamburger Schuldnerberater Matthias Brömmel. Wie es in Zukunft aussehen wird, wenn nur noch ein P-Konto den entsprechenden Pfändungsschutz bietet, mag sich der Schuldnerberater kaum ausdenken: „Das wird im Januar ein einziges Chaos werden.
Quelle:
http://www.welt.de/finanzen/verbrau...berater-warnen-vor-Pfaendungsschutzkonto.html
 

sternenzauber

Aktives Mitglied
hallo shorn,
hab noch was gefunden, was dir weiterhelfen wird:)
wie ich dir ja schon geschrieben hab, ist h4 nicht pfändbar, deshalb verstehe ich nicht wie
es bei dir läuft...
schau mal hier:
Zunächst müssen Sie nachweisen, dass Ihrem Konto in den letzten sechs Monaten ausschließlich unpfändbare Beträge gutgeschrieben wurden. Unpfändbare Beträge sind bspw.

  • Sozialleistungen (z. B. ALG II, Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld etc.) sowie.....

P-Konto und Kontenpfändungsschutz ab Juli 2010: Alles, was Schuldner wissen müssen - Online lernen bei akademie.de


gruß, sternenzauber
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Hallo Shorn, da sind wir schon zwei die nichts mehr haben. Bei mir sind diesem Monat auch
Zahlungen , die ich eigentlich nicht leisten kann. Dardurch das ich ALG I beziehe , muss ich GEZ
zahlen, habe eine Stromnachzahlung , da ich ja nur noch zu Haus bin, dann kam meine Rentenversicherung usw. usw. Alles zum kübeln. Ich bewerbe mich tgl in mehreren Firmen, aber
entweder kommen Absagen oder die Stellenangebote sind dermassen verfälscht , das man den Job ablehnen muss, da es vorn und hinten nicht passt. Ist mir heute wieder passiert. :(:(
 

111kleinbuchstabe

Aktives Mitglied
Im Monat bekomme ich 336 Euro 30 Euro zieht man ab,keine Ahnung warum.
Weil es möglich ist - wenn der Bezieher keine Ahnung hat und es sich nicht erklären lässt?

Die sparen dafür Geld. Das ist ein ausreichendes Argument für DIE, um einen Vielleicht-Posten nur auf Anfrage auszahlen zu müssen.

Naja, ich möchte auch schreiben, dass manche Ausgaben angesichts der knappen Lage "unvorsichtig" waren. Einen vorläufigen Pass (die 10 Euro) hab ich mal gebraucht, weil der vorherige schon abgeloffen war und ich einen Pass schnell brauchte und ein unvorläufiger Pass eben mehrere Wochen Ausstellungszeit hat, ein vorläufiger glaub ich nen paar Tage.

Da kann man nur raten, mindestens im Dezember vorausschauend und umsichtig zu agieren.
Warum droht man Dir Haft an??
Wobei das auch wieder zwei Seiten hat, man wäre für nen paar Tage staatlich nahrungsmässig versorgt.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast Monika

Gast
Hallo Shorn, da sind wir schon zwei die nichts mehr haben. Bei mir sind diesem Monat auch
Zahlungen , die ich eigentlich nicht leisten kann. Dardurch das ich ALG I beziehe , muss ich GEZ
zahlen, habe eine Stromnachzahlung , da ich ja nur noch zu Haus bin, dann kam meine Rentenversicherung usw. usw. Alles zum kübeln. Ich bewerbe mich tgl in mehreren Firmen, aber
entweder kommen Absagen oder die Stellenangebote sind dermassen verfälscht , das man den Job ablehnen muss, da es vorn und hinten nicht passt. Ist mir heute wieder passiert. :(:(
hallo katrin,

was meinst Du genau mit: " ..oder die Stellenangebote sind dermassen verfälscht.." ?
Es interessiert mich einfach oder kannst Du einen Thread darüber aufmachen?
Ansonsten laße Dich nicht entmutigen, ich wünsche Dir viel Glück und Erfolg.

LG Monika
 

spamburger

Sehr aktives Mitglied
Gehe unbedingt zu einer sozialen Beratungsstelle vor Ort. Hier muss mal fachkundiges Personal über die Finanzen schauen. Vor allem was wichtig ist und was warten kann. Wenn du kein Geld hast, kannste halt dein Krankenhaustagegeld erstmal nicht zahlen. Das ist ein riesiger Posten. Und von deinem ALGII kann man dir nix pfänden. Hol dein Geld jeden Monat runter, komplett. Und ohne Mist, lass im realen Leben mal einen fachkundigen Berater über dein Geld schauen. Und soziale Beratungsstellen, vor allem auch welche, die mit Obdachlosen arbeiten, wissen ob und wo es Stellen gibt, an denen du was zu Futtern kriegst.
 

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