mündlicher Vertrag--na worüber denn nun????
Also ist es KEIN Darlehen,was DU jemandem gabst,
sondern es ist ein "Vermögen",welches eigentlich Dir gehören sollte,aber derzeit noch von jemandem (Deiner Mutter?)
zurückgehalten wird?
Es kommt halt darauf an, WAS vereinbart wurde.
War es ein Geschenk/Schenkungsversprechen?
Ist es ein bisher durch die Mutter (z.B.) erwaltetes Erbe?
Wenn KEINER es freiwillig Dir gibt,Du auch Lügen befürchtest,wirst Du nur auf dem gerichtlichen Weg einen Versuch starten können.
Ab dem 18.Geburtstag hast Du aber (sofern es keine "Mündelverträge" sind mit "Auszahlung erst nach dem 25.Geburtstag" oder so...) das Recht, Dir zustehende Gelder vom bisherigen Erziehungsberechtigten z.B. einzufordern-mit angemessener Frist.
Angenommen: ein Sparbuch mit Geldern der Oma läge noch bei der Mutter--die Oma hatte es gespart für Deine "Ausbildung/erste Wohnung/Hochzeit.... DAS müßte der Besitzer (derzeit noch Mama z.B.) dann rausgeben---an den nun volljährigen Eigentümer/Beschenkten --also an Dich.
Egal,was es ist...Du äußerst Dich ja sehr diffus
...
Schreib 'nen Brief,schick den mit Boten zur betreffenden Person oder übergib ihn vor Zeugen...fordere darin bis zu einer genau definierten Frist das,was Dir Deiner Meinung nach gehört oder herauszugeben ist.
Entweder löst sich das Problem...oder Dir bleibt der Gerichtsweg.
Wenn Du keine Schriftstücke,Belege hast, kannst Du die Leute als Zeugen angeben--die die Fakten offenbar kennen .
Ob dann jemand vor Gericht lügt oder nicht,kann niemand VORHER wissen.
Auch eine uneidliche Falschaussage ist strafbar.
Da grübelt mancher,ob er den Richter anlügt oder doch lieber
Deine Version bestätigt.
MAN KANN ES NUR VERSUCHEN.
Nur Du kennst die Fakten und Deine Mitmenschen.
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Wenn es nur eine ABSICHT war,wäre dies NICHT einklagbar! Oder nur sehr schwer...
"Ich ünterstütze Dich mit 10.000 Eu beim Einrichten der ersten Bude" wäre z.B. eine Absicht,die jederzeit EINSEITIG änderbar ist.
DAS wäre nur ein Schenkungsversprechen...das aber lapidar mit "grobem Undank des eigentlich Bedachten" auch aufgehoben werden kann.
"Ich habs mir anders überlegt, ich verprasse das Geld lieber selbst..".
Ein VERTRAG ist m.E. immer was ZWEISEITIGES.
Ist es DEIN Eigentum oder ist es ein "Plan" , Traum,Gedanke...vages Versprechen ?
Das sind gravierende Unterschiede.