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Muss ich oder muss ich nicht???

Jeany87

Neues Mitglied
Hallo erstmal :)

ich bin ganz neu bei euch und hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen und zwar geht es darum.... Ich habe einen Sohn im Alter von 4 Jahren bin mit dem Papa vom kleinen seit letztem Jahr geschieden.... Meine Frage ist nun muss ich meinen Sohn meinem Exmann mit in den Urlaub geben oder kann ich auch sagen ,,NEIN`` ???? Denn mir ist es nicht so recht wenn er ihn mit in den Urlaub nimmt......

Würde mich freuen wenn ihr mir da ein wenig helfen würdet...

Danke schon mal im vorraus
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Jeany87,

herzlich Willkommen!
Zu deiner Frage müsstest du ein paar Fakten schreiben. Gemeinsames Sorgerecht?
Wie sieht die bisherige Regelung aus?
Auslandsurlaub usw.?
Vertraust du dem Vater?
Geht es nur darum, dass das Kind nie so lange weg war?

Im Zweifel solltest du deine Sorgen und Bedenken mit dem Jugendamt besprechen, wenn du ernsthafte Gründe dagegen vorbringen kannst.
 
G

Gelöscht 24414

Gast
hallo"
ein "mir ist das nicht so recht" reicht m.E. nicht aus für eine Begründung.
wenn das kind bei dir lebt, verzichtet der vater grundlegend auf eine menge zeit mit seinem kind.
das ist ihm wohl auch nicht so recht...
 
G

Gast

Gast
Warum ist es dir nicht recht?

-Weil du deinem Ex "eins auswischen" willst?-Darunter sollte dein Kind nicht leiden
-Weil du dein Kind vermissen würdest?-Der Vater vermisst sein Kind auch
-Weil er sich nicht gut um das Kind kümmern würde?-Das wäre ein Argument
 

Jeany87

Neues Mitglied
Hallo danke erstmal für die antworten....

@ rhenus wir haben beide das sorgerecht aber das kind lebt bei mir.... bisher ist die regelung so das er den kleinen alle 14 Tage übers Wochenende hat..... Und der kleine war noch nie länger von mir weg und ich vertraue dem vater nicht so wirklich, denn es war schon sehr oft der Fall das er angerufen hat weil er den kleinen nicht ruhig bekommen hat und ich nachts zu ihm fahren musste.... und daher ist meine Angst das es im Urlaub wieder so einen Vorfall gibt und da bin ich nicht mal schnell hin gefahren oder geflogen..... Denn er möchte mit ihm nach Tunesien....

Und mit eine auswischen hat das überhaupt nichts zu tun....
 

Marie1966

Mitglied
Also,
wenn so weit alles geregelt ist, der Vater das Kind regelmäßig sieht und das Kind auch gern beim Vater ist.....

Gerade gelesen: Tunesien. Würde ich in dem Fall nur genehmigen, wenn das Kind vorher öfter beim Vater übernachtet hat, und der Vater dir bewiesen hat, dass er auch ohne dich zurecht kommt-nachts .....

Und vielleicht soll er erst mal im weiteren Umfeld Urlaub machen und erst später fliegen- der Junge ist doch noch klein. Und eure Situation ist anstrengend- da braucht es nicht noch mehr Eindrücke, die schwer zu verarbeiten sind.

Ich habe selbst 2 Scheidungskinder großgezogen und meine beiden waren oft überfordert.

Viel Glück für euch!!!
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Hallo Jeany87,

-> Den Vater solltest du dem Sohn schon lassen.

Wie wäre es denn zunächstmal in etwa größerer Entfernung (250 - 400 Km) für mehrere Tage, um es auszutetsten, wie es mit den Beiden klappt ?

Gruß Hajooo
 

Rauhfusskauz

Aktives Mitglied
Ich würde es zur Entspannung der Lage auch langsam angehen lassen:

zuerst mal eine Woche lang probieren. In Deutschland, damit man im Notfall Schadensbegrenzung betreiben kann.

Wenn das _beiden_ Spaß gemacht hat, steht einem gemeinsamen Urlaub doch nichts im Wege?

Möglicherweise nimmt der Vater aber nach dieser Probewoche auch von selbst Abstand von seinem Vorhaben :-D


Alles Gute,

RFK
 

Rhenus

Urgestein
Hallo Jeany87,

Und mit eine auswischen hat das überhaupt nichts zu tun....
das habe ich nicht geschrieben, das war jemand anderes.

Also zum Problem:
Dann ist es ja eindeutig, dass dein Kind nicht richtig an ihn gewöhnt ist.
Wenn du deinem Kind was Gutes tun möchtest, dann lass ihn öfters mit deinem Exmann zusammen kommen. Ich bin immer hin und hergerissen in einer Entscheidung für das Recht des Vaters oder das Wohl des Kindes.
Doch sage deinem Expartner wie er mit dem Kind im "Störungsfalle" umgehen sollte.
Niemals denken, dass es gut sei, wenn er dich rufen muss. Das richtet sich in Wirklichkeit gegen das Kind.

Tunesien?
Kommt er von da?
Wie kann das Kind mit dem Klima zurecht kommen?
Also, da wäre ich auch nicht begeistert.

Wie hier einige schreiben, da sollte schon zumindest ein gewisses Training voraus gehen!
Da du ja wahrscheinlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, benötigt er auf alle Fälle deine Zustimmung.
 

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