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Nach 3 Tagen gekündigt und bis heute keine Lohnabrechnung - Steht mir eine zu?

G

Gast

Gast
Hallo.
Im Oktober 2010 arbeitete ich 3 Tage als Regalauffüller und habe dann schon gekündigt, weil ich auf ein Mal einen anderen Job hatte, der auch noch besser bezahlt wurde.
Ich habe bis heute keine Lohabrechnung erhalten. Bis heute schreibe ich schon zu denen, dass ich eine Abrechnung haben möchte. Das volle Gehalt wurde mir auch nich gezahlt.
Ich möchte trotzdem um die Lohnabrechnung (ggf. auch das Gehalt) kämpfen.
Steht mir denn eine Lohnabrechnung von 2010 überhaupt zu? Ich habe ja nur 3 Tage gearbeitet.
Grüße.
 

Persil

Aktives Mitglied
Anspruch auf Lohn hättest du wohl für die 3 gearbeiteten Tage , aber volles Gehalt? Für was?

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass möglicherweise deinerseits sogar eine Vertragsstrafe zu zahlen ist, weil die Firma ja mit dir gerechnet hat.
Offensichtlich hast du nämlich die Kündigungszeit auch nicht eingehalten und der Firma entstanden dadurch Kosten.

Ich kann hier echt nur spekulieren. Von mir hättest bestimmt auch keinen Lohnstreifen, geschweige Gehalt für drei Tage bekommen - wäre mir ein Minusgeschäft.
 

Gelinda

Sehr aktives Mitglied
also ich habe in einer Firma für Verpackung von Festsüßigkeiten gearbeitet: 3, 4, 5, Tage? - wurde gekündigt, wohl wegen Ungeschicklichkeit. . . ( weil ich nicht drauf hatte, sooofort die richtige Anzahl von Kleinteilen (10 oder 7 oder so) zu greifen, statt, wie ich, die gegriffenen zu zählen), dafür habe ich den vollen Lohn bekommen mit Abrechnung ohne Mahnung der Firma.

Versteh auch nicht, was beim Regale einpacken ein Verlustgeschäft ist, wenn das einer drei Tage macht.

FG Gelinda
 
C

ChrisBW

Gast
Es kommt immer darauf an , was im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Manchmal muss man , wenn man bestimmte Kündigungsfristen nicht einhält Vertragsstrafen zahlen.

Generell ist es so, dass für diese 3 Tage anteilig der Lohn abgerechnet und eine Lohnabrechnung erstellt werden muss, sofern hier nicht unentgeltliche Probearbeitstage inbegriffen sind.

Dann müsste der TE auch für 2010 die Lohnsteuerjahresbescheinigung erhalten, sofern er Lohnansprüche gehabt hat.
 

Persil

Aktives Mitglied
Versteh auch nicht, was beim Regale einpacken ein Verlustgeschäft ist, wenn das einer drei Tage macht.
Wenn ich einen neu eingestellten Arbeiter Süßigkeiten eintüten lasse und der ist nach 3 Wochen weg, weil er gekündigt hat, dann habe ich als Chef zwei Probleme:
1. die Produktion an diesem Arbeitsplatz stoppt, ich kann Lieferaufträge nicht erfüllen und 2. ich muß mich um einen neuen Arbeiter kümmern, habe womöglich erneut Kosten für Werbung ect.
und ich muß bei Behörden Abmeldungen tätigen, einfach Schade um die Zeit der Einarbeitung.

Ich jedenfalls hätte es besser empfunden, wenn die Kündigungszeit von 14 Tagen wenigstens vom Arbeitnehmer eingehalten worden wär.
Und im Gegensatz zu dir, ist der Threadsteller ja auch nicht gekündigt wurden, sondern er hat gekündigt und das ohne Einhaltung der Kündigungsfrist.
 

roxane

Aktives Mitglied
Also bei uns ist es so, dass generell eine Probezeit von 1 Monat gilt (manchmal auch länger, das muß aber schriftlich vereinbart werden), in dieser Probezeit, kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten täglich gekündigt werden.
Ein Gehalt/Lohn steht einem anteilsmäßig zu.
 

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