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Neuer Job gerade so sozialversicherungspflichtig, kann ich Aufstockung beantragen?

Winniefred

Neues Mitglied
Guten Morgen zusammen, kurz ein paar Worte zu meiner Situation: Ich war seit dem 1. November '19 arbeitslos (wurde gekündigt) und erhielt ALG 1, hatte also nur mit der Agentur für Arbeit zu tun, nicht aber mit dem Jobcenter, die ja lediglich fürs H4 zuständig sind (zumindest wurde mir das so erklärt, ich kenne mich nicht gut aus).

Ich habe mich dann wie blöd beworben und erhielt eine Einladung zum Vorstellungsgespräch für eine Teilzeitstelle, die Stundenanzahl war in der Anzeige aber nicht vermerkt. Im Gespräch erfuhr ich, dass es sich gerade mal um 12 Wochenstunden handelt, mit einem Stundenlohn von 12 Euro sind das nur 576 Euro brutto.

Ich besprach das Ganze mit meiner Arbeitsvermittlerin und sie setzte mich ziemlich unter Druck, dass ich ja sowieso in einem schlechten Alter fürs bewerben wäre (potentiell gebärfähig, noch keine Kinder, nicht verheiratet) und sie würde mir dringend raten, die Stelle anzunehmen und mich dann nebenbei weiterzubewerben, denn immerhin sei es ja kein Minijob, sondern eine sozialversicherungspflichtige Stelle.

Leider habe ich mich da wirklich extrem bequatschen lassen und als ich die Zusage für den Job erhalten habe, habe ich eingewilligt und muss nun mit ca. 400€ netto über die Runden kommen. Ich kann vom Glück sagen, dass mein Lebensgefährte mich unterstützt, aber ein Dauerzustand ist das natürlich nicht.

Meine Schwester meinte nun, wenn ich so wenig verdiene, könne ich doch Aufstockung vom Jobcenter beantragen. Mein Lebensgefährte ist aber der Meinung, das wäre nur bei H4 möglich, was ich ja aber nicht bekommen habe, sondern ALG 1.
Kann mir da jemand Genaueres zu sagen, wer nun Recht hat? :confused:
 
G

Gelöscht

Gast
Aufstockung nach ALG II ist möglich. Da es sich aber mit dem Lebensgefährten um eine Bedarfsgemeinschaft handelt, wird auch dessen Einkommen bei der Berechnung zu berücksichtigen sein. Weiterhin stellt sich für mich die Frage, ob bei einer Kündigung in der Probezeit eine Sperre des Alg-Bezuges ausgelöst werden kann.
 

lilawelt

Aktives Mitglied
du hast also nur 2 monate arbeitslosengeld bezogen?
ich würde mich kündigen lassen.
mach einfach die wochen krank, dann bist du den job schnell los.
du hast ja zur not anrecht auf ein jahr arbeitslosengeld.
nutze diese zeit zum bewerben.
und sie hätte dir überhaupt kein stress machen müssen.
vergiss nicht, dieses schlechte gehalt ist später dein arbeitslosengeld, wenn du es ein jahr durchziehst.
außer die firma ist jetzt so gut, dass es sich lohnt für das gehalt die zeit zu überbrücken.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Zu Deiner Frage habe ich leider keine Idee, Sorry.
Aber ich hätte eine andere Idee: Du könntest doch jetzt zusätzlich zu diesem Job, über den Du ja zumindest versichert bist (was ja auch schon mal wasa wert ist) noch einen 450,- Job annehmen. Dann hättest Du immerhin ca. 850 Euro ohne weitere Abzüge. (und das ist vermutlich mehr als wenn Du auf Hartz aufstockst oder?)
Und vor allem bleiben dir diese ganzen Kontrollen vom Amt erspart. Dh Du musst Dich nicht rechtfertigen und Du kannst in Ruhe und ohne das Amt im Nacken weiter nach einer besseren Stelle suchen. (denn klar: Langfristig reicht diese Stelle nicht. Gibt es denn eine Möglichkeit, dass diese Stelle vielleicht nach einer gewissen Zeit aufgewertet wird?)
Also ich denke, so würde ich es machen.
Und nen 450,- Job findet man eigentlich immer...
 

silberstaub

Mitglied
Heißt das, dass du jetzt weniger verdienst als das, was du als Arbeitslosengeld I bezogen hast?
Klar, dass man dich dazu drängt. Auf dem Arbeitsamt wird man alles dafür tun, dass du den Staat kein Geld kostest.
Dann wäre das aber keine Beratung, sondern unmoralische Manipulation.
Man sollte sich grundsätzlich nur zu etwas entschließen, was einem auch einleuchtet.
Für eine Partnerschaft ist so eine einseitige Finanzlage oft nicht so gut.
Ich kann dir inhaltlich nichts raten, weil ich als Selbständige davon keine Ahnung habe. Ich kann dir nur raten, dich sehr gut zu informieren, damit du durch einen zweiten, unüberlegten Handlungsschritt nicht noch mehr Nachteile hast. Denn falls du auf das einjährige Arbeitslosengeld verzichtest und jetzt durchs Malochen noch wenig beziehen solltest, wäre das ein erheblicher Nachteil, zumal du auch nicht mehr so viel Zeit hast, dich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren. Eine Ausnahme wäre allerdings, wenn dich Berufspraxis und Einblick in dein derzeitiges Arbeitsverhältnis weiter brächte.
 
G

Gelöscht

Gast
Hallo Winniefred,
Du gehst am Besten gleich am Montag zum Jobcenter und lässt Dir einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt geben. Im Prinzip ist das eine Aufstockung nach Hartz 4.
Dieses steht Dir nach §27/§19 SGB XII zu.
Wichtig ist, dass man auf den Antrag unbedingt das Datum an welchem man ihn Dir aushändigt aufschreibt bzw einen Datumsstempel drauf drückt. Denn ab diesem Tag hast Du Anspruch auf HLU (siehe §18 Abs.1 SGB XII).
Man wird in dem Antrag fragen, ob Du in einer Bedarfsgemeinschaft lebst. Dieses musst Du bejahen und man wird auch einen Nachweis über das Einkommen Deines Lebensgefährten haben wollen.
Zudem könnte es sein, dass man einen Einblick in Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Ebenso einen Blick ins Sparbuch.
Denn wenn Du einen bestimmten Anteil an Vermögen/Ersparnisse besitzt, entfällt Dein Anspruch auf HLU; ebenso wenn Dein Lebensgefährte "zu viel" verdient.
Dennoch würde ich an Deiner Stelle den Antrag erstmal stellen.
Viel Glück
 
S

SonneinderNacht

Gast
Du könntest doch jetzt zusätzlich zu diesem Job, über den Du ja zumindest versichert bist (was ja auch schon mal wasa wert ist) noch einen 450,- Job annehmen
Erfahrungsgemäß macht das aber kein Arbeitgeber mit. Die suchen ja gerade deshalb jemanden auf 450 Euro Basis, damit sie eben keine Beiträge zur Sozialversicherung, Krankenversicherung, etc. zahlen müssen.
 

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