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mündlicher Vertrag

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GiYuRei

Gast
Hallo.

Ich habe mit jemanden einen mündlichen Vertrag gemacht. Es ging um eine erhebliche Geldzumme und diese Person ist auch noch aus meiner Familie. Nun will ich hier bald weg (was aber niemand weiß)und ich will das Geld ja haben.

Habe ich überhaupt noch eine Chance mein Geld zu bekommen?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Vertrag ist Vertrag und ist entsprechend dem gegenseitigen Willen einzuhalten.

Wichtig ist:
kannst Du den Geldfluß beweisen/belegen/bezeugen lassen?

Du kannst je nach Höhe des Betrages das Darlehen mit der entsprechenden Kündigungsfrist lt.BGB kündigen.
( 3 volle Monate ?)

Du kannst AUCH jetzt den Betrag zu einem SPÄTEREN ZEITPUNKT als fällig erklären--z.B.,wenn Du zuerst mal nur abchecken willst,wie der Schuldner reagiert....und Du JETZT eh noch kein Geld/keine Nerven für den Klageweg hast.

Sollte ein FESTER ZEITRAUM ausgemacht worden sein (z.B. 5Jahre),dann gilt dieser.

Was wurde bezüglich der Zinsen ausgemacht?
Zinseinkünfte müßtest Du als Einkommen angeben.
Zurückerhaltene Darlehenssummen wären u.U.entscheidend bei der Beantragung von Sozialleistungen (Freibeträge beachten!).

Auf alle Fälle---geh NUR schriftlich vor und absolut höflich ,gerade unter Verwandten/Freunden.
Ist immer besser,als hinterher sich wg.Geld zu zerstreiten.

Viel Erfolg!
 
G

GiYuRei

Gast
kannst Du den Geldfluß beweisen/belegen/bezeugen lassen?
Ihr Lebensgefährde weiß davon, auch meine andere Familienmitglieder so 2 andere, also insgesammt 3 wissen davon, aber die würden dann auch lügen um gegen mich zu sein.

Du kannst je nach Höhe des Betrages das Darlehen mit der entsprechenden Kündigungsfrist lt.BGB kündigen.


Du kannst AUCH jetzt den Betrag zu einem SPÄTEREN ZEITPUNKT als fällig erklären--z.B.,wenn Du zuerst mal nur abchecken willst,wie der Schuldner reagiert....und Du JETZT eh noch kein Geld/keine Nerven für den Klageweg hast.

Sollte ein FESTER ZEITRAUM ausgemacht worden sein (z.B. 5Jahre),dann gilt dieser.
Der Zeitraum ist unendlich. Ich würde das Geld auch nach dem ihrem Tod bekommen. Aber ich habe nichts schrieftliches dafür.

Was wurde bezüglich der Zinsen ausgemacht?
Zinseinkünfte müßtest Du als Einkommen angeben.
Zurückerhaltene Darlehenssummen wären u.U.entscheidend bei der Beantragung von Sozialleistungen (Freibeträge beachten!).
Zinsen gibt es nicht. Der Betrag wurde nur mündlich gesagt den ich bekomme wenn ich ihn brauche und es ist eher eine Art Geschenk was aber auch schon mir gehört, was alle wissen, den ich aber nicht so schnell bekomme.

Auf alle Fälle---geh NUR schriftlich vor und absolut höflich ,gerade unter Verwandten/Freunden.
Ist immer besser,als hinterher sich wg.Geld zu zerstreiten.
Wie schreibt man so einen Vertrag denn richtig und was muss alles drinn stehen damit er auch vor Gericht gilt?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
mündlicher Vertrag--na worüber denn nun????

Also ist es KEIN Darlehen,was DU jemandem gabst,
sondern es ist ein "Vermögen",welches eigentlich Dir gehören sollte,aber derzeit noch von jemandem (Deiner Mutter?)
zurückgehalten wird?

Es kommt halt darauf an, WAS vereinbart wurde.

War es ein Geschenk/Schenkungsversprechen?
Ist es ein bisher durch die Mutter (z.B.) erwaltetes Erbe?

Wenn KEINER es freiwillig Dir gibt,Du auch Lügen befürchtest,wirst Du nur auf dem gerichtlichen Weg einen Versuch starten können.

Ab dem 18.Geburtstag hast Du aber (sofern es keine "Mündelverträge" sind mit "Auszahlung erst nach dem 25.Geburtstag" oder so...) das Recht, Dir zustehende Gelder vom bisherigen Erziehungsberechtigten z.B. einzufordern-mit angemessener Frist.

Angenommen: ein Sparbuch mit Geldern der Oma läge noch bei der Mutter--die Oma hatte es gespart für Deine "Ausbildung/erste Wohnung/Hochzeit.... DAS müßte der Besitzer (derzeit noch Mama z.B.) dann rausgeben---an den nun volljährigen Eigentümer/Beschenkten --also an Dich.

Egal,was es ist...Du äußerst Dich ja sehr diffus :D ...

Schreib 'nen Brief,schick den mit Boten zur betreffenden Person oder übergib ihn vor Zeugen...fordere darin bis zu einer genau definierten Frist das,was Dir Deiner Meinung nach gehört oder herauszugeben ist.

Entweder löst sich das Problem...oder Dir bleibt der Gerichtsweg.

Wenn Du keine Schriftstücke,Belege hast, kannst Du die Leute als Zeugen angeben--die die Fakten offenbar kennen .

Ob dann jemand vor Gericht lügt oder nicht,kann niemand VORHER wissen.
Auch eine uneidliche Falschaussage ist strafbar.
Da grübelt mancher,ob er den Richter anlügt oder doch lieber
Deine Version bestätigt.

MAN KANN ES NUR VERSUCHEN.
Nur Du kennst die Fakten und Deine Mitmenschen.
###################################
Wenn es nur eine ABSICHT war,wäre dies NICHT einklagbar! Oder nur sehr schwer...

"Ich ünterstütze Dich mit 10.000 Eu beim Einrichten der ersten Bude" wäre z.B. eine Absicht,die jederzeit EINSEITIG änderbar ist.

DAS wäre nur ein Schenkungsversprechen...das aber lapidar mit "grobem Undank des eigentlich Bedachten" auch aufgehoben werden kann.
"Ich habs mir anders überlegt, ich verprasse das Geld lieber selbst..".

Ein VERTRAG ist m.E. immer was ZWEISEITIGES.

Ist es DEIN Eigentum oder ist es ein "Plan" , Traum,Gedanke...vages Versprechen ?

Das sind gravierende Unterschiede.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

GiYuRei

Gast
AW: mündlicher Vertrag--na worüber denn nun????

Also ist es KEIN Darlehen,was DU jemandem gabst,
sondern es ist ein "Vermögen",welches eigentlich Dir gehören sollte,aber derzeit noch von jemandem (Deiner Mutter?)
zurückgehalten wird?

Es kommt halt darauf an, WAS vereinbart wurde.

War es ein Geschenk/Schenkungsversprechen?
Ist es ein bisher durch die Mutter (z.B.) erwaltetes Erbe?
Das Geld "gehört" meiner Oma und sie hat gesagt das das Geld mir gehört, und sie es behält, weil es für einen Autoführerschein zurück gelegt worden ist. Sie hat mir versrochen das es mir gehört und ich es haben kann für sonst was. Das müsste auch ihr Lebensgefährte und meine Mutter wissen.

Wenn KEINER es freiwillig Dir gibt,Du auch Lügen befürchtest,wirst Du nur auf dem gerichtlichen Weg einen Versuch starten können.
Also sagen, dass es mir gehöt und ich es haben möchte?!

Ab dem 18.Geburtstag hast Du aber (sofern es keine "Mündelverträge" sind mit "Auszahlung erst nach dem 25.Geburtstag" oder so...) das Recht, Dir zustehende Gelder vom bisherigen Erziehungsberechtigten z.B. einzufordern-mit angemessener Frist.
Ein Mündelvertrag, weiß ich nicht was das ist.
Keine "Altersbeschränkung". Ich könnte es z.B. auch sofort bekommen. Es liegt nicht am Alter, wann ich es bekomme.


Egal,was es ist...Du äußerst Dich ja sehr diffus :D ...
Was heißt diffus?

Schreib 'nen Brief,schick den mit Boten zur betreffenden Person oder übergib ihn vor Zeugen...fordere darin bis zu einer genau definierten Frist das,was Dir Deiner Meinung nach gehört oder herauszugeben ist.
Und wenn sie sich weigert zu unterschreiben?
 

paps1959

Aktives Mitglied
Beweislast und Beweislastumkehr.

Sie wissen das es ihr Geld sein sollte, Andere sollten es auch wissen, mögen dies aber nicht bezeugen.

Die Oma hat keinen letzten Willen fixiert, der das eindeutig ausdrückt.

Also greift hier die Beweislast bei Ihnen.
Solten Sie keine eindeutigen Nachweise über den Willen ihrer Oma haben, wird auch ein Anwalt nicht helfen können.
In aller Regel gehen Streitigkeiten bei Mündlichen Verträgen zu Gunsten der Mehrheitspartei aus. Es sei denn, die Gegenseite klingt unglaubwürdig, weil es von der Norm abweicht.
 
D

Deichgräfin

Gast
Du schreibst das Geld wurde von deiner Oma für deinen Führerschein zurückgelegt.
Willst du keinen Führerschein machen ?
Was ist dir im Moment so wichtig, dass du das Geld unbedingt haben "willst"? Wofür brauchst du es ?

Du kannst deine Oma nicht "zwingen" es dir zu geben.
Es ist immer noch ihr Geld.


L.G.Karin
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ja..so wird es sein: ein Schenkungsversprechen .
Nicht/schwer einklagbar.

Erst ab ÜBERGABE wäre es "Deins" .

(hey,Paps,aber...die Oma lebt doch noch,denk ich mal??!!)

Sie hat es im Besitz und AUCH das Eigentum daran wurde nicht wirksam übertragen-- denn nicht mal diese "Bedingung" wird von Dir erfüllt:
Du würdest es NICHT für eine Fahrschulrechnung sondern sicher für Deine Wohnungseinrichtung verwenden wollen,richtig?

Es ist KEIN Vertrag . (aber...ich bin kein Jurist...also..alles nur private Ansicht )

Es ist eine "Absicht"....und Du kannst sie nur bitten....

Genau dies würde ich tun: erkläre Deine Lage und frag,ob sie es Dir für die erste eigene Bude schenkt.

Ein "Anrecht" hast Du nicht,auch wenn ich es natürlich bissel schoflich finden würde,wenn sie Dich nur " verschaukelt hat" .



P.S.:Entschuldigung für meine unklaren Begriffe--- "diffus" ist sowas wie "unklar" .
 
D

Deichgräfin

Gast
Hast du nicht irgendwo geschrieben du würdest ein Zimmer
in einer Art Internat/Wohnheim bekommen ?

Diese Zimmer sind meistens eingerichtet.
Ich an deiner Stelle würde von dem Geld lieber den Führerschein machen. Eine größere Summe für den Führerschein
zusammenzubringen ist gar nicht so einfach.
Mit Führerschein bekommst du besser einen Job.

Einfacher ist es sich nach und nach Möbel anzuschaffen.

L.G.Karin
 
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eternalsummer WG Vertrag... Finanzen 37

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