Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Modalitäten bezüglich stationärer Psychotherapie

G

Gast

Gast
Einen guten Morgen allerseits,

Ich konnte mich inzwischen dazu durchringen meine psychischen Probleme professionell von einem Facharzt für Psychatrie behandeln zu lassen, weil ich selbst merke, dass ich dringend professionelle Hilfe benötige.

Ich habe bisher drei von insgesamt probatorischen Sitzungen absolviert. Da der Facharzt auch gleichzeitig Psychotherapeut ist, möchte ich mit diesem Arzt auch weiterhin zusammenarbeiten, da ich eine Vertrauensbasis zu ihm aufgebaut
und mich gut aufgehoben fühle.

Laut ihm ist eine mehrmonatige stationäre Therapie notwendig, da die psychiatrischen Kliniken mehr Kapazitäten und Zeit zur Verfügung haben, um zufriedenstellende therapeutischen Ergebnisse zu erzielen. Er sprach von sogenannten Modulen in mehrmonatigen Phasen.

Die gesamte Therapie soll rund acht Monate in Anspruch nehmen. Ob der Zeitraum kürzer oder länger ist, hängt davon ab, wie der Therapieerfolg ist.

Weil ich den Dienst als Staatsdiener in Uniform freiwillig ohne Angabe des wahren Grundes quittiert habe, musste ich selbstverständlich bei der Arbeitsagentur vorstellig werden. Ich bekomme kein Arbeitslosengeld I, sondern sogenannte Übergangsgebührnisse für einen bestimmten Zeitraum. Diese Gelder werden komplett für die Therapiestunden beim Psychiater benötigt, da ich bislang noch privat versichert bin und die Therapie geheimhalten möchte. Meine Beweggründe hierfür sind belanglos.

Der Psychiater sieht für einen Therapieerfolg einen Umzug als unabdingbar, da er der Auffassung ist, dass ich aus dem Umfeld heraus muss. Habe über einen Zeitraum von fünfzehn Wochen beinahe jeden Tag Alkohol konsumiert. Das liegt nun einen Monat zurück, weil ich jedermann meiden muss und nur
noch zum einkaufen in die Stadt gehe. Soziale Isolation ist aber auch keine optimale Option. Drogen oder ähnliches habe ich noch nie in meinem Leben konsumiert, worüber ich
auch froh und ebenso erleichtert bin.

Ich habe selbst bemerkt, dass ich mich automatisch besser fühle, wenn ich meinen Wohnort verlassen habe und mich bei meiner Freundin aufgehalten habe, die rund einhundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt wohnt. Sie hat einen sehr guten Einfluss auf mich, da sie nicht trinkt und zwei Dinge mit mir gemeinsam hat. Meine Freundin raucht nicht und konsumiert ebenfalls keinerlei illegale Drogen.

Da ich über sechs Monate krank geschrieben sein werde, hat der Mitarbeiter der Arbeitsagentur gesagt, dass diese dann automatisch nicht mehr für mich zuständig. Hier nannte er das Sozialamt als Ansprechpartner.

Wo kann ich denn nun Beihilfen für einen Umzug beantragen. Hat das Sozialamt solche Möglichkeiten oder werden diese mich an das Jobcenter bzw. die Arbeitsagentur verweisen ?

Mit Beihilfen meine ich die Mietkaution und die monatliche Miete. Mir ist bekannt, dass diese an den ortsabhängigen Mietspiegel gebunden ist und bei Überschreitung aus eigener Tasche zugezahlt werden muss.

Zumal muss ich sowieso bald ausziehen, da mir mein Vermieter fristlos gekündigt hat, da ich nach schriftlicher Ankündigung und einem vorgegebenen Zeitfenster zur Behebung der Mängel die Mietzahlungen eingestellt habe. Ich bin ebenso wenig an einer Weiterführung des Mietverhältnisses interessiert. Das bedeutet nämlich unnötigen Stress.

Eine Räumungsklage hat er bereits durch einen Anwalt beantragt. Die Bearbeitung dauert an. Ich habe auch schon schöne und vom Mietspiegel angemessene Wohnungen gefunden. Will nur noch dort weg und einfach alles Negative hinter mir lassen.

Mein Psychiater würde selbstverständlich ein Attest ausstellen, dass der Umzug aus therapeutischer Sichtweise für den Therapieerfolg notwendig ist und ein Umzug in die Heimatstadt meiner Freundin den positiven Nebeneffekt hätte, dass sie in die Therapie mit einbezogen werden könnte, wie es von Anfang an vorgesehen, aber aufgrund der Entfernung nicht möglich war.

Meine Fragen:

Ist das Jobcenter oder das
Sozialamt für meinen Fall zuständig ?

Welche finanzielle Mittel gibt es während der stationären Therapie ?

Wird Krankenhaustagegeld aus einer weiterhin bestehenden privaten Zusatzversicherung bei einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik oder Krankenhaus gezahlt ?

Danke für eure hilfreichen Antworten :)
 
C

chrismas

Gast
Solange du nur Arbeitsunfähig und nicht Erwerbsunfähig bist, solange ist das Jobcenter zuständig.

Unabhängig davon, sollte dir bewusst sein, wenn das Geld was du zur Zeit erhältst höher ist als dein maßgeblicher Regelsatz (399 Euro + KDU), dann wirst du keine Unterstützung bekommen, sondern musst es selbst finanzieren.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben