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Muss man Weihnachtsgeld zurück zahlen?

refi

Mitglied
Hallo zusammen,

kurze Frage....
ich bekomme eventuell ab 01.02.2012 einen neuen Job. Müsste also erst im Dezember kündigen.
mit dem Novembergehalt bekommen wir Weihnachtsgeld ausgezahlt. Jetzt erzählt mir jeder was anderes. Die einen das ich es zurück zahlen muss, die anderen dass ich es nicht zurück zahlen muss weil es ja das Jahr 2011 betrifft.
Kann mir da jemand helfen?
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Wenn du ihm Februar deinen Job wechselst hat es mit diesem Quartal doch überhaupt nichts zu tun. Im generellen gilt das ein AN niemals ohne vorherige Genehmigung Geld von dir zurück verlangen darf. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung und diese erfolgt vom AN ohne Rückzahlungsanspruch.

Du musst es nicht zurückzahlen, wenn es dir ausbezahlt wird ist es deins!

Hier der Beweis:http://www.123recht.net/Weihnachtsgeld-wann-muss-es-zurueckgezahlt-werden-__a27104.html
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
In den meisten Fälle wird auf solche kleinigkeiten garnicht geachtet. Solche kleinen Streitigkeiten finden sich meistes in Mittelständischen Unternehmen die wirklich sehr auf ihre wirtschaftlichkeit gucken müssen. Aber zur Sicherheit lege dir das Geld doch einfach bei Seite.

Recht kriegen und Recht haben sind in diesem Land zwei unterschiedliche Paar Schuhe :rolleyes:
 

refi

Mitglied
Ja, ich denke das ich das Sicherheitshalber mal machen werde. :)
Wir sind eigentlich ein ziemlich großer Konzern.... ich denk da werde ich nicht wirklich auffallen! :)

Wäre halt schade um das Geld.
Ein ganzes Monatsgehalt wegen 2 Monate weg werfen..... da würde ich dann lieber mit der Kündigung noch warten!
 

Portion Control

Urgestein
Also bei uns steht eine Rückzahlungsklausel tatsächlich in der Betriebsvereinbarung, bzw. im Arbeitsvertrag. Ich kann mal den genauen Passus raussuchen wenn es von Interesse ist. Aber solche Floskeln müssen auch nicht immer Wasserdicht sein, wenn es darauf ankommt.
 

refi

Mitglied
Wir sind Mitglied der IG-Metall.
In meinem Arbeitsvertrag steht immer nur.... laut Tarif!!!
Wenn ich aber auf der IG Metall Seite nach gucken will, finde ich nichts zu diesem Thema.
 

Brahman

Mitglied
Also diesen Fall hatte ich selbst erst letztes Jahr.
Im Gesetz steht ausdrücklich drin, dass man bis einschließlich 31. März des Folgejahres beim Unternehmen beschäftigt sein muss. Solltest du den Betrieb davor verlassen, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld zurückverlangen. Denn Weihnachtsgelder sollen das Betriebszugehörigkeitsgefühl steigern.
Prämien sind von dieser Regelung nicht betroffen.
 

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