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Nebenkostenabrechnung

G

Gast

Gast
Hallo,

ich habe heute die Nebenksotenabrechnung für das Jahr 2010 bekommen und habe einige fragen bevor ich meine Vermieter anrufe.

1. Der Vermieter hat die Winterdienst kosten zum ersten mal auf die Nebenkosten umgelegt ohne uns zu fragen und im Mietvertrag steht auch nichts davon.
2. Der Vermeiter hat die Gesamtwohnfläche von 1664 auf 1100 Quadratmeter verringert dadurch fallen hohe Grundsteuer obwohl am Haus sich nichts geändert hat auser 2-3 Mieter ausgezogen sind und die Wohnungen leer standen. ich denke mal das er die Kosten für die nicht bewohnten Räumen von dem vermietern rausholen möchte.
Freue mich auf eure Antworten, ich hoffe ihr könnt mir helfen oder Tips geben.

Gruß Gast
 

ABVJoGo

Aktives Mitglied
Hi.

zu 1. lt. Betriebskostenverordnung gehört der Winterdienst zu den Betriebskosten insofern per Mietvertrag nichts anderes vereinbahrt wurde, wenn ich mich recht entsinne. Da kannste aber selber im Detail noch recherchieren.

zu 2. Hat ein Vermieter Leerstand in seiner Immobilie, kann er anfallende Nebenkosten dieser ungenutzten Wohnungen zu einem gewissen Teil auf die restlichen Mieter im Objekt umlegen (glaub ich). Wie hoch der maximale Wert ist und was der Vermieter alles umlegen darf, weiß ich nicht. Betriebskosten allerdings muss der Vermieter anteilig der leeren Wohnungen selbst übernehmen. Wenn jetzt plötzlich die Gesamtwohnfläche geringer ist, ist die Vermutung begründet, dass der Vermieter hier illegal versucht die Betriebskosten auf die restlichen Mieter abzuwälzen ... das darf er wohl nicht nach meinem Wissensstand.

Das klingt nicht koscha bei Dir - ich würde an Deiner Stelle jedoch einen Fachmann dazu befragen, ich bin kein Experte darin! Ich weiß auch nicht, was Du da jetzt machen kannst - einfach nur nicht bezahlen ist sowieso immer falsch. Ich glaub, da muss man offiziell Widerspruch einreichen oder Ähnliches ... wende Dich am besten an einen Anwalt für Mietrecht.

Edit: oder an den Mieterschutzbund e.V. ... glaub die geben auch kostenlose Beratung mit besserer fachlicher Kompentenz. Auf jeden Fall würde ich nicht zu lange warten, vielleicht gibt's ja irgendeine blöde Frist, in der man seinen Widerspruch geltend machen muss - wer weiss, sicher ist sicher ^^

Schönen Gruß
 
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