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Nebenkostenabrechnung + fristlose Kündigung

mdz

Mitglied
Hallo zusammen.

Ich hoffe, dass ich hier bald schlauer werde :)

Mein Freund wohnte mit seinem Kollegen ab September 2007 bis Oktober 2007 in der Wohnung, um der es hier nun geht. Im November bin ich zugezogen, weil mein Freund gegen die fristlose Kündigung angegangen ist, weil sein Kollege die seinen Teil der Miete für den Monat Oktober nicht bezahlt hat.
Also haben mein Freund und ich einen befristeten Mietvertrag bekommen.
Ab dem 01.02.2008 wohnen wir hier unbefristet. Wir wohnen in einem normalen Wohnhaus im Obergeschoss und seit dem 01.05.2008 wohnen im Erdgeschoss welche. Vorher hat die Vermieterin unten eine Heilpraxis betrieben. Die Neuen haben sich garnicht vorgestellt und sich gleich unbeliebt gemacht. Die haben mein Freund des öfteren angemacht, wegen einem Hund, den wir nicht haben, der würde ja immer in deren Garten spazieren. Außerdem haben die den Roller von meinem Freund eingesperrt. Wir waren leider mit meinem Auto für ne Stunde unterwegs. Vom Vermieter haben wir dann erfahren, dass die Neuen den eingesperrt hätten, weil sie meinten, dass wäre seins. Voll dämlich. Dabei stand der Roller nichtmal im Weg. Wir mussten ein paar Stunden warten, dass die Neuen wieder kamen,um die Möbel einzuräumen.
Die Frau nimmt uns auch garnicht mehr wahr, außer wenn wir angeblich zu laut sind, was nicht stimmt. Wegen diesen Anschuldigungen haben wir auch Ärger mit der Vermieterin. Vor ein paar Tagen passierte was, was mich wieder richtig wütend machte: Mein Freund hatte Urlaub und war gegen halb 2 noch wach um die Wohnung aufzuräumen, weil er tagsüber anderweitig becshäftigt war. Es war auch nicht laut, denn ich schlief ja. Dann plätzlich wachte ich mit einem Schrecken auf durch ein Klingeln. Es war die Frau von unten. Mein Freund solle aufhören, sonst würde sie die Polizei rufen.
Dabei sind die unten auch nicht leise.
Klar, es kann immer mal passieren, dass etwas herunterfällt oder so, aber da sehen wir auch drüberhinweg.
Wegen diesen "Streitigkeiten" wurden wir zum 30.09. gekündigt.Als Grund wir nur "persönliche Gründe" genannt und die Hälfte der Miete von seinem Kollegen wäre noch nicht bezahlt nach mehreren mündlichen Aufforderungen. Angeblich hat die Partei im Erdgeschoss auch eine Kündigung erhalten, was wir nicht glauben.
Nunja...
Jetzt haben wir etwas passendes zum 01.09. gefunden und werden wohl nächste Woche den Mietvertrag unterschreiben, denn hier möchte ich nicht bleiben. Es regt mich immer mehr auf, für diese Wohnung zu zahlen. Was mich noch mehr nervt ist, dass wir jetzt eine Nebenkostenabrechnung von September 2007 bis Ende August 2008 erhalten haben.
Ist das nicht etwas zu früh? Vll. stellen wir ja nochmal die Biotonne an die Straße?!
Unter anderem rechnen wir auch Gas und Strom mit dem Vermieter ab.

Bei der Gasrechnung tauchen mehrere Fragen auf:

Abrechnung vom Stromanbieter ist vom 08.11.2006 bis zum 06.09.2007.
Darf der Vermieter die Preise aus dieser Abrechnung übernehmen für die Zeit nach dem 06.09.2007?

Das ganze Haus hat vom 01.09.2007 bis 30.04.2008 2088kwh verbraucht.
Das wären bei einem Preis von 4,11Cent pro kwh:
2088kwh* 4,11Cent= 85,82€
Da nach den qm abrechnet wird, teile ich die Summe durch 2, weil die qm ungefähr gleich sein müssen. Das macht 42,91€.

Bei dieser Berechnung habe ich den Grundpreis erstmal weggelasen. Kann man mir jetzt mal erklären, was es mit dem Index bzw. mit dem Umrechnungsfaktor pro kwh Hs/m³ zutun hat?
Dieser liegt hier bei 9,457 kWh Hs/m³.
Außerdem haben sie einen Einzelpreis angsetzt. Woraus dieser sich ergibt? Keine Ahnung :(
Vll. weiß es ja wer.
Arbeitspreis 4,11Cent/kWh
Grundpreis 120,00Euro/Jahr
Menge (Bsp. 01.04.07 bis 06.09.07) 4.048
Tage 159
Arbeitspreis für die Tage: 166,37
Grundpreis für die Tage: 52,27

Durchschnitt soll bei 0,05€ liegen?!


Nun wieder zurück zur Kündigung:
Die Vermieterin hat unsere Wohnung in der Zeitung, doch sie ruft nicht an wegen einem Besichtigungstermin. Nun wollten wir wenn es nicht anders geht zum 01.09. fristlos kündigen. Aber eigentlich ist das ja nicht fristlos!?
Wird durch die Fristlose Kündigung die Ordentliche Kündigung durch den Vermieter unwirksam gemacht?!

Liebe Grüße
Julia
 

Sisandra

Moderator
Hallo mdz,

mit der Nebenkostenabrechnung scheint etwas nicht in Ordnung zu sein. Nebenkostenabrechnungen, die nur so über den Daumen gepeilt werden, sind nicht mehr zulässig. Es muss verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Ihr solltet euch da unbedingt einmal mit einem Mieterverein in Verbindung setzen.

Ob ihr aus dem Mietvertrag bereits zum 31.08. rauskommt, ist eher unwahrscheinlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine fristlose Kündigung da akzeptiert werden muss vom Vermieter.

Auch hierfür wäre ein Mieterverein sicher eine gute Anlaufstelle.

Alles Gute
Sisandra
 

mdz

Mitglied
Hallo Sisandra,

vielen Dank für die schnelle Antwort. An den Deutschen Mietbund habe ich auch schon gedacht aber:
1. Würde ca. 55€ kosten
2. Sprechzeiten sind 2mal im Monat und das auch nur vormittags.
3. Haben die kein Telefon

An einen Anwalt habe ich auch gedacht, aber der würde auch viel Geld kosten und ich sehe es nicht ein wegen der Nebenkostenabrechnung nochmehr Geld aus dem Fenster zu schmeißen.

Ich müsste beides auch aus eigener Tasche bezahlen, da ich seit kurzem augelernt bin und etwa. 1025€ netto verdiene.
Mein Freund ist noch in der Ausbildung, doch er würde es wegen den Arbeitszeiten nicht zum Anwalt schaffen und Urlaub hatte er grad schon...

Wir müssen 670€ nachzahlen bei einer monatlichen Vorauszahlung von 60€ bei 85qm.
Man muss aber bedenken, dass da Strom und Gas mit drinne sind.

Verbrauchsabhänig?! Im Mietvertrag steht aber, dass es nach Fläche aufgeteilt wird.
 

Sisandra

Moderator
Hi mdz,

wenn du bei Google "Mietvertrag Nebenkostenabrechnung" eingibst, dann öffnen sich da jede Menge hilfreiche Links. Unter anderem gibt es da auch Möglichkeiten, sich online beraten zu lassen. Was das im Einzelnen kostet, hab ich jetzt nicht geschaut, aber vielleicht ist ja ein Link dabei, der euch weiter hilft.

Meines Wissens jedoch dürfen sowohl Strom-, als auch Wasser- sowie Heizkosten nur verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bei Grundstücksgebühren, Müllabfuhr o.ä. kann das evtl. anders sein.


Habt ihr denn keinen eigenen Stromzähler, keine eigene Wasseruhr oder so Röhrchen an den Heizkörpern, die den Verbrauch messen?

LG Sisandra
 

mdz

Mitglied
Wir haben eine eigene Wasseruhr und einen eigenen Stromzähler. Gaszähler ist nur einer vorhanden.

Mal schauen, was das so kostet. Ich habe keine Lust das alles doppelt und dreifach auszurechnen :(
Wenns nicht anders geht, müssen wir es wohl drauf ankommen lassen. Dann muss der Vermieter zum Anwalt und der wird das auch wohl prüfen?!
Am besten mache ich mir morgen eine Mieterrechtschutzversicherung...
:(
 

Sisandra

Moderator
Hmmm, ob der Vermieter zum Anwalt muss, hängt ganz davon ab, ob ihr Kaution hinterlegt habt. Im Zweifel behält er seiner Meinung nach zu wenig bezahlte Nebenkosten oder auch Monatsmiete über die Kaution wieder ein. Letztlich kann das bedeuten, dass doch ihr zum Anwalt müsst, wenn ihr der Meinung seid, das ist nicht rechtens.

LG Sisandra
 

mdz

Mitglied
Zum Glück haben wir keine Kaution hinterlegen müssen.

Weißt du, ob der Vermieter Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf?

Ich möchte heute eine fristlose Kündigung schreiben und morgen per Einschreiben verschicken. Hast du da vll. eine Vorlage?
In einem Schreiben von der Vermieterin steht, dass wenn wir eher ausziehen möchten, eine schriftliche Kündigung erforderlich ist.
Nun komme ich allerdings mit dem Wort "fristlos" nicht ganz zurecht. Fristlos ist doch eigentlich von heute auf morgen bzw. sofort... ohne Frist.
Daher ist es doch sehr komisch zu schreiben, dass man fristlos zum 31.08.2008 kündigt?!
 

Sisandra

Moderator
Hi mdz,

ich bezweifle sehr stark, dass eine außerordentliche Kündigung euererseits rechtens ist und vom Vermieter anerkannt werden muss. Die Nebenkostenabrechnung, selbst wenn sie nicht in Ordnung ist, ist dafür nicht ausreichend und alle anderen Gründe auch nicht.

Ihr könnt es natürlich versuchen und hoffen, dass die außerordentliche Kündigung vom Vermieter anerkannt wird. Ist dies nicht der Fall, wird euch nichts anderes übrig bleiben, als eine Weile 2 Mieten zu bezahlen, es sei denn, ihr könnt den neuen Vermieter davon überzeugen, dass ihr erst einen Monat später einzieht. Das kann aber auch nach hinten losgehen.

Wie sich das mit der Umsatzsteuer verhält, weiß ich leider auch nicht. Aber du kannst ja mal hier nachsehen:
Mietrecht, Kündigung, Mietvertrag, Mängel, Mangel, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Kaution, Lärm

vielleicht steht da was dazu drin.

LG Sisandra
 

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