Hallo,
ich habe dieses Jahr 1-2 Fehldiagnosen bekommen. Einmal hatte ich einen 7 wöchigen stationären Aufenthalt wo die Diagnosen "gesicherte komplexe PTBS" und "Verdacht auf Somatisierungsstörung" gestellt wurden. Dazu liegt auch ein längerer Bericht vom Krankenhaus vor. Ich habe aber weder ne PTBS noch eine Somatisierungsstörung.
Dann hatte meine alte Neurologin die Diagnose Restless-Legs gestellt und auch da liegt mir ein Bericht vor mit der gesicherten Diagnose. Meine neue Neurologin (selbe Praxis) hat zwar Zweifel an der Diagnose, aber bislang auch noch nicht herausgefunden woher meine Symptome kommen.
Eine Diagnose habe ich somit nicht. Ich überlege nun ob es Sinn macht einen GDB zu beantragen. Mit PTBS, RLS und einer möglichen Somatisierungsstörung müsste doch ein GDB von mindestens 50 drin sein oder? Und es wird ja vermutlich erstmal kein Sachbearbeiter die Diagnosen der Ärzte anzweifeln, oder?
Es geht mir in erster Linie um die 5 zusätzlichen Urlaubstage.
Hat jemand Erfahrung damit mit Fehldiagnosen einen GdB zu bekommen?
MfG
ich habe dieses Jahr 1-2 Fehldiagnosen bekommen. Einmal hatte ich einen 7 wöchigen stationären Aufenthalt wo die Diagnosen "gesicherte komplexe PTBS" und "Verdacht auf Somatisierungsstörung" gestellt wurden. Dazu liegt auch ein längerer Bericht vom Krankenhaus vor. Ich habe aber weder ne PTBS noch eine Somatisierungsstörung.
Dann hatte meine alte Neurologin die Diagnose Restless-Legs gestellt und auch da liegt mir ein Bericht vor mit der gesicherten Diagnose. Meine neue Neurologin (selbe Praxis) hat zwar Zweifel an der Diagnose, aber bislang auch noch nicht herausgefunden woher meine Symptome kommen.
Eine Diagnose habe ich somit nicht. Ich überlege nun ob es Sinn macht einen GDB zu beantragen. Mit PTBS, RLS und einer möglichen Somatisierungsstörung müsste doch ein GDB von mindestens 50 drin sein oder? Und es wird ja vermutlich erstmal kein Sachbearbeiter die Diagnosen der Ärzte anzweifeln, oder?
Es geht mir in erster Linie um die 5 zusätzlichen Urlaubstage.
Hat jemand Erfahrung damit mit Fehldiagnosen einen GdB zu bekommen?
MfG