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Muss man Weihnachtsgeld zurück zahlen?

Brahman

Mitglied
Wie gesagt ich hatte diesen Fall erst letztes Jahr bei mir weil ich Ende Februar aus der Firma bin und ich musste es zurückzahlen.
Und für dich gelten folgende Abschnitte:

Anders sieht es allerdings aus, wenn das Weihnachtsgeld als Gratifikation gezahlt wurde. Eine Gratifikation ist als Entgelt für vergangene und ggf. zukünftige Dienste zu sehen.

Weihnachtsgelder ab 100 Euro bis zu einem Monatsgehalt dürfen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer bis zum 31. März des Folgejahres ausscheidet.

Da du in einem Konzern bist, kannst von aussgehen, dass das wieder mit deinem letzten Gehalt verrechnet, denn du wirst nicht der einzige sein der zu diesem Zeitpunkt aus der Firma austritt.
Ist ärgerlich, ist aber einfach so.
 
N

Nickel

Gast
Hallo,

ich hatte einen IGBCE-Tarif-Vertrag und dort stand/ steht auch drinnen, daß man bis zum 31.03. des Folgejahrs beschäftigt sein muß und ansonsten zurückzahlen muß.
Habe zum 31.01. gekündigt und die Firma hat nichts zurückverlangt.
Das sind, wie hier schon geschrieben, eigentlich Kinkerlitzchen. Wenn alles normal läuft solltest du dir da keine Gedanken machen müssen.

Alles Gute :)
 

Timmymama

Aktives Mitglied
Also ich kenn's auch so daß es bis zum 31.03. zurückgezahlt werden muss. Versuch doch was über die Gwerkschaft deiner Firma rauszubekommen, die müssten sowas doch wissen
 

Hotspot

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

kurze Frage....
ich bekomme eventuell ab 01.02.2012 einen neuen Job. Müsste also erst im Dezember kündigen.
mit dem Novembergehalt bekommen wir Weihnachtsgeld ausgezahlt. Jetzt erzählt mir jeder was anderes. Die einen das ich es zurück zahlen muss, die anderen dass ich es nicht zurück zahlen muss weil es ja das Jahr 2011 betrifft.
Kann mir da jemand helfen?
Hallo,

mir ist es auch so bekannt und auch mal selber so ergangen, dass wenn man bis zum 31 März des folge Jahres das Unternehmen verlässt, das Weihnachtsgeld zurück zahlen muss, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
 

das Gefühl

Aktives Mitglied
Ich habe vor 13 Jahren Personalbuchhaltung gelernt, aber leider ändern sich die Gesetze so schnell. Die Infos hierüber bekommst Du beim Finanzamt, da Dein Geld natürlich versteuert wird.
Ich gehe ganz stark davon aus, dass Du, wenn überhaupt, anteilig zurückbezahlen musst. Dies beträfe dann den Monat Dezember, der Dir nicht zustünde. Sprich: bekommst DU 1.200 Euro (schön wärs, gell?) dann müßtest DU 100 Euro zurückbezahlen.
Aber diese Diskussion hier bringt DIch nicht weiter. Alles Spekulationen (auch meins). Ruf bei der Gewerkschaft an oder beim Finanzamt.
LG
 

refi

Mitglied
hmmmm.... in meinem Vertrag steht dass ich ein 13. Monatsgehalt beziehe.....
dann müsste doch dieser Satz auf mich zu treffen!? Oder:

Generell gilt: Einmal gezahlte Gelder darf der Arbeitnehmer auch behalten. Eine gesetzliche Pflicht zur Rückzahlung gibt es nicht. Handelt es sich um ein "echtes" 13. Monatsgehalt, muss es in keinem Fall zurückgezahlt werden.

Oder Verstehe ich da jetzt irgendwas falsch..... in meinem Vertrag steht nicht dass ich es bei frühzeitigem Austritt zurück zahlen muss!

Vielen DAnk für eure Hilfe :)
 

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