Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Nachbarin verschollen - Gericht informieren?

LeonardB

Mitglied
die Post mit "nicht zustellbar, Empfänger seit Monaten nicht mehr erreichbar" zurückzuschicken
Das wäre Vorspiegelung falscher Tatsachen, solange sie dort gemeldet ist und/oder der Name am Briefkasten steht.
Das Gericht informieren ist jedenfalls sinnvoll. Mit der Polizei zu reden, kann nichts schaden - evtl. haben die ja auch noch eine Idee oder einen "offiziellen" Kanal zum Gericht.
LG
Leonard
 

Katrin1964

Aktives Mitglied
Also ich würde die Briefe eventuell auch einsammeln , in eine Tüte tun und vor der Haustüre/ Keller ablegen. Zumindest fliegen sie dann nicht im Flur rum. Zudem das alles der Polizei melden. Wenn sie doch schon länger weg ist und das ist ja an den Biefen ersichtlich, muss man doch handeln .
 

Daoga

Urgestein
Das wäre Vorspiegelung falscher Tatsachen, solange sie dort gemeldet ist und/oder der Name am Briefkasten steht.
"Erreichbar" und "gemeldet" sind zwei sehr verschiedene Paar Stiefel. Also keine falschen Tatsachen. Gemeldet kann man überall sein, auch wenn man in Wahrheit längst nicht mehr dort wohnt. Wer soll einem schon nachspüren, die Polizei (ohne Anlaß) oder irgendein selbsternannter örtlicher Blockwart? Solange sich jemand um die Post und ggf. die Wohnung kümmert, fällt das niemandem auf.
 

Daoga

Urgestein
Ohne vorhandenen Empfänger ist kein Brief zugestellt. Wenn ein Brief im Briefkasten verrottet, ist der Inhalt nicht bekanntgegeben worden. Klar interessiert es die Post nicht, was nach Einwurf mit den Briefen passiert, das ist nicht mehr ihr Zuständigkeitsbereich. Aber die Post ist ja auch nur der Übermittler, weder Absender noch Empfänger. Wenn der Empfänger offensichtlich nicht erreichbar ist, liegt es am Absender, andere Maßnahmen zu ergreifen, damit die Message ankommt, notfalls einen Empfangsbevollmächtigten zu ermitteln. Daher: zurücksenden was geht. Die Absender müssen informiert werden! Alles weitere geht dann die Hausmitbewohner oder die Hausverwaltung nichts mehr an.
 

Daoga

Urgestein
Was nützt die Rechtslage, wenn sich die Briefe türmen und die Empfängerin unbekannten Aufenthalts ist? Davon verschwinden die Briefe auch nicht. Fristen werden versäumt. Vielleicht wird irgendwann die Wohnung aufgebrochen. Eigentum verpflichtet, auch eine Wohnung, aber was wenn die Person die verpflichtet wäre, sich nicht kümmern kann oder will, und jeder andere wegschaut? Rechtslage ist nur Druckerschwärze auf Papier, die kümmert sich um nichts. Somit zwecklos.
 

Daoga

Urgestein
Wer sagt denn daß man "Annahme verweigert" draufschreiben soll? "Empfänger nicht erreichbar, Post stapelt sich bereits" ist der richtige Text. Daraus können die Absender dann machen was sie wollen.

Ich habe vor längerer Zeit mal einen ganzen Packen ungeöffnete Sendungen, auch vom Gericht und Mahnungen, in einem Abfallkübel vor einem Haus entdeckt, da ist vermutlich auch einem Mitbewohner die Hutschnur geplatzt und er hat das Zeug entsorgt, aber in der Öffentlichkeit vor dem Haus, nicht in der hauseigenen Mülltonne. Was mach ich als verantwortungsbewußter Bürger? Da das nächste Postamt nahe dran war, hab ich das Zeug einfach gebündelt, einen Zettel drangehängt -"ungeöffnet im Müll gefunden, zur weiteren Verwendung", und es dem Postamt in deren großen Briefkasten geworfen. (Die Sendungen waren noch sauber, kein Schmutz dran.) Somit war der Schwarze Peter bei der Post, und die haben die Briefe vermutlich als Retouren an die jeweiligen Absender zurückgegeben, drauf sitzen bleiben sie nämlich auch nicht. Es passiert Behörden ständig, daß sie Anschreiben zurückbekommen, weil Empfänger mit oder ohne neuer Anschrift verzogen, nicht zu ermitteln (wegen fehlendem Namensschild oder wenn der Briefträger nicht lesen kann) oder der Briefkasten schon überläuft, weil niemand mehr entleert. Dann wissen sie daß sie Ermittlungen betreiben müssen und neue Anschreiben erst mal zwecklos sind.
 

Daoga

Urgestein
P.S. Wer achtlos mit (fremder) Post umgeht, sollte mal die Geschichte des amerikanischen Pony-Express nachlesen (spannend!). Das war in der Zeit, als es noch keine schnellen Postverbindungen gab, keine Telegraphenleitungen, und die Postkuschen waren eher langsam, deutlich langsam als ein einzelner Reiter, die nach Art einer Stafette die Post mit damals ziemlich hoher Geschwindigkeit weiterleiteten. Die Bezahlung war mies, das Risiko (Indianer, Banditen, Giftschlangen, Wetter etc.) hoch und die Moral dieser berittenen Briefträger noch höher, die Reiter haben ihr Leben für ihre Fracht riskiert. Hand an einen Reiter des Pony-Express zu legen, während er im Dienst war, galt als Kapitalverbrechen. Bis heute sind diese "Helden" Teil des amerikanischen Mythos: https://de.wikipedia.org/wiki/Pony-Express
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Ich habe vor längerer Zeit mal einen ganzen Packen ungeöffnete Sendungen, auch vom Gericht und Mahnungen, in einem Abfallkübel vor einem Haus entdeckt, da ist vermutlich auch einem Mitbewohner die Hutschnur geplatzt und er hat das Zeug entsorgt, aber in der Öffentlichkeit vor dem Haus, nicht in der hauseigenen Mülltonne.
Man kann sich auch "überkümmern"
oder es auch als "übergriffig" bezeichnen.
***komischguck***
Vielleicht war das der Empfänger selbst.

@recuperation
hast du die Hausverwaltung schon erreicht ?

Gruß Hajooo
 
Zuletzt bearbeitet:

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben