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Muss ich mich freiwillig versichern?

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

ich hoffe mein Beitrag ist hier richtig plaziert :) es geht um folgendes: zur Zeit bekomme ich vom Arbeitsamt Hartz IV werde aber zum 01.04. mit meinen Freund zusammenziehen. Nun ist es so dass er zum Glück genug verdient damit ich endlich nicht mehr vom Arbeitsamt abhängig bin. Ich nehme zusätzlich dann ab April einen Minijob an in dem ich 225 Euro verdienen werde. Jetzt meine Frage bin ich dann über diesen Minijob versichert (was ich nicht glaube) oder muss ich mich freiwillig versichern lassen weil ich ja dadurch das wir nicht verheiratet sind nicht über meinen Freund mitversichert werden kann. Wenn ich mich freiwillig versichern lasse geht das denn bei jeder Krankenkasse und wie teuer wäre das ungefähr? Ich würde nämlich sehr gern bei meiner jetztigen Versicherung bleiben :)

Ich würde mich sehr freuen wenn sich jemand damit auskennt :)

lg

Tanja
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Tanja,
für einen Minijob werden zwar Sozialabgaben abgeführt, aber du bist nicht krankenversichert dadurch (falls ich mich nicht völlig irre).

Privat und auf eigene Kosten kannst du dich bei jeder Krankenkasse - gesetzlich oder privat versichern, du musst eben alles bezahlen, nicht nur den Arbeitnehmeranteil. Selbst wenn du für nur 600 Euro angestellt wärst, ist die Versicherung mit drin - so bezahlst du (hängt von Alter, Geschlecht und Versicherungspaket ab) mindestens um die 300-500 Euro pro Monat.

Gruß, Werner
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
300 -500 Eu? :confused::confused::confused:

Nenene...freiwillig versichert bist Du ab ca.143 Eu/Monat .
Also :
KV 125,16 Eu, Pfl.V.16,38 Eu ...das müßte überall gleich sein jetzt?!

Und...je nach dem...würde ich auch die Zuzahlungshöhe überprüfen lassen --also ggf.den Betrag jährlich im voraus zahlen.


Wie kommst Du auf diese Summe,Werner?
Sie wird doch in die niedrigste Stufe ( 840 Eu) einsortiert?

**************************************************
Wenn Du einen Job mit 401 Eu hättest...oder 2Minijobs....
kämst Du zur Krankenversicherung....

Wenn Du mit dem Freund zusammenziehst,aber KEINE Bedarfsgemeinschaft bist (nicht verlobt,nicht gegenseitiger Beistand, weniger als 2Jahre RICHTIG zusammen...) ändert sich m.E. maximal der erstattete Wohnanteil (Splittung auf 2 Personen).

Oder ist es doch schon eine längere,festgefügte Partnerschaft ?
 
G

Gast

Gast
Danke schonmal für die Antworten.

Wenn du damit meinst ob ich schon vorher mit ihm zusammengewohnt habe ist die Antwort NEIN zusammen sind wir aber schon über 3 Jahre bis jetzt wohnt er bei seinen Eltern. Ich habe mich nur telefonisch beraten lassen und habe da den Sachverhalt erklärt und so wurde mir von der Dame am Telefon mitgeteilt, dass mein Freund zuviel verdient er also für mich aufkommen muss und ich kein Recht mehr auf ALG habe was eigentlich auch in unserem Sinne ist weil ich einfach nicht mehr vom AA abhängig sein will. Ich werde mal versuchen mit meinem neuen Arbeitgeber vllt einen 401€ Job auszumachen :) vllt macht er ja mit wenn nicht hofffe ich dass es wirklich nicht ganz so teuer ist :) sich freiwillig versichern zu lassen denn das könnte wirklich etwas kanpp werden :)

LG
Tanja
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Wie kommst Du auf diese Summe,Werner?
Sie wird doch in die niedrigste Stufe ( 840 Eu) einsortiert?
Hallo Micky,
ich habe die Frage so verstanden, was sie eine Krankenversicherung kostet, wenn sie nicht angestellt arbeitet, sondern nur einen Minijob hat und sich freiwillig versichert - damit ist sie privat versichert und einem Gewerbetreibenden oder Freiberufler gleichgestellt.

Habe eben bei der AOK angerufen, weil es mich selbst interessierte :) ... Auskunft dort: Sie wird zunächst in die Mindeststufe eingruppiert, in BW z. Zt. 320 Euro/Monat und muss dann sobald wie möglich nachweisen, welches Einkommen sie hat. Tiefer sinkt es aber nicht!!!

Bei den privaten Kassen ist es egal, wieviel sie verdient, sie kann dann auch Selbstbehalte wählen (das heißt, sie bezahlt bis zu einem bestimmten Betrag alle Arztkosten etc. selbst) - es dürfte aber auch um die 250-300 Euro kosten.

Gruß, Werner
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Google, AOK, Beitragssätze.
Hier steht:
Monatlicher Mindestbeitrag für sonstige freiwillig versicherte Mitglieder --- 125,16 Euro
Mehr muss du nicht für die reine KV bezahlen und der Tarif ist bei allen Kassen gleich. Hierzu komen nur noch 1,95% = 18,48 €, Pflegeversicherung.
 
G

Gast

Gast
Woher hast du diese Info, Gast? Die AOK sagte mir gerade etwas anderes (vielleicht ja nicht alles, wer weiß?)
Ein gringfügig Beschäftigter ist natürlich ein Angestellter wie jeder andere auch - nur eben auf geringfügiger Basis. Er ist auch keinem Gewerbetreibenden gleichgestellt, sondern unterliegt einem Sondertarif.

Du kannst z.B. den Beitragsrechner der BEK mit den Angaben füttern: Arbeitnehmer - Geburtsjahr - Bundesland.....etc., 400,--€ Bruttoeinkommen....... https://www.barmer.de/barmer/web/Po...w&webflowTraceContainerToken=1232386949687228
oder du kannst es auch bei der DAK direkt nachlesen unter "Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder", dann runterscrollen bis " Beiträge für sonstige Mitglieder ohne Krankengeldanspruch".DAK - Unternehmen Leben - Beiträge für freiwillig versicherte Mitglieder
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Google, AOK, Beitragssätze.
Hier steht:
Monatlicher Mindestbeitrag für sonstige freiwillig versicherte Mitglieder --- 125,16 Euro
Mehr muss du nicht für die reine KV bezahlen und der Tarif ist bei allen Kassen gleich. Hierzu komen nur noch 1,95% = 18,48 €, Pflegeversicherung.
Spannend ... habe jetzt nochmal den AOK-Telefonservice bemüht und genauer nachgehakt. Ergebnis: Wenn der Lebenspartner viel verdient, wird dessen Einkommen nach bestimmten Regeln vor Ort mit in Betracht gezogen (Gehaltsnachweis mitzubringen). Sind das z.B. nur 1600 Euro, also 800 für jeden, kann sie in die Tarifgruppe "Mindestbeitrag" eingestuft WERDEN, aber keine Garantie dafür.

Ergo: Man muss vor Ort zur Krankenkasse gehen, erklären, wovon man lebt und wie man in Zukunft leben will (sprich: womit seinen Lebensunterhalt verdienen) und dann wird einem ein Angebot gemacht. Wenn man z.B. sagt: Ich will künftig mein Geld freiberuflich verdienen und hoffe auf 2000 Euro im Monat - schwupp, zahlt man die 330 Euro.

Hoffe, das taugt zur Entwirrung der Lage.
 

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