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Muss die Leihfirma im Fall einer Absage den Mitarbeiter informieren?

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Ich habe eine Frage und hoffe, dass ich vielleicht Antworten von Usern bekomme, die Erfahrungen mit Leihfirmen haben. Als kaufmännische Angestellte einer Leihfirma komme ich in den meisten Fällen nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch in einen Einsatz. Manche Kunden stellen ihre Leiharbeiter auch ohne voriges Gespräch ein, aber das ist eher im gewerblichen Sektor üblich und im kaufmännischen Bereich nicht so oft der Fall.

Früher war es so, dass ich nach einem Vorstellungsgespräch vom zuständigen Disponenten/der Disponentin angerufen wurde und eine Rückmeldung bekommen habe, ob sich der Kunde für oder gegen mich entschieden hat. So wusste ich immer, woran ich war. In den letzten paar Jahren hat sich das irgendwie verändert. Die Disponenten geben mir nur noch im Fall einer Zusage Bescheid. Wenn der Kunde abgesagt hat, erfahre ich das erst, wenn ich den Disponenten mal am Telefon erwische und ihn direkt frage, ob die Entscheidung schon gefallen ist. Von selber sagen die nichts mehr.

Das finde ich ungünstig, weil ich schon einiges an Zeit verschwendet und mir unnötig falsche Hoffnungen auf Jobs gemacht habe, die am Ende eine andere Person bekommen hat. Im letzten Fall war es so, dass ich im März ein Gespräch hatte und der Disponent im April längere Zeit im Urlaub war. Seit Montag ist er wieder im Büro und ich ging davon aus, er würde sich wegen der Sache schnell bei mir melden. Bis heute kam aber kein Lebenszeichen. Vorhin habe ich angerufen und nachgehakt, der Kunde hat vor einiger Zeit beschlossen, wegen Corona erstmal niemanden einzustellen. Wieso sagt mir der Disponent das erst heute und erst, nachdem ich ihn explizit darauf angesprochen hatte?

Mir gefällt dieses Vorgehen überhaupt nicht. Habe ich kein Recht, sofort informiert zu werden, sobald sich ein Kunde gegen mich entschieden hat?
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ich denke, dass Du kaufmännische Angestellte einer Leihfirma bist.
Dadurch bist Du doch in einem Arbeitsverhältnis?
Also muss doch Dein Arbeitgeber Dir einen Job besorgen - und Dich bezahlen - oder ist es Arbeit auf Abruf und er lässt Dich einfach warten?!
 

Snatch

Mitglied
Ich kenne diese Unart leider auch. Vor sechs Jahren war ich gerade mit der Ausbildung zur Bürokauffrau fertig. Da ich keine Berufserfahrung habe hat mich niemand einstellen wollen. Sodass ich auf Leihfirmen zurückgreifen musste. Nach den Gesprächen beim Kunden hat man sich nie wieder gemeldet. Das ist der Grund warum ich mich auch heute nie wieder bei Leihfirmen bewerben werde.
 

Zauberfee78

Aktives Mitglied
Ja, mein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen neuen Einsatz für mich zu finden. Normalerweise habe ich keine längeren Pausen zwischen den Einsätzen, aber wegen Corona ist es derzeit schwierig. Seit 3 Wochen bin ich zu Hause. Ich hatte in dieser Zeit nur ein Vorstellungsgespräch (über Videokonferenz) und hätte gerne dort angefangen, aber der Kunde hat sich anschließend nicht mehr bei der Leihfirma gemeldet. Den Einsatz habe ich längst abgehakt, das wird nichts mehr.

In der jetzigen Zeit fällt es mir sehr schwer, geduldig zu bleiben. Ich bin froh, dass meine Leihfirma einen Betriebsrat hat und dieser durchsetzen konnte, dass die Mitarbeiter ohne Einsatz in Kurzarbeit kommen, sobald sie ihre ganzen Überstunden abgebaut haben. Die anderen Leihfirmen, die keine Betriebsräte haben, kündigen Mitarbeiter ohne Einsatz in solchen Krisen recht schnell.
 

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