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Nach Reha weiter arbeitsunfähig - muss ich Entlassungsbericht zustimmen?

Flo12

Aktives Mitglied
Hallo. Brauche euren Rat.

Ich war seit einigen Monaten psychisch bedingt krankgeschrieben und im Krankengeldstatus.

6 Wochen lang habe ich dann eine Reha gemacht, während der Zeit die Rentenversicherung Übergangsgeld gezahlt hat.

Nun wurde ich als weiter arbeitsunfähig entlassen und habe auch pünktlich nach dem letzten Rehatag gleich wieder eine Krankmeldung meines ärztlichen Therapeuten bekommen. Eine berufliche Reha aufgrund meiner besonderen Problemlage soll folgen, wurde bereits bei der DRV beantragt und auch auf der Krankmeldung vermerkt.

Als hätte man die Uhr danach stellen können, kam nach 3 Tagen ein Brief von der Kasse dass der medizinische Dienst (MDK) den Entlassungsbericht benötige um meinen Gesundheitszustand einzuschätzen. Ich solle bitte meine Einwillgung erteilen dass die Klinik den Bericht direkt an den MDK senden darf. Dazu ein bisschen blabla dass ja alle um mich besorgt seien etc..
Zitat:"Würde ich nicht einwilligen, könnten passende therapeutische Maßnahmen nich rechtzeitig eingeleitet werden, zudem könne der Gesundheitszustand dann nur auf der bisherigen Aktenlage beurteilt werden. Weitere Nachteile würden mir nicht entstehen."

Für mich klingt das als Vorbote für die Androhung einer Streichung des Krankengeldes, bzw. man will nicht weiter zahlen und es mir jetzt zusätzlich schwermachen. Auch habe ich Angst dass der MDK zu einer anderen Auffassung kommt, sprich Arbeitsfähigkeit attestiert.

Frage: muss ich dem zustimmen dass die den ausführlichen Bericht mit vielen sensiblen Details bekommen oder nicht? Ich befürchte wenn ich nicht reagiere, gibt es auf kurz oder lang Probleme.

Oder wie verhalte ich mich hier jetzt richtig?
 

Flo12

Aktives Mitglied
Weil in dem ellenlangen Bericht sehr viele intime Details von den Einzelgesprächen vermerkt sind die aus meiner Sicht nicht jeden etwas angehen und ich Angst habe dass die dann mit irgendwas anderem kommen. Im Netz findet man allerlei Skurrilitäten.
 
K

kasiopaja

Gast
Weil in dem ellenlangen Bericht sehr viele intime Details von den Einzelgesprächen vermerkt sind die aus meiner Sicht nicht jeden etwas angehen und ich Angst habe dass die dann mit irgendwas anderem kommen. Im Netz findet man allerlei Skurrilitäten.
Im Entlassungsbericht finden sich sicher keine Einzelgespräche wieder, sondern der Zustand des Patienten am Tag der Entlassung.

Wenn Du dem nicht zustimmst , machst Du es Dir schwerer als nötig.
 
G

Gelöscht 98679

Gast
Lies Dir doch einfach den Entlassungsbericht selbst durch, bevor Du die Entscheidung triffst, diesen für den medizinischen Dienst freizugeben oder nicht.

Dass die Krankenkasse diese Bemühungen nicht mit der Zielsetzung unternimmt, Dich möglichst lange im Krankengeld zu halten, dürfte selbsterklärend sein.
 

Flo12

Aktives Mitglied
Im Entlassungsbericht finden sich sicher keine Einzelgespräche wieder, sondern der Zustand des Patienten am Tag der Entlassung.
Wie kommst du darauf? Ich habe den Bericht vorliegen und es werden Auszüge aus Einzelgesprächen sehr wohl zitiert.

Der MDK ist ja im Prinzip nur der Handlanger für die Krankenkassen, ggf. auch Druckmittel.

Ich verstehe nicht warum es nicht ausreicht ein Kurzformular der Klinik zu übermitteln dass die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Wäre es denn denkbar, obwohl die Reha-Klinik Arbeitsunfähigkeit attestiert, der MDK dennoch Arbeitsfähigkeit bescheinigt?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gelöscht 98679

Gast
Wäre es denn denkbar, obwohl die Reha-Klinik Arbeitsunfähigkeit attestiert, der MDK dennoch Arbeitsfähigkeit bescheinigt?
Ja, das ist denkbar und möglich. Auch Zwischenstufen sind denkbar. Der MDK könnte beispielsweise zum Schluss kommen, dass Du begrenzt arbeitsfähig bist - zu einem gewissen Stundenumfang.
 

Flo12

Aktives Mitglied
Dann steht da im Schreiben noch folgender Satz:

"Die Einwilligung zur Datenübermittllung gilt nur soweit die Informationen zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit ab dem 12. März erforderlich sind."

Was soll das denn heißen?
In der Klinik sagte man mir, dass nach der Übergangszahlung der Rentenversicherung bei weiterer Arbeitsunfähigkeit automatisch wieder Krankengeld gezahlt wird.

Vom Entlasstag bis zum 12. März sind es aber komischerweise genau 6 Wochen.
Gehen die davon aus, dass jetzt wieder 6 Wochen der Arbeitgeber zahlt oder wie soll man das verstehen? Ich wurde nicht einen Tag gesundgeschrieben sondern war ja durchgehend krank.
 
K

kasiopaja

Gast
Wie kommst du darauf? Ich habe den Bericht vorliegen und es werden Auszüge aus Einzelgesprächen sehr wohl zitiert.

Der MDK ist ja im Prinzip nur der Handlanger für die Krankenkassen, ggf. auch Druckmittel.

Ich verstehe nicht warum es nicht ausreicht ein Kurzformular der Klinik zu übermitteln dass die Arbeitsunfähigkeit bestätigt.

Wäre es denn denkbar, obwohl die Reha-Klinik Arbeitsunfähigkeit attestiert, der MDK dennoch Arbeitsfähigkeit bescheinigt?
Also ich habe mit dem MDK keine schlechten Erfahrungen gemacht.

Die waren weder gehässig noch voreingenommen.

Das Entlassungsformular soll einfach einen Eindruck geben, wie die Situation bei der Entlassung war.
 

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