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Nach Krankengeld-Ende und Arbeitslosigkeit: was erfährt ein neuer Arbeitgeber?

Flo12

Aktives Mitglied
Also es ist nicht so, dass ich plötzlich wieder gesundet bin. Aber mein Ziel wäre nach einer Zeit Arbeitslosigkeit wieder so zu gesunden dass ich wieder in Arbeit kommen kann - mit oder ohne LTA Maßnahme, die im Übrigen noch immer in der Schwebe ist.

Ich bin im September nun nach der Aussteuerung den ersten Monat arbeitslos.
Wenn ich z.B. im Januar 2021 wieder in der Lage wäre, würde mich mein jetziger (Noch-)Arbeitgeber soweit unterstützen dass "offiziell" keine Lücke im Lebenslauf entsteht.

Und hier war die Frage, ob der neue Arbeitgeber von Rentenversicherung, Krankenkasse irgendwas erfährt, wenn ich einfach offiziell bis zuletzt angestellt war.

Ich finde diese Überlegung auch legitim. Würde man offenbaren, dass man 1,5 jahre krank war dürfte es mit neuem Job nahezu aussichtslos sein.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Ich träume ganz und gar nicht. Ex Arbeitgeber anzurufen war oft genug meine Aufgabe
Bedauerliches Einzelschicksal. Je größer die Firma desto seltner wird das sein. Macht man sicher wenn überhaupt nur wenn etwas "fishy" ist.

Eine seriöse Firma wird auch nur sagen "Ja war bei uns beschäftigt".

Davon abgesehen für seine Krankheit kann der TE nichts.
 

Schokoschnute

Aktives Mitglied
Kurz Google:

Wer hat Anspruch auf LTA?
Anspruch auf eine LTA -Maßnahme hat, wer: Eine Erwerbsminderungsrente bezieht. Wer ohne die Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen würde. Wer im Anschluss an eine medizinische Reha eine berufliche Reha benötigt, damit die Rehabilitation erfolgreich beendet werden kann.

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( LTA ) sind eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe. Sie fördern die berufliche Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. LTA kommen entweder allein oder in Ergänzung vorausgegangener Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Frage.

Wer hat Anspruch auf berufliche Reha?
Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtlichen Bedingungen vorliegen.

Eine LTA-Maßnahme kann nur durchgeführt (genehmigt) werden, wenn Sie dafür gesundheitlich belastbar sind.
Welche begründung der Ablehnung wurde dir Mitgeteilt?

Damit nimmst du dir doch alles ,was wirklich Helfen könnte.

Wie lange ,meinst du hälst du eine neue Arbeit aus,ohne wirklich wieder Krank zu werden ?

Es hat NIEMAND einen im Wortlaut stehenden Einklick,warum Du Krank bist/warst.
Das wäre eine freiwillige Aussage deiner.
Jegliche Krankheiten/Diagnosen /schriftliche Aussagen werden (bis nach Bonn in tiefe Archive mehrfach gecodet und gesichert.) (heute zu Tage ) in ICD Code verschlüsselt.

Da kann von außen niemand Ran ohne deine schriftliche Bestätigung zur Entbindung der Schweigepflicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Portion Control

Urgestein
So tief muss ein AG doch gar nicht einsteigen. Es genügt doch die ungefähre, hohe Zahl an Fehltagen im aktuellen Jahr. Die Gründe interessieren einen AG doch gar nicht.

Allerdings bin ich persönlich noch nie bei einem Vorstellungsgespräch gefragt worden, ob ich zuletzt krank gewesen bin.
Was mir noch einfällt: Es gibt ja auch sowas wie Einstellungsfragebögen. Evtl. könnten da die letzten Erkrankungen abgefragt werden. Auch das habe ich persönlich noch nicht gehabt, aber es könnte ja durchaus sein das solche Personalbögen mit der Zeit ordentlich feingetunt wurden.
 

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