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Nachbar verprügelt ständig seine Frau und wahrscheinlich auch die Kinder

G

Gelöscht 75067

Gast
Dann informiere dich mal über die Evaluation von Regelungen wie etwa § 34a PolG NRW.

Vor allem lies mal den § 34a Absatz 4 PolG NRW:

"(4) Die Polizei hat die gefährdete Person auf die Möglichkeit der Beantragung zivilrechtlichen Schutzes hinzuweisen, sie über Beratungsangebote zu informieren, ihr eine Inanspruchnahme geeigneter, für diese Aufgabe qualifizierter Beratungseinrichtungen nahe zu legen und anzubieten, durch Weitergabe ihres Namens, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer einen Kontakt durch die in der polizeilichen Einsatzdokumentation näher bezeichneten Beratungseinrichtung zu ermöglichen."

Diese polizeiliche Verpflichtung dient dazu, die Dynamik der Gewaltbeziehung aufzubrechen. Das führt zwar nicht in allen Fällen zum Erfolg, aber doch in wesentlich mehr, als wenn es diese Regelung gar nicht gäbe.
Diese Regelung ist auch richtig, nur ob die gefährdete Person auch das für sich nutzen, steht leider auf einen anderen Blatt. Man kann eine geprügelte Frau schlecht dazu zwingen per Polizei zum nächsten Frauenhaus zu fahren.
Wer weiß ob die besagte Frau nicht schon (mehrfach) aufgeklärt wurde, aber es einfach nicht nutzen WILL.
 

Sisandra

Moderator
Vor allem das Kind braucht Hilfe. Auch wenn die Frau nicht in der Lage dazu sein sollte sich aus der Beziehung zu lösen muss für das Kind eine Lösung gefunden werden.

Manchmal läuft es auch so, dass das Jugendamt der Mutter die Auflage macht, sich entweder zu trennen oder das Kind wird aus der Familie genommen.

Deshalb ist es schon wichtig, die Polizei zu rufen.
 
G

Gelöscht 75067

Gast
Vor allem das Kind braucht Hilfe. Auch wenn die Frau nicht in der Lage dazu sein sollte sich aus der Beziehung zu lösen muss für das Kind eine Lösung gefunden werden.

Manchmal läuft es auch so, dass das Jugendamt der Mutter die Auflage macht, sich entweder zu trennen oder das Kind wird aus der Familie genommen.

Deshalb ist es schon wichtig, die Polizei zu rufen.
Beim Kind bin ich ganz bei dir. Mir ging es lediglich darum, dass man bei den Frauen die Hilfe nur auf das Nötigste, wenn überhaupt, beschränken sollte.
 
G

Gelöscht

Gast
Vor allem das Kind braucht Hilfe. Auch wenn die Frau nicht in der Lage dazu sein sollte sich aus der Beziehung zu lösen muss für das Kind eine Lösung gefunden werden.

Manchmal läuft es auch so, dass das Jugendamt der Mutter die Auflage macht, sich entweder zu trennen oder das Kind wird aus der Familie genommen.

Deshalb ist es schon wichtig, die Polizei zu rufen.
Ich würde direkt zum Jugendamt gehen und sagen, dass ich mir Sorgen um ein Kind mache und die Situation schildern. Das kann man auch anonym machen.

Ich selbst bin mal zum Jugendamt gegangen, weil in dem Haus, in dem ich damals wohnte, die Eltern eines kleinen Kindes sich ständig prügelten und das kleine Kind so merkwürdig lethargisch wirkte, wenn man es mal sah und man hörte es so gut wie nie weinen, was für ein einjähriges Kind ja nicht normal ist.

Die Jugendamtsmitarbeiter haben die Familie zeitnah besucht. Das Kind kam dann in eine Pflegefamilie.

Also, jeder kann zum Jugendamt gehen oder dort anrufen, wenn man sich Sorgen um ein Kind macht. Das ist ganz einfach.
 

Sisandra

Moderator
Stimmt, man kann sich auch direkt an das Jugendamt wenden. Aber ob die Eltern dann die Mitarbeiter des Jugendamtes reinlassen und sich kooperativ verhalten steht in den Sternen.

War die Polizei schon öfter vor Ort, dann hat das Jugendamt eine besserer Grundlage um zu handeln.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Was ist an "Die betroffenen Frauen müssen erst den Willen wieder entwickeln" so schwer zu verstehen?

Ich kann nachvollziehen den Willen einiger solche Frauen da rauszuholen, aber das ist meist ein Kampf gegen Windmühlen. Die betroffenen Frauen stecken eben zu tief da drin als dass man Außenstehender wirklich etwas beeinflussen kann. Die Frauen gehen vielleicht ins Frauenhaus aber gehen blitzschnell wieder zum Kerl zurück, sobald er mit Krokodilstränchen ein Entschuldigung vor sich hinmurmelt. Erst braucht es ein entscheidender Initialfunke bis solche Frauen wirklich Hilfe annehmen können und wollen. Bis dahin bleibt das Schema: Frau verprügelt - Frau jammert - Frau bleibt doch beim Typen sehr lange bestehen.

Deshalb prognostiziere ich jetzt dass es bei dem Russenpärchen die nächsten Monaten und Jahre so weiterlaufen wird bis entweder keiner mehr Bock hat der Frau zu helfen und einer der beiden Personen die Wohnung als Leiche verlässt.
Du bist also dafür, die Hände in den Schoß zu legen?
 
G

Gelöscht 75067

Gast
Du bist also dafür, die Hände in den Schoß zu legen?
Im Grunde ja. Was bringt es einen, wenn man eine Frau zwar hilft, aber die immer in die gleiche heiße Herdplatte fasst sozusagen oder im Schlimmsten Fall (was leider auch oft vorkommt) am Ende einen selbst verbal oder körperlich angeht nur weil man Schlimmes über ihren "Schatzi" gesagt hat?

Klar bei Freunden oder Verwandten ist es nochmal eine ganze Ecke schwieriger diesen Umstand zu akzeptieren, aber gerade bei Fremden, sollte man es sich gut überlegen ob es einen wirklich Wert ist diesen sinnlosen Kampf führen.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Diese Regelung ist auch richtig, nur ob die gefährdete Person auch das für sich nutzen, steht leider auf einen anderen Blatt. Man kann eine geprügelte Frau schlecht dazu zwingen per Polizei zum nächsten Frauenhaus zu fahren.
Wer weiß ob die besagte Frau nicht schon (mehrfach) aufgeklärt wurde, aber es einfach nicht nutzen WILL.
Wenn auch nur einige Frauen aufgrund dieser Regelung gerichtliche und psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen und aus der Gewaltbeziehung aussteigen, die ohne die Regelung weiterhin Gewalt erfahren hätten, dann hat sich die Regelung schon gelohnt.

Die Vorschrift ist mehrfach evaluiert worden und dabei hat sich herausgestellt, dass immer mehr Wohnungsverweisungen ausgesprochen und auch immer mehr Anträge auf weitergehenden gerichtlichen Schutz gestellt werden.
 

Sarnade

Aktives Mitglied
Klar bei Freunden oder Verwandten ist es nochmal eine ganze Ecke schwieriger diesen Umstand zu akzeptieren, aber gerade bei Fremden, sollte man es sich gut überlegen ob es einen wirklich Wert ist diesen sinnlosen Kampf führen.
Es gibt auch noch so etwas wie Zivilcourage. Mehr, als die Polizei zu informieren, wird ja gar nicht verlangt. Als Nachbar soll man weder die gewalttätige Person dingfest machen noch die gefährdete Person therapieren.
 

Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Wenn zB der Mann aus dem Verkehr gezogen wird -die Chance sehe ich -dann ist es egal, wie abhängig die Frau von ihren alten Verhaltensweisen ist.

Durch Nichtstun wird der Mann aber nicht aus dem Verkehr gezogen.
 

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