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Mutter von Kumpel will mich mit angebliche Anwaltskosten abzocken

G

Gast

Gast
Mutter von Kumpel will mich mit angebliche Anwaltskosten abzocken weil ich mein Kumpel mit 17 was verkauft habe wie komme ich da raus?

Mein Kumpel hat vor 2 Wochen meine alte PS4 mit 5 Spielen für 250 Euro gekauft. Da war er noch 17 war mir aber auch egal war eh nur paar Tage vor seinem Geburtstag. 3 Tage vor seinem Geburtstag kam dann plötzlich die Alte von dem und meinte ich soll die PS4 zurück nehmen und ihr die Kohle geben. Hab stattdessen meinen Kumpel angerufen der ist zu mir gekommen und mit seiner PS4 weg zu sein Vater

1 Tag vor seinem Geburtstag kam ein Brief von so einem Anwalt, sie fordert von mir [....]frech 520 Euro, 250 für die PS4 und 270 für die Anwaltskosten. Hab dann meinen Kumpel angerufen und der meinte er klär das ich soll mir keine Sorgen machen, er ist dann zu mir und hat um Punkt 12 den Kaufvertrag nochmal unterschrieben dann seine Mutter angerufen das mit dem Kauf alles klar ist. Er hat mir auch versprochen dass ich die 270 Euro nicht zahlen muss und er das regelt

Die Mutter lässt aber nicht locker. Nervt mich schon seit über einer Woche mit diesen 270 Euro auch mein Kumpel ist ratlos und kriegt es nicht hin sie zu beruhigen. Dabei will er doch selbst nicht dass ich das zahlen muss er versteht wie doof das für mich ist. Jetzt droht sie mir sogar mit Gericht. Ich will einfach wissen wie ich da wieder rauskommen, mein Kumpel würde mich unterstützen
 

Kolya

Aktives Mitglied
Erstmal entscheidet ein Richter und nicht ein Anwalt.

Mit 17 ist man bedingt geschäftsfähig. Google doch einfach mal, wie die Rechtslage ist.

Aber Anwälte schreiben viel, Richter haben viel zu tun.

Ich würde auf die Drohungen nicht eingehen und sie aus dem Wege gehen.

Lieben Gruß

Kolya
 
K

kasiopaja

Gast
Rechtlich ist es wohl so, dass man unter 18 Jahren nur bedingt geschäftsfähig ist.

Das bedeutet , dass größere Anschaffungen nur mit dem vorherigen oder nachträglichen Einverständnis der Eltern getätigt werden dürfen und falls das Einverständnis fehlt der Kauf rückabgewickelt werden muss.
 

Kolya

Aktives Mitglied
Dann könnte jetzt ein neuer Kaufvertrag aufgesetzt werden? (Der ehemals minderjährige Käufer ist ja jetzt volljährig)

Liebe Grüße

Kolya

P.S.: ich würde trotzdem nichts bezahlen, da es nicht zu einer Verhandlung kommen wird (glaube ich jedenfalls)
 
K

kasiopaja

Gast
Rechtlich kann die Mutter des Freundes privat jeden verklagen, den sie will.

Es geht ja auch mittlerweile nicht mehr um die Konsole an sich , sondern um die Anwaltskosten, die durch den Streit darum entstanden sind.

Ob sie diese jedoch rechtlich einklagen kann, vermag ich , als Laie, nicht zu beurteilen.
 
G

Gast

Gast
Mit unter 18 ist der Vertrag ruhend unwirksam ...

Das bedeutet, die Erziehungsberechtigten können hingehen und sagen, wie beim TE geschehen, hier wir wickeln das Geschäft zurück.

Da der Käufer allerdings mittlerweile 18 ist, wenn ich das richtig verstanden habe wurde anstelle der Willenserklärung der Erziehungsberechtigten, die Willenserklärung des Volljährigen gesetzt, womit der Kauf nun doch bestehen bleiben kann. Sollte die Mutter daher vor Gericht gehen, wird sie das zwar eine Menge an Geld kosten, sie wird allerdings darauf sprichwörtlich sitzen bleiben.

Geregelt ist das ganze in §108 BGB

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.
https://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
 

mikenull

Urgestein
Die muß ja nicht klagen. Der Anwalt wird einen Mahnbescheid aufsetzen. Dann kann sich der TE wehren. Aber ich fürchte das es schwierig wird. Der Käufer war zu dem Zeitpunkt minderjährig und durfte nur im Rahmen des Taschengeldpharagraphern handeln.
 
G

GirlOnFire

Gast
Woher hatte dein Kumpel denn das Geld?
Wenn er das gespart hat, was spricht dann gegen den Kauf der Konsole? Und überhaupt: gilt bedingt Geschäftsfähigkeit nicht nur für das Abschließen von Verträgen?
 
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