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Gast
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Hallo brauche euren Rat, da ich aus unkenntniss nix falsch machen möchte. Meine Mutter ist kürzlich Verstorben. Und nun sind längst überfällige Rechnungen von September/ Oktober bei mir eingetroffen, sie sind berechtigt. Nun meine Frage, ist es in Bezug auf die Behörden Nachlassgericht und Finanzamt besser Diese Rechnungen aus dem Nachlass Vermögen zu begleichen? (die übertragung der konnten ist noch in der übergangsphase) oder kann ich diese Rechnung einfach von meinem Konto begleichen? Es geht hier darum ob das Gericht dann die beizufügenden Belege (für die Berechnung der Gebühren für die Testamentseröffnung) auch als nachlassverbindlichkeiten anerkennt. Und ich diese belege später in bezug auf den Einkommensteuer ausgleich in bezug auf nachlass anerkannt bekomme. Für schnelle antworten währe ich sehr dankbar Ingeborg