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Muss ich den gesamten Rückerstattungsbetrag der Nebenkosten an das Jobcenter zahlen?

A

annika38

Gast
Hallo,

ich habe gestern endlich meine Nebenkostenabrechung für 2014 erhalten. Ich bekomme eine Rückerstattung in Höhe von ca. 170 €.
Heute habe ich auch gleich die Abrechnung beim Jobcenter eingereicht.

Kann mir hier jemand sagen, ob das Jobcenter die komplette Summe von mir zurückfordern darf?
Das wäre ja eigentlich nicht in Ordnung, da ich ja nur einen Zuschuss zu den Nebenkosten erhalte und 60 € der monatlich anfallenden Nebenkosten selbst trage.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Liebe Grüße,
Annika
 

Rhenus

Urgestein
Hallo,

ich habe gestern endlich meine Nebenkostenabrechung für 2014 erhalten. Ich bekomme eine Rückerstattung in Höhe von ca. 170 €.
Heute habe ich auch gleich die Abrechnung beim Jobcenter eingereicht.

Kann mir hier jemand sagen, ob das Jobcenter die komplette Summe von mir zurückfordern darf?
Das wäre ja eigentlich nicht in Ordnung, da ich ja nur einen Zuschuss zu den Nebenkosten erhalte und 60 € der monatlich anfallenden Nebenkosten selbst trage.

Vielleicht hat jemand Erfahrung damit.

Liebe Grüße,
Annika

Hallo,

es kommt darauf an, welche Nebenkosten gemeint sind.
Nebenkosten, die im normalen Hartz Satz pauschal enthalten sind, gehören dann anschließend auch wieder Dir.
Andere, die von der ARGE getragen werden, zieht sie ab, bzw. stehen ihr zu.

Anhand der Abrechnung kannst du das ja ersehen.
 
C

chrismas

Gast
Dir gehört ein prozentualer Anteil dessen, was zurückgeht. Hierbei muss zunächst ausgerechnet werden, wie viel Prozent du von den Nebenkosten selbst bezahlt hast und anschließend muss es dann auf die Rückzahlung angewendet werden.

Hartz IV Beziehern steht Betriebskostenguthaben zu

Da das recht kompliziert ist mit dem Ausrechnen, solltest du die Berechnungen des Jobcenters prüfen lassen.

@Rhenus

Die Kosten der Unterkunft werden nicht vom Regelsatz bezahlt, sondern separat zum Regelsatz bewilligt.
 

Rhenus

Urgestein
@Rhenus

Die Kosten der Unterkunft werden nicht vom Regelsatz bezahlt, sondern separat zum Regelsatz bewilligt.
Hi chrismas...
Ich sprach auch nicht von den (Zuschuss)-Kosten der Unterkunft (Miete), sondern von den Nebenkosten. ;)
Daher ist dein Link auch falsch oder irreführend, denn darin geht es um eine verbotene zukünftige Kürzung des Mietzuschusses, ausgelöst durch eine Erstattung von Nebenkosten.
Diese verbotene Verrechnung mit den Nebenkosten ist gemeint im Link.

Miete und Nebenkosten sind immer getrennt zu behandeln, wobei bei den Nebenkosten, nach Art der Nebenkosten zu unterscheiden ist.
Sind die Aufwendungen der Nebenkosten durch über die erhaltene Regelleistung vom Mieter selbst aufgebracht worden, dann gehört die Rückzahlung auch dem Mieter.

Wird ein Teil vom Amt aufgebracht, so gehört dem Amt auch anteilmäßig dieser Teil der Rückerstattung, weil er überzahlt wurde.

Ausgelöst wird das gerne durch unzulässige Verrechnung mit der nächsten Miete, was aber anfechtbar ist.
 
C

chrismas

Gast
Rhenus nichts für ungut, aber sei doch mal so gut und schau dir von einem Jobcenter deiner eigenen Wahl einmal die Kosten der Unterkunft an. Dort findest du immer die sogenannte Bruttokaltmiete, diese beinhaltet alles bis auf Heiz- und Warmwasserkosten.

D.h. kein Jobcenter arbeitet mehr tatsächlich nach Abgrenzungen zwischen Kaltmiete und Nebenkosten zzgl Heiz- und Wasserkosten, sondern nur noch mit Kaltmiete + Nebenkosten, das ist so eine nette Besonderheit bei Jobcentern. Der Sinn darin erschließt sich mir persönlich nicht, aber so wurde es eingeführt und daher muss man auch unterscheiden zwischen einem Mieter der die Miete komplett selbst aufbringt (eventuell auch mit Wohngeld oder -zuschuss) und einem Leistungsempfänger aus dem Bereich des SGB 2 bzw. SGB 12.
 
A

annika38

Gast
Hallo ihr,

ich habe heute den Bescheid vom Jobcenter bekommen wegen der Nebenkostenabrechnung und bin echt irritiert!
Mir wurde eine Nachzahlung für meine Nebenkosten in Höhe von über 300 € zugesichert.

Das bedeutet, ich darf die Rückerstattung vom Vermieter behalten und bekomme zusätzlich diesen Betrag überwiesen?
Mir erscheint dieser Betrag sehr hoch. Ich habe nämlich noch mal nachgesehen und bemerkt, dass ich von Januar bis August 2014 30 € meiner Nebenkosten monatlich aus eigener Tasche bezahlt habe und von September bis Dezember 2014 60 € monatlich.

Sollte ich davon ausgehen, dass der Bescheid richtig ist oder sollte ich da nachhaken?
Ich habe Angst, dass mir sonst eventuell Betrug unterstellt wird, auch wenn sich ein Sachbearbeiter vertan hat.

Liebe Grüße,
Annika
 
C

chrismas

Gast
Steht da tatsächlich, dass du das überwiesen bekommst?

Wenn dem so ist, würde ich unterstellen, dass sie die Mietobergrenzen mittlerweile angepasst haben und es deswegen zu einer Unterzahlung gekommen ist.

Aber tendenziell würde ich dir empfehlen, Rücksprache zu halten. Betrug kann man dir übrigens nicht unterstellen, denn du hast alles korrekt angegeben und wenn die einen Fehler bei der Berechnung machen, geht das erst einmal nicht zu deinen Lasten (es kann aber sein, dass irgendwann das zuviel gezahlte zurückgefordert wird).
 
A

annakarina

Gast
Mein Nachbar musste es, aber ich glaube, dass dies bundesländerverschieden gehandhabt wird. Frag nach, dann bist du auf der sicheren Seite.
 

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