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MTAF-Azubi nun Arbeitnehmerin oder nicht

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gastproblèmed'actualité

Gast
Ich habe eine Diskussion mit meinem Anwalt.
Laut BetrVG §5 sind alle Azubis, die nach MTAG behandelt werden, Arbeitnehmer.

Im MTAG steht auch die MTAF aufgelistet.
Er meint, da im herangezogenen Beispielfall aber nur die MTAR und MTAL genannt wurden, greift das Gesetz nicht bei der MTAF.

Das würde ja eigentlich logisch heißen, dass das MTAG auch nicht die MTAF berücksichtigen würde.
Tut es aber.

Bin ich bescheuert oder macht mein Anwalt hier einen Fehler?
 
Nordrheiner:
Also wie wird auf MTAR und MTAL Bezug genommen?

Verdi:
Mit seinem Beschluss vom 6.11.2013 (BAG, 7 ABR 76/11) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen. Auszubildende, die nach den Vorschriften des
MTA-Gesetzes (MTAG) und des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes (MPhG) ausgebildet
werden, sind Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)[...]

...

Verdi:
Das BAG hatte über eine Rechtsbeschwerde des kommunalen Klinikums in Cottbus gegen ein
Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg zu entscheiden, wonach die Auszubildenden für die Berufe der/des Medizinisch-technischen Laboratoriumsassistentin/en, der /des Medizinisch-technischen Radiologieassistentin/en und der/des Physiotherapeutin/en Arbeitnehmer/-innen im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG sind. In
dieser Vorschrift ist geregelt, dass neben Arbeitern und Angestellten auch die im Betrieb zur
Berufsausbildung Beschäftigten als Arbeitnehmer/-innen gelten[...]

Das widerspricht sich doch. Zum einen sind es alle Auszubildenden des MTAG, dann dann sind es aber nur die MTAR, MTAL und noch die Physios.

Was stimmt den nun?
 
Alle Auszubildende, die unter das MTAG sowie unter das MPhG fallen, sind Arbeitnehmer.
Wenn ich es richtig verstehe, dann greift der zweite Passus sich lediglich einige Gruppen davon heraus.
 

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