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gastproblèmed'actualité
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Ich habe eine Diskussion mit meinem Anwalt.
Laut BetrVG §5 sind alle Azubis, die nach MTAG behandelt werden, Arbeitnehmer.
Im MTAG steht auch die MTAF aufgelistet.
Er meint, da im herangezogenen Beispielfall aber nur die MTAR und MTAL genannt wurden, greift das Gesetz nicht bei der MTAF.
Das würde ja eigentlich logisch heißen, dass das MTAG auch nicht die MTAF berücksichtigen würde.
Tut es aber.
Bin ich bescheuert oder macht mein Anwalt hier einen Fehler?
Laut BetrVG §5 sind alle Azubis, die nach MTAG behandelt werden, Arbeitnehmer.
Im MTAG steht auch die MTAF aufgelistet.
Er meint, da im herangezogenen Beispielfall aber nur die MTAR und MTAL genannt wurden, greift das Gesetz nicht bei der MTAF.
Das würde ja eigentlich logisch heißen, dass das MTAG auch nicht die MTAF berücksichtigen würde.
Tut es aber.
Bin ich bescheuert oder macht mein Anwalt hier einen Fehler?