Y
young-and-fly
Gast
hallo.
es geht um folgendes.
ich habe mit meiner freundin zusammen in einer mietwohnung gewohnt.die vermieter sind beide weit über 80jahre und nicht mehr ganz fit.
leider mussten wir schon relativ viel mitmachen und sind deshalb auch ausgezogen.nun kam über 7monate nach auszug die betriebskosten abrechnung.
laut nebenkostenabrechnung haben unsere vermieter 2597,15 euro ausgaben an die verwaltung zu zahlen,welche bereits einnahmen in höhe von 220.85 euro enthalten.
das sagt mir,das wenn sie diese einnahmen(entstanden durch automatenerträge etc) nicht gehabt hätten,hätten sie diese 220.85euro mehr an die verwaltung zahlen müssen,welches dann eine gesamtsumme von 2818,00 ergeben hätte.
unser vermieter rechnet uns diese 220.85euro nun auf die eigentlichen kosten von 2597,15 euro an,sodass nun eine nebenkostennachzahlung von 111,89 euro gefordert wird.
würden uns die 220.85 euro die durch die erträge entstanden sind,nicht angerechnet werden,würden wir demnach einen betrag in höhe von 108,96 zurückerhalten.
meine frage nun an euch,darf der vermieter die erträge,durch die ihm ja eigentlich gewinne entstanden sind,mir auf die rechnung drauf hauen wodurch er doppelt verdient?
wäre euch um eine schnelle antwort dankbar,da ich mir eigentlich keinen anwalt leisten kann und das geld sonst innerhalb von 5tagen zahlen muss.
dank im vorraus.
es geht um folgendes.
ich habe mit meiner freundin zusammen in einer mietwohnung gewohnt.die vermieter sind beide weit über 80jahre und nicht mehr ganz fit.
leider mussten wir schon relativ viel mitmachen und sind deshalb auch ausgezogen.nun kam über 7monate nach auszug die betriebskosten abrechnung.
laut nebenkostenabrechnung haben unsere vermieter 2597,15 euro ausgaben an die verwaltung zu zahlen,welche bereits einnahmen in höhe von 220.85 euro enthalten.
das sagt mir,das wenn sie diese einnahmen(entstanden durch automatenerträge etc) nicht gehabt hätten,hätten sie diese 220.85euro mehr an die verwaltung zahlen müssen,welches dann eine gesamtsumme von 2818,00 ergeben hätte.
unser vermieter rechnet uns diese 220.85euro nun auf die eigentlichen kosten von 2597,15 euro an,sodass nun eine nebenkostennachzahlung von 111,89 euro gefordert wird.
würden uns die 220.85 euro die durch die erträge entstanden sind,nicht angerechnet werden,würden wir demnach einen betrag in höhe von 108,96 zurückerhalten.
meine frage nun an euch,darf der vermieter die erträge,durch die ihm ja eigentlich gewinne entstanden sind,mir auf die rechnung drauf hauen wodurch er doppelt verdient?
wäre euch um eine schnelle antwort dankbar,da ich mir eigentlich keinen anwalt leisten kann und das geld sonst innerhalb von 5tagen zahlen muss.
dank im vorraus.