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Nachlassverbindlichkeiten

G

Gast

Gast
Hallo brauche euren Rat, da ich aus unkenntniss nix falsch machen möchte. Meine Mutter ist kürzlich Verstorben. Und nun sind längst überfällige Rechnungen von September/ Oktober bei mir eingetroffen, sie sind berechtigt. Nun meine Frage, ist es in Bezug auf die Behörden Nachlassgericht und Finanzamt besser Diese Rechnungen aus dem Nachlass Vermögen zu begleichen? (die übertragung der konnten ist noch in der übergangsphase) oder kann ich diese Rechnung einfach von meinem Konto begleichen? Es geht hier darum ob das Gericht dann die beizufügenden Belege (für die Berechnung der Gebühren für die Testamentseröffnung) auch als nachlassverbindlichkeiten anerkennt. Und ich diese belege später in bezug auf den Einkommensteuer ausgleich in bezug auf nachlass anerkannt bekomme. Für schnelle antworten währe ich sehr dankbar Ingeborg
 
G

Gast

Gast
Dieser Link hilft mir nicht wirklich. So etwas hatte Google auch schon für mich gefunden. Ich will doch keine Rechtsberatung, sondern lediglich wissen, ob es besser ist vom Nachlaßkonto oder von meinem Konto die Rechnungen zu bezahlen. Solche seiten sind viel zu umfangreich für mein Handy, habe keinen Pc. Und außerdem verstehe ich da gar nix. So weit reicht mein Verstand nicht. Deshalb hatte ich meine Frage auch hier gestellt. Muß dann wohl mein Konto nehmen, und es darauf ankommen lassen was daraus wird. Schade eigentlich.
 

Immobilienhelfer

Aktives Mitglied
Dieser Link hilft mir nicht wirklich. So etwas hatte Google auch schon für mich gefunden. Ich will doch keine Rechtsberatung, sondern lediglich wissen, ob es besser ist vom Nachlaßkonto oder von meinem Konto die Rechnungen zu bezahlen. Solche seiten sind viel zu umfangreich für mein Handy, habe keinen Pc. Und außerdem verstehe ich da gar nix. So weit reicht mein Verstand nicht. Deshalb hatte ich meine Frage auch hier gestellt. Muß dann wohl mein Konto nehmen, und es darauf ankommen lassen was daraus wird. Schade eigentlich.
1.)
Hast Du das Erbe angenommen und besteht hier Vermögen oder willst Du dies ablehnen?
2.)
Die Rechnungen sind berechtigt und auf wessen Namen?

Mehr Infos bräuchte man schon:)
 

karma

Aktives Mitglied
Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Finanzamt an. So weit wie ich es gelesen habe müssen Verbindlichkeiten des Nachlassgerichtes aus deinem Privatvermögen gezahlt werden. Und da ist es doch egal ob du es jetzt zahlst oder später aus dem Nachlass. Hast du das Geld aber nicht dann würde ich zum Nachlassgericht gehen und um eine Stundung bitten bis das Vermögen ausgezahlt wird. Oder du gehst zur Bank machst eine kurze Kontoüberziehung und das wars. Rechnung ist Rechnung das wichtigste ist das du es bei der Einkommensteuer etwas schriftliches in der Hand hast.


Karma
 
G

Gast

Gast
Ich geb auf, das ist mir zu nervig in meinem zu stand. Nein es handelt sich nicht um Rechnungen der Gerichts. Ihr braucht jetzt nicht mehr antworten. Bin nicht in der Verfassung noch mehr deteils zu schreiben , und tschüß.
 
M

Minekanine

Gast
Hallo,

als mein Vater starb waren auch unbeglichene Rechnungen etc. über. Bis die Kontenvollmacht soweit war, hat es 2 einhalb Wochen gedauert. Mein Vater war leider nicht vermögend und hat mir Schulden hinterlassen, die nicht klar waren, weil die Belege dafür "an geheimer Stelle" (also in Zeitungen) versteckt waren. Das Finanzamt teilte mir mit, dass ich die Begleichung der , bei denen klar hervorgeht, dass sie meinem Vater gehören, von meinem Konto aus als aussergewöhnliche Belastung absetzen könnte. Angerechne wird aber nur ein gewisser Betrag (Pauschale). Wie hoch die ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Leider gilt diese Regelung als dauernde Lasten nicht für die Übernahme der Kreditraten.

Ich empfehle Dir, trotzdem noch mal das Finanzamt anzurufen und zu klären, ob es für die EINKOMMENSTEUER als Werbungskosten bzw. als außergewöhnliche Belastung gilt. Ich werde mich aktuell mit diesem Thema auch auseinander setzen müssen.

Liebe Grüße
Silvia / minekanine
 
G

Gast

Gast
so nun habe ich meine anwort anderswo erhalten. Es ist egal von welchem Konto ich die Nachlassverbindlichkeiten bezahle. Da hat eine Person geschrieben von der ich weiß das sie sich auskennt. Weil sie Beruflich damit zu tun hat. Und noch mal tschüß.
 

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