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Mutterschutzgesetz - wer kann mir helfen???

G

Gast

Gast
Im Mutterschutzgesetz steht, ich als Schwangere dürfte nicht zwischen 20h-6h arbeiten und auch nicht an Sonn- und Feiertagen.
Gilt das auch für die Gastronomie?!

Ich arbeite in einem Restaurant, mit folgenden Arbeitszeiten:

Mo-Fr 11h-22h
Sa&So 12h-24h

Und bin zusätzlich meistens in den Spätdiensten eingeteilt, in denen mehr körperliche Arbeit anfällt, die ich durch die Schwangerschaft kaum verrichten kann.

Und wie genau schaut es mit den zusätzlichen Pausen aus?! Gibt es da eine Regelung?!
Setze ich mich nach einer Stunde mal kurz hin, dann ernte ich sofort abwertende Blicke von meinen Kollegen, demnach hätte ich gerne mal etwas handfestes ;)

Falls es relevant ist: Ich bin noch Azubine ;)

Schonmal vielen Dank und liebe Grüße
 
G

Gast

Gast
Beschäftigungsverbote
Für Tätigkeiten im Gastgewerbe kommen im wesentlichen
folgende Beschäftigungsverbote in Betracht. Verboten sind:
Nachtarbeit in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00.
Im Gastgewerbe gilt abweichend vom Nachtarbeitsverbot,
dass werdende Mütter in den ersten vier Monaten der
Schwangerschaft und stillende Mütter bis 22.00 Uhr beschäftigt
werden dürfen.
Mehrarbeit, d.h. Arbeitszeiten von mehr als 8,5 Stunden
täglich oder mehr als 90 Stunden in der Doppelwoche.
Für werdende oder stillende Mütter unter 18 Jahre reduziert
sich die Arbeitszeit auf 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in
der Doppelwoche.
Sonn- und Feiertagsarbeit
Ausnahmen von diesem Verbot gelten für das Gastgewerbe,
wenn der werdenden oder stillenden Mutter in
jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit
von 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt
wird (Nachtruhe siehe § 5 Arbeitszeitgesetz -ArbZG-).
Schwere körperliche Arbeit und insbesondere Arbeiten,
bei denen die werdende oder stillende Mutter
regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder
gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht
ohne mechanische Hilfsmittel von Hand heben, bewegen
oder befördern muss (z.B. schwere Töpfe,
Eimer, Getränke- oder Gemüsekisten). Sollen größere
Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand
gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf
auch dabei die körperliche Beanspruchung der werdenden
oder stillenden Mutter nicht größer als
die dargestellte Beanspruchung sein. Schwere körperliche
Arbeiten sind solche, die die Körperkraft stark
in Anspruch nehmen, anstrengende Körperhaltungen
oder -bewegungen bedingen oder bestimmte Körperteile
oder Organe belasten.
Arbeiten, nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft,
bei denen werdende Mütter ständig stehen
müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden
überschreitet.
Arbeiten, bei denen sich die werdende oder stillende
Mutter häufig erheblich strecken oder beugen oder
bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten
muss (z.B. im Zimmerservice beim Betten machen,
bei der Reinigung von Dusch- und Badewannen,
Kachelwänden, Spiegeln).
Arbeiten, bei denen die werdende oder stillende Mutter
erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr
des Ausgleitens, Fallens oder Abstürzens ausgesetzt ist
(z.B. auf nassen oder fettigen Fußböden in Küchen,
Spülküchen, im Schwimmbadbereich). Die Aufzählung
der Gefahren des Ausgleitens, Fallens oder Abstürzens
ist nicht abschließend, sondern nur beispielhaft.
Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von
Hitze ausgesetzt sind. Bei zu hohen Umgebungstemperaturen
ist die Wärmeabfuhr des Körpers nicht ausreichend
gewährleistet. Besonders in den Sommermonaten
kann es durch Hitzestau und Abstrahlung der Maschinen/
Geräte (z.B. Heißdampfentwicklung an Industrieherden,
Kippbratpfannen und dgl.) zu schädlichen
Einwirkungen von Hitze kommen. Es ist darauf zu achten,
dass werdende Mütter an solchen Maschinen/
Geräten nicht beschäftigt werden. Insbesondere bei
länger andauernder Beschäftigung werdender Mütter
kann es zu schädlichen Einwirkungen von Hitze kommen.
Arbeitsbereiche, die unter starker Hitzeeinwi r -
kung stehen, müssen im Rahmen des betrieblich Möglichen
auf eine zuträgliche Lufttemperatur gekühlt werden.
Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll + 26° C
nicht überschreiten.
Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von
Kälte (z.B. Kühl- oder Kälteräumen) ausgesetzt sind.
Da dieses generelle Beschäftigungsverbot keine speziellen
Festlegungen im Hinblick auf schädliche Einwirkungen
durch Kälte enthält, sind bei der Beurteilung
von Arbeitsplätzen die in der Ziffer 3.1 der Arbeitsstätten-
Richtlinie „Raumtemperaturen“ (ASR 6) vorgegebenen
Mindestlufttemperaturen heranzuziehen bzw.
maßgebend....
Zu ergreifende Maßnahmen
Arbeitsunterbrechung
Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt,
bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat
für sie eine Sitzgelegenheit mit Rückenlehne zum kurzen
Ausruhen in der Nähe ihres Arbeitsbereiches bereitzustellen.
Liegemöglichkeit
Werdenden oder stillenden Müttern ist während der Pausen
und, wenn es aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist,
auch während der Arbeitszeit (unabhängig von den gesetzlich
vorgeschriebenen Ruhepausen) zu ermöglichen, sich in
einem geeigneten Raum auf einer Liege auszuruhen

Arbeitsplatzwechsel / Freistellung
Ist die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und/oder ggf. der
Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Standes von Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstiger gesicherter arbeitswissenschaftlicher
Erkenntnisse nicht möglich oder wegen des
nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar, so
hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für einen
Arbeitsplatzwechsel zu treffen. Ist der Arbeitsplatzwechsel nicht
möglich oder nicht zumutbar, dürfen werdende oder stillende
Mütter so lange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutze
ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist.
Auch die Zustimmung der werdenden oder stillenden Mutter, die
bisher ausgeübte Tätigkeit fortzusetzen, entbindet den Arbeitgeber
nicht von der Pflicht und Verantwortung zur Beachtung der
Beschäftigungsverbote und Umsetzung der mutterschutzrechtlichen
Bestimmungen.
Im Mutterschutz gilt das Risikominimierungsgebot in besonderem
Maße; so bedürfen werdende oder stillende Mütter in einigen
Fällen einen über den normalen Umfang des Arbeitsschutzes hinausgehenden
Schutz. Dabei sind auch Risiken zu berücksichtigen,
die durch Unachtsamkeiten, Arbeitsplatzbedingungen und
besondere Belastungen, wie Zeitdruck, Notfall, Personalknappheit
etc. entstehen.
Hinweise:
Wenn werdende Mütter wegen eines Beschäftigungsverbotes
teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen müssen, ist ihnen
vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten
13 Wochen oder der letzten 3 Monate vor Beginn des Monats,
in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren
(vgl. § 11, Abs. 1 MuSchG).
Nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen
für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichgesetz – AAG)
vom 22.12.2005 nehmen ab dem 01.01.2006 alle Arbeitgeber am
Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen
(U2-Verfahren) teil. Erstattet werden:
1. Zuschuss des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld der für
die Zeit der Schutzfristen vor und nach Entbindung.
2. Arbeitsentgelt für die Dauer von Beschäftigungsverboten
nach dem Mutterschutzgesetz.
3. Arbeitgeberbeitragsanteile auf die an die Arbeitnehmerinnen
bei Beschäftigungsverboten fortgezahlten Arbeitsentgelte.
Die Ausgleichszahlungen sind bei den zuständigen Krankenkassen
(z. B. AOK, IKK, Betriebskrankenkassen (z. B. AOK, IKK, Betriebskrankenkassen,
Ersatzkassen) zu beantragen

Quelle:Gewerbeaufsicht in Niedersachsen Juli 2007

Wende DIch im Zweifelsfall an das Gewerbeaufsichtsamt, das für Dich zuständig ist.
Wenn Du nicht weißt, wo und wer, dann kannst Du das bei einer Schwangerenberatungsstelle erfragen. Lass nicht so mit Dir umgehen!
 
S

StEx_fan

Gast
da macht sich doch der politik untericht bezahlt :p

auch als azubine darfst du keine körperlich schweren arbeiten, sowie akkordarbeiten machen..

als etwas "handfestes" kannst du dir ein ärztliches zeugnis holen, dass du schwanger bist (ich weiss ja nicht in welchem monat du bist und in wiefern man das sowieso schon sehen kann)
beschäftigungsverbot gilt ausserdem 6 wochen vor und 8 wochen nach der entbindung.

zeige deinem arbeitgeber das zeugnis... er ist auf jeden fall verpflichtet das mutterschutzgesetz einzuhalten. Es kann auch sein das er ein zeugnis verlangt.

was die blicke der mitarbeiter angeht: scheiss drauf .. die haben keine ahnung ;)
 
G

Gast

Gast
hey ihr lieben
danke erstmal für eure antworten!

also heisst das jetzt im klartext, ich muss weiterhin am we arbeiten, richtig? und auch weiterhin nach 22h?

bin zwar erst im dritten monat, doch muss ich dabei sagen, das ich ganz schön mit meiner schwangerschaft zu kämpfen habe. sprich kreislauf, rückenschmerzen, starke übelkeit etc.
zudem muss ich ständig irgendetwas tragen. dabei bin ich schon mit einem tablett voller gläser total überfordert - was vor meiner schwangerschaft natürlich anders war ;)

ich bin bereits nach einer stunde total ausgepowert, weshalb sich viele kollegen über mich beschweren und ich demnach jetzt nur noch für die spätdienste eingeteilt werde. was meiner meinung nach aber total schwachsinn ist, da ich beim aufräumen etc kaum helfen kann, weil es mir einfach zu anstrengend ist.

gibt es auch einen regelsatz hinsichtlich der arbeitspausen?

denn ich habe regulär bei einer 8std schicht, eine halbe std pause, was meines erachtens nach momentan zu wenig für mich ist.
aber das ich mich einfach zwischen durch hinsetze, wird mir nicht wirklich gestattet...

lg
 

Germ

Aktives Mitglied
Du wirst es doch wohl hoffentlich geregelt bekommen,
ein entsprechendes Attest zu bekommen. ;)

Wir leben in einer asozialen Drecksgesellschaft. Mutterschutz ???

:D Wo lebst du eigentlich ?

Deinem Kind zu Liebe hau aufen Sack und mach
ne Pause. Feierabend.

Herzlichst

Germ
 
G

Gast

Gast
Auf oder in den Sack zu hauen ist ein Eigentor.
Nutze lieber die Möglichkeit, ein individuelles Beschäftigungsverbot über Deinen Gyn attestiert zu bekommen.

UND
Kläre mit der Kammer, wann Du dann Deine Ausbildung fortsetzen kannst.
Sprich dort mit dem Ausbildungsberater.

ODER
wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt.
Die sind dafür da!!!!!

Wird Dir alles zu viel?
Geh zur Schwangerenberatung und bitte um Hilfe.
Die sind auch dafür da.
 
G

Gast24

Gast
Hallo ich habe da eine frage ich arbeite auf ein 400euro job und bin schwanger und bekomme im november mein baby und am 31. 10 läuft auch mein vertrag aus was muss ich jetzt alles tun und wie funktioniert das genau mit dem mutterschutz ? z.b was muss ich wo einreichen und besorgen und wer zahlt wie lang ?

danke vorab schonmal
LG
 
G

Gast

Gast
hallo Zusammen,

ich habe das gleiche Problem gehabt mit meinem Arbeitgeber, der sich nicht mit den Gesetzten auseinandersetzen will.

Denn wenn Arbeitgeber sehen, das Sie jemanden haben den sie überall einsetzen können von Büro bis Service bis zum Verkauf, dann machen Sie es auch.

Also mein Tagesablauf....

Eine Woche Buero:
+ Start 9 Uhr
+Veranstaltungsverkauf
+ Termine mit Gaesten
+Abrechnungen
+Telefonzentrale
+Einkauf alles was dazu gehoert......im Buero ist man allein.......
+Feierabend 21 Uhr


Dann zwischendruch noch ein Anruf ausm Restaurant, kannst du schnell helfden, Wir saufen ab........

Also das heisst meine Arbeit bleibt liegen.......:)

An manchen Wochenenden Hochzeiten oder andere Feste die bis in die Morgenstunden gingen ........dadurch hat man dann eine 6 Tage Woche....keinen Asugleich in der Woche......da man ja keine Vertretung im Buero hat.

Chef belaechelt die Schwangerschaft, andere sind dann ja benachteiligt......jedesmal sollte ich Abends fragen gehen, darf ich Feierabend machen.

Warum wird der Dienstplan nicht einfach umgeschrieben?

Meine Aerztin fragte mich bei jedem Termin, wie es im Job laeuft und dann erzaehlte ich ihr das.........

Da gabs gar kein wenn und aber......BV und weg von dort....



Das Baby ist wichtig und nicht ein unzufriedener Arbeitgeber....den werde ich nie wieder sehen......mein Vertrag laeuft sowieso aus........
 
G

Gast

Gast
Wie hier schon gesagt: Ab zum Gyn und Beschäftigungsverbot holen. Musste ich damals auch machen, weil es meinem Chef (Restaurant) völlig wurscht war, dass ich schwanger bin.

Alles Gute
 

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