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Nebenkostenabrechnung - so korrekt?

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Gast

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Liebes Forum,
ich benötige Hilfe. Mein Vermiter hat mir gestern die Nebenkostenabrechnung für 2014 zukommen lassen. Ich bin in 5/2014 eingeozgen und die Nebenkostenabrechnung bezieht sich dementsprechend auf den Zeitraum 1.5. 2014- 31.12.2014 (so steht es im Titel der Abrechung). Dann werden alle Verbrauchswerte und deren Umlegung auf meine Wohnung sowie die dazugehörigen Kosten aufgezählt, summiert und den von mir gezahlten Nebenkosten gegenübergestellt. Es ergibt sich eine Rückzahlung. Allerdings bin ich stutzig geworden, denn die Wasserkosten sind sehr niedrig. Wir haben Wasseruhren in den Wohnungen. Laut Abrechung soll ich in dem Zeitraum nur 12.4 Einheiten Wasser zu je 4.50 Euro verbraucht haben (ich denke, das sind Kubikmeter).

Auf dem zweiten Blatt, der Anlage sind alle Posten genau aufgeschlüsselt. Hier findet sich die Erklärung: Das Wasser wurde nur bis August 2014 abgerechnet, da das Abrechungsjahr des Wasserversorgers von 9/2013 bis 8/2014 geht. Die Wasserabrechung für den Rest von 2014 erhalte ich dann wohl nächstes Jahr mit der Abrechnung. Das gleiche ist mit dem allgemeinen Hausstrom gemacht worden. Hier zahle ich in 2014 nichts, da das Abrechnungjahr hier nur bis 4/2014 geht.

Eigentlich hätte ich mit der Abrechnung für 2014 das Jahr gerne erledigt und nicht erst im nächsten Jahr. Außerdem kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und ich frage mich, was das Finanzamt davon hält, wenn ich im kommenden Jahr für 2015 Wasser und Strom aus 2014 geltend mache?

Wie seht ihr das? Kann ich vom Vermieter eine Abrechnung komplett bis 31.12.2014 verlangen, inklusive aller angefallenen Kosten für 2014? Wie gehe ich das in dem Fall am besten an?

Danke für die Hilfe!
 

Nordrheiner

Sehr aktives Mitglied
Hallo, Gast,

anhand der bekannten Verbrauchswerte erstellt der Vermieter eine Aufstellung der voraussichtlichen Nebenkosten. Wenn in der Mitte des Jahres bereits z.B. für Wasser die tatsächlichen Kosten feststehen, dann setzen sich die Jahreskosten aus „ermittelten Kosten von … bis und kalkulierten Kosten von …bis“ zusammen. Die kalkulierten Kosten pro Monat sind Dir z.B. für Wasser vermutlich bekannt, oder? Ansonsten kannst Du diese sicher beim Vermieter erfragen. Gleiches bei Strom.

Das Finanzamt interessiert sich nach meiner Kenntnis nur dann für Deine Wohnungs- bzw. Nebenkosten, wenn es sich um beruflich bedingte Kosten handelt. Ich habe den Eindruck, dass Du von privaten Kosten sprichst. Also ist eine Abrechnung für das Finanzamt nach meiner Kenntnis egal.

Eine komplette Abrechnung kannst Du für das Jahr 2014 verlangen. Tatsächliche Kosten, die über der Vorauszahlung für 2014 liegen, verfallen nach 12 Monaten (nach meiner Kenntnis). Eine Nachbesserung (Nachzahlung) für 2014 zu Gunsten des Vermieters entfällt ab dem Januar 2016 – nach meiner Kenntnis. Ein Guthaben aus 2014 verfällt nicht. Also verlangen musst Du nichts...

LG, Nordrheiner
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Lieber Nordrheiner,
danke für die Antwort! Ich werde den Vermieter darauf hinweisen, das sagt mir mein Gerechtigkeitsempfinden. Sollten sich Schwierigkeiten daraus ergeben, frage ich nochmal weiter hier im Forum.
 

Schneeblüte

Aktives Mitglied
Bei der Steuererklärung läuft das so:
Hier gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Das heißt, es können nur die Kosten geltend gemacht werden in dem Jahr, in dem sie entstanden sind.
Eine Nebenkostennachzahlung aus einer Jahresabrechnung für das Jahr 2014, welche erst im Jahr 2015 gezahlt wurde, kann somit auch erst in der Steuererklärung 2015 geltend gemacht werden. Bei Erstattungen gilt das gleiche Prinzip.


Beispiel für das steuerliche Jahr 2015:
Monatliche Nebenkostenvorauszahlungen
+ Nebenkostennachzahlungen (Jahresabrechnung)
- Nebenkostenrückzahlungen (Jahresabrechnung)
- Zuführung zur Instandhaltungsrücklage
+ Entnahme aus der Instandhaltungsrücklage
= Betrag

Beiträge aus der Instandhaltungsrücklage sind erst Werbungskosten/Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Entnahme.


Sollte also kein Problem für deine Steuererklärung sein.
(Ich habe keine Stellung dazu genommen, ob die Voraussetzungen für den Abzug des Arbeitszimmers als Werbungskosten/Betriebsausgaben vorliegen. In bestimmten Fällen kann das der Fall sein.)
 
C

chrismas

Gast
Verlangen kannst du vieles, dein Vermieter kann aber nur das Abrechnen, was er vorliegen hat und darf dieses per Gesetz auch nur. Solltest du Wünsche bzgl. des Abrechnungzeitraumes haben, so kommt es auf das Wohlwollen deines Vermieters an, denn dieser weiß in der Regel selbst am besten, wann welche Rechnungen bei ihm eintrudeln und dieser muss er letztendlich auch vorlegen können, wenn der Mieter es verlangt.

Bei deinem Wunsch @TE müsstest du zum Beispiel nur die Abrechnung für den Strom verlangen und schon hat es sich mit der Nebenkostenabrechnung für das entsprechende Jahr, denn diese würde dann nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entprechen.

Nebenkostenabrechnung: Fristen für Vermieter und Mieter
 
G

Gast

Gast
Danke für die weiteren Antworten. Das hilft!
@ Chrismas: Deine Aussage ist korrekt. Es kann nur das abgerechnet werden, für was es Rechnungen gibt. Sowohl die Wasserrechnung (Abrechnung bis August) als auch die Stromrechnung (bis April) für das Restjahr 2014 müssten doch aber jetzt im November 2015 vorliegen. Ich möchte nur, dass alle Kosten, die dem Jahr 2014 zugerechnet werden können auch in der Abrechnung enthalten sind. Keine separaten Abrechnungen. Da das Abrechnungsjahr für Strom immer bis April geht, hätte ich gedacht, dass man die Rechnung von 5/2014 bis 4/2015 nimmt und die dort auf unsere Wohnung entfallenden Kosten durch Zwölf teilt. Dann werden 8* der monatliche Betrag als Stromkosten für 2014 angesetzt und in der Nebenkostenabrechnung 2015 dann die restlichen 4 Monate plus die 8 Monate aus der Abrechnung, die im April 2016 kommt.

Habe ich dabei einen Denkfehler? Ist es wirklich üblich, dass bei Ende eines Abrechnungszeitraums in einem Jahr nur die davor liegenden Monate abgerechnet werden und die restlichen Monate erst in der Nebenkostenrechnung des darauf folgenden Jahres?Auf diese Weise bekomme ich im ersten Mietjahr eine ordentliche Rückerstattung und muss bei Auszug dann noch ordentlich nachzahlen. Das finde ich nicht gut.

Mal davon abgesehen ist die Nebenkostenabrechnung doch ausdrücklich bis 12/2014. Dann muss ich als Mieter doch davon ausgehen können, dass alle verursachten Kosten bis 12/2014 auch darin angesetzt werden. Oder etwa nicht? Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass die Abrechnungen für Strom und Wasser auch für die restlichen Monate in 2014 beim Vermieter vorliegen. Im Gesetz steht doch auch, dass ich als Mieter Nachforderungen für einen Abrechnungszeitraum, der mehr als 12 Monate zurück liegt nicht begleichen muss. (Wie Nordrheiner geschrieben hat). Für mich hieße das, dass wenn der Vermieter mir im November 2016 sagt: "Ach, übrigens, hier sind die Wasserkosten für September 2014 - Dezember 2014. Bitte zahlen." ich dann sagen kann: "Ich habe eine Abrechnung für 2014, in der diese Kosten nicht angesetzt sind. Jetzt, 20 Monate nach dem Ende der Abrechnungsperiode ist das zu spät." Trifft das hier nicht zu?

Ich bin weiterhin unsicher. Gibt es hier Experten?
 
C

chrismas

Gast
Das ist immer so und damit wirst du nicht alleine sein. Wenn man Mitten im Abrechnungsjahr einzieht, erhält man in der Regel immer Geld zurück und beim Auszug muss man draufzahlen. Das ist ein allgemeines Problem und wird sich niemals beheben lassen, zumal es im laufenden Abrechnungsjahr immer Ein- und Auszüge geben wird. Bei meinem vorletzten Vermieter hatte ich so, zum Beispiel, eine fast komplette Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlungen erhalten, während ich nach meinem Auszug richtig heftig nachzahlen musste (der Vermieter hatte sich den gerichtliche Klageweg aber nach einer Niederlage bzgl. einer anderen Sache gegen eine gerichtliche Auseinandersetzung entschieden, so dass ich die geforderten 1500 Euro nicht zahlen musste).
 

bird on the wire

Aktives Mitglied
Wenn der Wasserversorger zunächst bis 08/2014 abgelesen hat, dann hat er vermutlich auch in 08/2015 oder 09/2015 abgelesen. Also liegt dem Vermieter inzwischen wahrscheinlich der komplette Verbrauch 2014. Das gleiche müßte für Strom gelten. Vielleicht hat sich das beim Vermieter einfach überschnitten. Frag mal nach.
 

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