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Nach Jobwechsel zwei Verträge zeitversetzt - beide unterschreiben?

I

Idar

Gast
Guten Abend,
nachdem ich 2 Jahre in einem Job festgesteckt habe, bei dem ich binnen weniger Tage gemerkt habe, dass es ein Griff ins Klo war, die Kollegen sämtlichen Kram auf mich geladen haben und das die einzige Gemeinsamkeit war, an sich gänzlich zerstritten waren und das Klima war entsprechend, habe ich 2 Jahre vergeblich versucht, da heraus zu kommen, weil es schlimmer nicht sein konnte. Hinzu kam noch der lange Arbeitsweg.

Nach einer Vielzahl an Bewerbungen habe ich 2 Verträge angeboten bekommen, beide hab ich hier erstmal liegen. Und beide sind für mich nicht 100 Prozent das, was ich möchte. Der erste würde 1.11. beginnen, der andere am 1.1.2021.

Zwischenzeitlich bin ich recht unmotiviert, mein letzter Job hab mich ziemlich skeptisch und misstrauisch gegenüber Versprechen werden lassen und hellhörig gegenüber Aussagen zwischen den Zeilen.

Der Job ab 1.11. ist bereits unterzeichnet, da die Personalerin natürlich gedrängt hatte, verständlich. Nun klopft aber auch die Firma an, die gern den Vertrag zurück hätte für den 1.1.21.

Mein Plan ist beide zu unterzeichnen, da ich nicht weiß, ob das was mir im Job für den 1. 11. zugesagt wurde, auch definitiv gehalten wird - ich bin sehr vorsichtig geworden und würde mir das die 2 Monate ansehen, im Zweifel schnell kündigen.

Doch was ist, wenns mir gefällt? Ich bleiben will, dann hab ich einen 2. unterzeichneten Vertrag, den ich dann einfach nicht antrete? Oder gibt das in der Praxis Probleme?
 
G

Gelöscht 115693

Gast
Wichtiger Hinweis mit der Klausel, unbedingt prüfen im zweiten Vertrag!

Davon unabhängig fände ich es nicht verwerflich den einen Job anzuschauen und den anderen Job "warm zu halten", zumal du dir bei dem 1.11 unsicher bist. Im Zweifel kannst du da in der Probezeit gehen mit 14 Tagen Kündigungsfrist üblicherweise.

Besteht eine moralische Verpflichtung? Nein, ich finde nicht. Arbeitsverhältnisse sind nun mal Austauschverhältnisse Zeit gegen Entgelt. Als Arbeitnehmer bist du nicht mehr der Gnade ausgesetzt und hast selbst die Verpflichtung dir selbst gegenüber das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Beruflich sollte an erster Stelle stehen, dass du glücklich bist. Falls du unglücklich bist über längere Zeit, solltest du etwas ändern. Mehr sollte man das Verhältnis zum Beruf nicht verkomplizieren. Die Arbeitsstelle ist halt keine natürliche Person, der man "etwas" schuldigt ist, sondern jeder profitiert vom anderen mit allen Chancen und Risiken.
 

WuffWuff

Mitglied
Naja, rein theoretisch kann der AG Schadenersatz fordern. Dazu muss ihm aber tatsächlich ein Schaden entstanden sein und beweisen + einbringen muss er ihn auch erst mal. Normalerweise haben Unternehmen mehrere passende Kanditaten in der Hinterhand, wenn der Erste nicht kommt, dann halt der Zweite. Du bist austauschbar. Firmen sind das aber genauso und viele AG wissen das auch. Ich mein, der AG mit dem Vertrag für den 1.1 wird sicher auch mit dem Gedanken spielen, dass du nicht kommen könntest. Das Risiko wird er für den langen Zeitraum wahrscheinlich einkalkulieren. Wenn nicht, ist er ein Träumer.
 
Hallo Idar,
bevor du solche Spielchen mit einem Arbeitgeber
ins Auge fasst, bitte mal hier nachlesen:

Alles Gute!
Werner
Kann solche Kommentare garnicht leiden, als ob Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern immer völlig korrekt, offen und transparent umgehen, zB nicht etwa in Vorstellungsgesprächen Versprechungen abgebeben, die nicht im Entferntesten eingehalten werden. Ich kenne kein Arbeitsverhältnis, wo zB 40 Wochenstunden eingehalten, werden, sondern + 5 Stunden normal sind, mach aber mal umgekehrt 35 Stunden und betrachte das als "normal".

Also wer hier im Kern mit wem Spielchen spielt, ist wohl offenbar klar.
 

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