Kolya
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Top, das hier (von Geisdblatt) kann Du nach Google und Deinem Chef bzw die Unternehmensberater vor zeigen.Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales und Arbeit steht folgendes:
"Arbeitgeber bleiben verpflichtet, in ihren Betrieben mindestens zweimal pro Woche für alle in Präsenz Arbeitenden die Möglichkeit für Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Ausnahmen gibt es für vollständig geimpfte bzw. von einer CoViD-19 Erkrankung genesene Beschäftigte. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, die Testangebote wahrzunehmen sowie dem Arbeitgeber Auskunft über ihren Impf- bzw. Genesungsstatus zu geben."
BMAS - Corona-Arbeitsschutzverordnung wird verlängert und angepasst
Geniess Deinen Feierabend
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