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Gast
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Liebes Forum,
ich benötige Hilfe. Mein Vermiter hat mir gestern die Nebenkostenabrechnung für 2014 zukommen lassen. Ich bin in 5/2014 eingeozgen und die Nebenkostenabrechnung bezieht sich dementsprechend auf den Zeitraum 1.5. 2014- 31.12.2014 (so steht es im Titel der Abrechung). Dann werden alle Verbrauchswerte und deren Umlegung auf meine Wohnung sowie die dazugehörigen Kosten aufgezählt, summiert und den von mir gezahlten Nebenkosten gegenübergestellt. Es ergibt sich eine Rückzahlung. Allerdings bin ich stutzig geworden, denn die Wasserkosten sind sehr niedrig. Wir haben Wasseruhren in den Wohnungen. Laut Abrechung soll ich in dem Zeitraum nur 12.4 Einheiten Wasser zu je 4.50 Euro verbraucht haben (ich denke, das sind Kubikmeter).
Auf dem zweiten Blatt, der Anlage sind alle Posten genau aufgeschlüsselt. Hier findet sich die Erklärung: Das Wasser wurde nur bis August 2014 abgerechnet, da das Abrechungsjahr des Wasserversorgers von 9/2013 bis 8/2014 geht. Die Wasserabrechung für den Rest von 2014 erhalte ich dann wohl nächstes Jahr mit der Abrechnung. Das gleiche ist mit dem allgemeinen Hausstrom gemacht worden. Hier zahle ich in 2014 nichts, da das Abrechnungjahr hier nur bis 4/2014 geht.
Eigentlich hätte ich mit der Abrechnung für 2014 das Jahr gerne erledigt und nicht erst im nächsten Jahr. Außerdem kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und ich frage mich, was das Finanzamt davon hält, wenn ich im kommenden Jahr für 2015 Wasser und Strom aus 2014 geltend mache?
Wie seht ihr das? Kann ich vom Vermieter eine Abrechnung komplett bis 31.12.2014 verlangen, inklusive aller angefallenen Kosten für 2014? Wie gehe ich das in dem Fall am besten an?
Danke für die Hilfe!
ich benötige Hilfe. Mein Vermiter hat mir gestern die Nebenkostenabrechnung für 2014 zukommen lassen. Ich bin in 5/2014 eingeozgen und die Nebenkostenabrechnung bezieht sich dementsprechend auf den Zeitraum 1.5. 2014- 31.12.2014 (so steht es im Titel der Abrechung). Dann werden alle Verbrauchswerte und deren Umlegung auf meine Wohnung sowie die dazugehörigen Kosten aufgezählt, summiert und den von mir gezahlten Nebenkosten gegenübergestellt. Es ergibt sich eine Rückzahlung. Allerdings bin ich stutzig geworden, denn die Wasserkosten sind sehr niedrig. Wir haben Wasseruhren in den Wohnungen. Laut Abrechung soll ich in dem Zeitraum nur 12.4 Einheiten Wasser zu je 4.50 Euro verbraucht haben (ich denke, das sind Kubikmeter).
Auf dem zweiten Blatt, der Anlage sind alle Posten genau aufgeschlüsselt. Hier findet sich die Erklärung: Das Wasser wurde nur bis August 2014 abgerechnet, da das Abrechungsjahr des Wasserversorgers von 9/2013 bis 8/2014 geht. Die Wasserabrechung für den Rest von 2014 erhalte ich dann wohl nächstes Jahr mit der Abrechnung. Das gleiche ist mit dem allgemeinen Hausstrom gemacht worden. Hier zahle ich in 2014 nichts, da das Abrechnungjahr hier nur bis 4/2014 geht.
Eigentlich hätte ich mit der Abrechnung für 2014 das Jahr gerne erledigt und nicht erst im nächsten Jahr. Außerdem kann ich mein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und ich frage mich, was das Finanzamt davon hält, wenn ich im kommenden Jahr für 2015 Wasser und Strom aus 2014 geltend mache?
Wie seht ihr das? Kann ich vom Vermieter eine Abrechnung komplett bis 31.12.2014 verlangen, inklusive aller angefallenen Kosten für 2014? Wie gehe ich das in dem Fall am besten an?
Danke für die Hilfe!