Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Neue Erkenntnisse zwecks Unterhalt,

Jessi74

Aktives Mitglied
Hallo, wir haben gestern nochmal wegen Unterhalt gesprochen, er wird zahlen, aber Trennungsunterhalt definitiv nicht.

Nun muß ich aber das der Arge mitteilen weiß aber nicht wieviel.

Ich werde in der Wohnung schon ALG 2 bekommen, wo er 1/4 er bezahlen muß bei der Miete und ich 3/4.Wir werden getrennt veranlagt, also bekomme ich ALG2 obwohl er noch da ist, aber wir müssen getrennt wirtschaften.

Tja aber solange ich aber nicht weiß wieviel Unterhalt blecht, kann ich auch nichts machen oder macht das die Arge für mich.
Eigendlich wollte ich Unterhaltsvorschuss beantragen, wie gehe ich jetzt weiter vorran?

L.G
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Du solltest SOFORT Unterhaltsvorschuß beantragen,KG-Zuschlag auch beantragen (oder hast Du schon?)
und der ARGE kannst Du logischerweise (Zuflußprinzip) erst die ERHALTENEN GELDER mitteilen !

Nur "gute Vorsätze" sind kein Einkommen.
Bis jetzt hast Du NICHTS in der Hand,weder einen vollstreckbaren Unterhaltstitel noch einen ALG2-Bescheid,stimmts?

Sonst hast Du folgenden Fall: er "will ja was zahlen",tut es aber nicht..
die ARGE rechnet "seins" mit rein...die KG-Kasse zahlt u.U. auch keinen KG-Zuschlag...und der Unterhaltsvorschuß steckt auch in der Theorie fest....
(Hab das Theater live erlebt bei 'ner Freundin,da gab es dauernd Monate OHNE JEGLICHES GELD,weil die ARGE "vermutete",es müsse doch KU kommen...was aber nicht passierte wg. zahlungunwilligem KV. Nur Chaos!)

Du mußt und solltest wirklich alles PARALLEL beantragen und einleiten. Unterschätze nicht die "Entscheidungszeiten".

Bis zum Erhalt von ALG2 oder KU-Vorschuß/KU etc.steht Dir,falls Dein Geld für LM-Kauf alle ist,auch ein DARLEHEN des Sozialamtes zu,das dann mit den anderen Geldern verrechnet wird.

Ab dem Erhalt von Geldern jedoch mußt Du UNBEDINGT sofort der ARGE/Unterhaltsvorschußkasse Bescheid geben---schriftlich mit Bitte um Bestätigung.
Denn..der Empfang von "Doppelzahlung" wäre Sozialbetrug!

Deine Ausführung mit der Miete leuchtet mir nicht ein.
Oder gilt das für die JETZIGE WOHNUNG,also ab sofort?
Das wäre ja gut!
 
Zuletzt bearbeitet:

Jessi74

Aktives Mitglied
Hi, also für das letztere was Du da geschrieben hast gild ab jetzt, ab Antragstellung.

Sie wollen aber einen Unterhaltstietel oder Antrag auf Unterhaltsvorschuss.

Komme gerade von JA & Arge.

Auf den JA sagte man mir das ich kein Unterhaltsvorschuss beantragen kann, solange wir gemeinsam wohnen.



Arge sagt wegen meiner Wohnung die ich mir ausgesucht habe defintiv nein, wegen 25 Euro, die Nebenkosten sind aber geringer.

Wegen der Absprache werde ich keine Ruhe geben, wenn er nichts Unterschreibt, dann werde, werde ich schwere Geschütze auffahren.

L.G
 
F

Face01

Gast
Hallo, wir haben gestern nochmal wegen Unterhalt gesprochen, er wird zahlen, aber Trennungsunterhalt definitiv nicht.

Habe Dir schon mal gesagt: Das liegt nicht in seinem Ermessen!!!!!!!!! Wenn er genug Einkommen hat, dann muß er auch Trennungsunterhalt zahlen, wenn Du den Antrag darauf stellst. Nicht er entscheidet, ob er zahlen möchte und was er zahlen möchte, sondern das Gericht!!!!!!!!!
Sieh zu, dass Du eine passende Wohnung bekommst und so schnell wie möglich nur Deine Kosten zu tragen hast. Wenn das Amt Dir jetzt 3/4 der Miete anerkennt und er aber das andere Viertel nicht zahlt?! Da Du mit im Vertrag stehst, werden das Deine Schulden! So egoistisch, wie Dein Ex ist, kann ich mir das gut vorstellen. Mach Deinem Anwalt klar, dass ein Zusammenleben unzumutbar ist. Und sicher Dich ab, wenn Du aus der gemeinsamen Wohnung ausziehst, dass er ab dem Zeitpunkt allein verantwortlich ist für die Kosten!!! ( Du mußt aus dem Mietvertrag raus) Sonst zahlst Du auch noch für die Wohnung, obwohl Du da nicht mehr wohnst!
Aber all das müßte Dein Anwalt Dir sagen!!!!!!!!!!! Tut er das denn nicht?!!!!!
 

Jessi74

Aktives Mitglied
für den Anwalt war klar, das er auzieht, aber er tuts nicht.

ich habe jetzt nochmals die Arge konsultiert per Anruf, ich muß schriftlich einreichen, das ich die Differenz selber trage. Sind ca 25 Euro.

Sie haben aber auch mir noch eines gesagt, ein ärztliches Attest, das meine Tochter wegen Ihren Gesundheitszustant ein Ortswechsel und Schulwechsel schadet, da sie ja depressive Reaktionen hat, und die ganzen Krankheiten daher kommen das sie sehr unter den Spannungen zu Hause leidet, daraus eine Trennung hervorgeht und eben Umgebungswechsel noch mehr schaden nimmt.

Ich werde darum kämpfen im Ort bleiben zu können und ich werds auch durchbekommen.:)
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Unterhaltsvorschuß würde ich TROTZDEM und vor allem SCHRIFTLICH(!) beantragen!

Ihr wohnt nicht mehr "gemeinsam",
sondern seit dem Trennungstag GETRENNT!

Genau dafür brauchst Du diesen Schriebs vom RA,wo drauf steht:

"Frau Jessi lebt seit dem x.x.2008 in Trennung von ihrem Ehemann...,bezüglich der Vorbereitung der Trennungs-Unterhalts-und Scheidungsfragen wird sie ,siehe anliegende Vollmacht , durch meine Kanzlei vertreten,blabla..."

Quasi eine "WG" seid Ihr.

Selbst im Übergang bis zur endgültigen RÄUMLICHEN Trennung ist ein "gelegentliches gegenseitiges Helfen" nicht "trennungsjahrschädlich",wenn Ihr ansonsten nicht mehr zusammen wirtschaftet und KEIN "Paar" mehr seid.

Laß Dir eine SCHRIFTLICHE,rechtsmittelfähige Ablehnung geben!
Besteh auf einem BESCHEID !
Darauf hast Du ein Anrecht..auf die SCHRIFTFORM!

Ich verstehe ECHT NICHT,warum Du bei solchen Fragen
(Du merkst doch,daß die Probleme GRADE ERST ANFANGEN!!!)
nicht GENERELL alles SCHRIFTLICH machst oder mindestens immer eine Begleitung mitnimmst.

Dann gib es dem RA und laß ihn nachsehen,ob das korrekt ist!
Zumindest wahrst Du die Fristen durch SCHRIFTLICHE Anträge.

Was Dir da irgendwelche Damen am Telefon sagen,kann Schall und Rauch sein! Wenns hart auf hart kommt,hat "niemand je sowas gesagt" und Du bist ohne Geld.

Jedenfalls werden Dir die bei FALSCHEN Auskünften nicht den Schaden ersetzen.

Da der Ehemann ab dem Trennungstag den KU zahlen müßte, und hier auch offenbar durchaus zahlungsfähig (nur nicht "willig" ist),riskiert das JA nichts..es holt sich die , Dir ausgelegten, Beträge vom Mann zurück.

Also: laß Dir ein Schreiben geben,daß Du ab dann und dann getrennt bist und leg davon jw.immer eine Kopie mit rein.

Und--WARUM Du Dich trennst...geht außer Dich und den Ehemann ja nun mal NIEMANDEN(!) was an...jedenfalls nicht die Damen der ARGE!
also echt...DAS ist völlig privat!

Krankheiten sind ebenso datengeschützt!

Du kannst schreiben: eine größere räumliche Entfernung von der gewohnten Umgebung,insbesondere vom Vater,schadet dem Kindeswohl.

Ich könnte mich echt grad aufregen...laß Dir doch mal so eine "Forderung nach einem Attest fürs Kind" schriftlich geben! Wollen die einen Seelenstriptease?

WAS hat das mit der ARGE zu tun?

Und..seit wann würde die ARGE freiwillig Dir einen WEITEN Umzug bezahlen?
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Face01

Gast
Ich könnte mich echt grad aufregen...laß Dir doch mal so eine "Forderung nach einem Attest fürs Kind" schriftlich geben! Wollen die einen Seelenstriptease?

WAS hat das mit der ARGE zu tun?


@Micky
Ich denke mal, wenn sie beweisen kann, dass es ihrem Kind schadet, den WohnORT zu wechseln, dann würde die Arge die Differenz von 25 Euro tragen. ABER: Das durchzubekommen, dauert!! Amtsarzt wird dazugezogen und und und.
@Jessi
Und er will nicht ausziehen oder tut es nicht.... Mann!!!!!!! Geh zu Deinem Kinderarzt und laß Dir bescheinigen, dass Dein Kind unter den räumlichen Zuständen leidet, dass es alle Streitereien mitbekommt. Damit dann zum Anwalt und dann bekommt Dein Ex die Aufforderung die Wohnung zu verlassen. Schloß auswechseln fertig!
Ansonsten stimme ich Micky zu. Alles was man Dir bei der Arge sagt lass Dir schriftlich geben!!!!!!!!! Die leiden dort nämlich alle an Gedächtnisschwund!!!!!!!!!!!!! Und Du mußt dort nicht alles sofort beantworten!!! Sprich das mit nem Anwalt ab oder frag hier im Forum VORHER!!!!!!!!!!! Und laß Dir die Rechtsgrundlagen für alles zeigen, was man von Dir haben will. Du glaubst gar nicht, wie schnell die Dir einen Strick aus Deinen eigenen Antworten drehen!!!!!!!!!!
 

Jessi74

Aktives Mitglied
Hallo, danke erstmal, also, ich habe die Psychologin meiner Tochter angerufen und gesagt was nun fakt ist, das die Arge sich quer stellt den Umzug in gewohnten umfeld zuzustimmen.

Sie hat sih bereit erklärt, ein Attest auszustellen, das es dem Kind absolut schadet, den Ort zu wechseln , somit Schulwechsel und auch Freundewechsel .

ich habe am Freitag einen Termin, um das Attest zu holen und natürlich eine Unterredung mit Ihr, meine Befürchtungen.

Die Arge will es haar klein wissen, sonst bekomme ich es nicht durch, die stellen sich wirklich stur.

Die beim JA das gleiche, wir wohnen zusammne, sind zwar getrennt, habe gesagt das ich ALG 2 beantragt habe, aber ich muß Unterhaltsvorschuss beantragen, weil mein Mann kein Unterhaltstitel unterschreibt, aber das interessiert eben nicht.

Ich werde nun zum Anwalt gehen und das Trennungsjahr beginnen lassen, per Gesetzt, denn freiwillig unterschreibt er nix.

Immer dieses abwarten, L.G
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Neue Wohnung ohne Küche Finanzen 37
T Unsicher zwecks Haussanierung Finanzen 8

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben