M
Mikel1
Gast
hallo,
weiss nicht recht in welches Forum ich das eintragen soll daher bitte ich einen Mod es entsprechend zu verschieben.
Danke
Aber dies wird sicher einige freuen die es schon schwer genug haben und deren frauen einem das hemd ausziehen wollen.
OLG Zweibrücken* 2 UF 102/08 vom 7.11.2008.
Zweibrücken. Eine Affäre der Ehefrau während der Ehe kann sie bei einer späteren Trennung den Unterhalt kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.
Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere, so die Richter.
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Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrenntlebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.
Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine intakte Ehe vorgelegen habe. (dpa)
Bekanntgabe am 04.03.2009
Na mal sehen was die lieben weiblein dazu sagen?
Früher musste man zuerst einen Drachen töten und durfte danach eine Jungfrau heiraten. Da inzwischen die Jungfrauen knapp geworden sind, muss man heute eben den Drachen heiraten...
Gruß
Mikel1
weiss nicht recht in welches Forum ich das eintragen soll daher bitte ich einen Mod es entsprechend zu verschieben.
Danke
Aber dies wird sicher einige freuen die es schon schwer genug haben und deren frauen einem das hemd ausziehen wollen.
OLG Zweibrücken* 2 UF 102/08 vom 7.11.2008.
Zweibrücken. Eine Affäre der Ehefrau während der Ehe kann sie bei einer späteren Trennung den Unterhalt kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.
Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere, so die Richter.
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Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrenntlebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.
Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, so dass eine intakte Ehe vorgelegen habe. (dpa)
Bekanntgabe am 04.03.2009
Na mal sehen was die lieben weiblein dazu sagen?
Früher musste man zuerst einen Drachen töten und durfte danach eine Jungfrau heiraten. Da inzwischen die Jungfrauen knapp geworden sind, muss man heute eben den Drachen heiraten...
Gruß
Mikel1
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