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Gast
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Hallo miteinander.
Ich bin ein Auszubildener im Dachdeckerhandwerk. Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch 2 Monatsgehälter(insgesamt ca. 1200€) und 11 Tage Urlaub der ausbezahlt werden muss. Meine rechtsanwältin die sich zur Zeit im Urlaub befindet konnte ich leider nicht fragen, deshalb richte ich meine Frage an euch in diesem Forum.
Sie hatt ihm eine Frist bis zum 15.09.2008 gesetzt, doch von ihm kam keine Reaktion oder Antwort. Nun frage ich mich ob ich meinem ehemaligen Chef Verzugszinsen in Rechnung stellen kann? Also Zinsen auf das offen stehende Geld verlangen und wenn ja wieviel.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte damit ich schnell an mein Geld komm, da ich es dringend brauch um Rechnungen zu zahlen.
Vielen dank Gruß der Dachdecker
Ich bin ein Auszubildener im Dachdeckerhandwerk. Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch 2 Monatsgehälter(insgesamt ca. 1200€) und 11 Tage Urlaub der ausbezahlt werden muss. Meine rechtsanwältin die sich zur Zeit im Urlaub befindet konnte ich leider nicht fragen, deshalb richte ich meine Frage an euch in diesem Forum.
Sie hatt ihm eine Frist bis zum 15.09.2008 gesetzt, doch von ihm kam keine Reaktion oder Antwort. Nun frage ich mich ob ich meinem ehemaligen Chef Verzugszinsen in Rechnung stellen kann? Also Zinsen auf das offen stehende Geld verlangen und wenn ja wieviel.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte damit ich schnell an mein Geld komm, da ich es dringend brauch um Rechnungen zu zahlen.
Vielen dank Gruß der Dachdecker