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Muss mein ex-chef verzugszinsen zahlen?

G

Gast

Gast
Hallo miteinander.

Ich bin ein Auszubildener im Dachdeckerhandwerk. Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch 2 Monatsgehälter(insgesamt ca. 1200€) und 11 Tage Urlaub der ausbezahlt werden muss. Meine rechtsanwältin die sich zur Zeit im Urlaub befindet konnte ich leider nicht fragen, deshalb richte ich meine Frage an euch in diesem Forum.

Sie hatt ihm eine Frist bis zum 15.09.2008 gesetzt, doch von ihm kam keine Reaktion oder Antwort. Nun frage ich mich ob ich meinem ehemaligen Chef Verzugszinsen in Rechnung stellen kann? Also Zinsen auf das offen stehende Geld verlangen und wenn ja wieviel.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte damit ich schnell an mein Geld komm, da ich es dringend brauch um Rechnungen zu zahlen.

Vielen dank Gruß der Dachdecker:)
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,
selbst wenn du Verzugszinsen berechnen kannst (was ich vermute) kommst du dadurch nicht schneller an dein Geld. Bist du schon mal persönlich vorbei gegangen? Vielleicht ein paar Kumpels mitnehmen, damit du Zeugen hast - und natürlich eine genaue Aufstellung der Kosten inkl. Rechtsanwalt. Mit der Bank sprechen wegen günstigem Überziehungskredit wäre sicher auch kein Fehler.
Viel Glück!
Werner
 
M

Michy4011

Gast
Hallo miteinander.

Ich bin ein Auszubildener im Dachdeckerhandwerk. Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch 2 Monatsgehälter(insgesamt ca. 1200€) und 11 Tage Urlaub der ausbezahlt werden muss. Meine rechtsanwältin die sich zur Zeit im Urlaub befindet konnte ich leider nicht fragen, deshalb richte ich meine Frage an euch in diesem Forum.

Sie hatt ihm eine Frist bis zum 15.09.2008 gesetzt, doch von ihm kam keine Reaktion oder Antwort. Nun frage ich mich ob ich meinem ehemaligen Chef Verzugszinsen in Rechnung stellen kann? Also Zinsen auf das offen stehende Geld verlangen und wenn ja wieviel.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte damit ich schnell an mein Geld komm, da ich es dringend brauch um Rechnungen zu zahlen.

Vielen dank Gruß der Dachdecker:)
Da bleibt dir Wahrscheinlich eh nichts anderes übrig als mit dem Fall vor ein Arbeitsgericht zu ziehen. Da kannst wahrscheinlich noch so viele Rechnungen schreiben. Wenn er nichtmal auf eine Frist deines Anwaltes reagiert.

Und vergiss die Verzugszinsen. Kannst ja mal nachrechnen, selbst bei 5 % wären es gerade mal 60 EUR pro Jahr und dann runtergerechnet auf 5 Tage, dann sinds grad mal 83 Cent. Das wird den Kohl ja wohl nicht Fett machen ;)
 
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