Ich hab es mir von einem Befreundeten Anwalt Probelesen lassen, der EMint das Reicht so, den es wird auch deutlich, das es nicht erst seit gestern ist.
Die Vermieterin hat diese beiden schon angesprochen , das Sie solche mieter nicht haben wollen würde, das Verhalöten untragbar sei, weil es auch ausserhalb 22-06 Uhr stattfindet. Somit betreiben diese Leute selbst Lärmbelästigung.
Das Schriftliche mit der Unterschrift von 2 Ehemaligen Mietparteien ( jeweils 2 Pärchen ) sowie hier von aktuell 3 Betroffenen Personen ( Barbesitzer, Nachbar über mir und eben ich selbst ) dient nur dazu, hier auch etzwas machen zu könne, falls diese Personen sich von selbst nicht bewegen. Mein Freund meinte schon, die ziehen doch niemals aus.
Die Vermieterin hat diese beiden schon angesprochen , das Sie solche mieter nicht haben wollen würde, das Verhalöten untragbar sei, weil es auch ausserhalb 22-06 Uhr stattfindet. Somit betreiben diese Leute selbst Lärmbelästigung.
Das Schriftliche mit der Unterschrift von 2 Ehemaligen Mietparteien ( jeweils 2 Pärchen ) sowie hier von aktuell 3 Betroffenen Personen ( Barbesitzer, Nachbar über mir und eben ich selbst ) dient nur dazu, hier auch etzwas machen zu könne, falls diese Personen sich von selbst nicht bewegen. Mein Freund meinte schon, die ziehen doch niemals aus.